Abschaffung der pauschalierten Lohnsteuer für beschränkt Steuerpflichtige ab dem Jahr 2026

PrintMailRate-it

​​​​​​Bei der ersten Etappe neuer „Monatsmeldungen” wurde durch ein Regierungsgesetz vorgeschlagen, die pauschalierte Lohnsteuer anzuschaffen, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von natürlichen Personen, beschränkt steuerpflichtigen Organmitgliedern von Körperschaften unterliegen. Die pauschalierte Lohnsteuer von Organmitgliedern beträgt derzeit 15 %. 


Der Hauptgrund für diese Änderung ist die unterschiedliche Steuerbelastung, denn während Einkünfte von beschränkt Steuerpflichtigen im Vergleich zu unbeschränkt Steuerpflichtigen geringer besteuert werden (kein progressiver Steuersatz), werden unbeschränkt Steuerpflichtige für ihren Status mit einem höheren Steuersatz „bestraft”. 

Die Abschaffung der pauschalierten Lohnsteuer betrifft jedoch nicht die Organmitglieder von Körperschaften, die selbst Körperschaften sind. Ihre Einkünfte unterliegen weiterhin der Abzugsteuer. 
Das Änderungsgesetz, das im Gesetzgebungsverfahren vom Senat an den Abgeordnetenhaus zurückverwiesen wurde, gehört zu einem größeren Steuerreformgesetz und soll im September dieses Jahres besprochen werden.  

In einer weiteren Etappe, die voraussichtlich 2027 in Kraft treten soll, soll die pauschalierte Lohnsteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abgeschafft werden.  

Über die Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten. ​

Aus dem Newsletter

Kontakt

Ing. Martina Šotníková

Ing. Daniel Ďuriš
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu