Neues bei der Auszahlung tschechischer Rente ins Ausland

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​​​​​​​​​​​​​Zum 1. Januar 2026 treten erhebliche Änderungen bei der Auszahlung tschechischer Renten an Klienten des tschechischen Rentenversicherungsträgers ČSSZ mit Wohnsitz im Ausland in Kraft. Diese Änderungen, die sich aus der verabschiedeten Rentenreform ergeben, sollen den Auszahlungsprozess vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für die Empfänger verringern.


Thomas Britz, Rödl & Partner Prag

Die meisten Klienten müssen eine „Lebensbescheinigung“ nunmehr nicht mehr vor jeder Rentenauszahlung vorlegen, sondern nur noch zweimal im Jahr – im Juni und Dezember. Rentenbezieher mit Wohnsitz in der Slowakei müssen dank des elektronischen Datenaustauschs zwischen der ČSSZ und dem slowakischen Sozialversicherungsträger überhaupt keine Bescheinigung mehr einreichen. Rentenbezieher aus EU-Mitgliedstaaten, dem Vereinigten Königreich, Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz und aus Staaten mit einem bilateralen internationalen Sozialversicherungsabkommen müssen die „Lebensbescheinigung“ mit beglaubigter eigenhändiger Unterschrift nur zweimal jährlich vorlegen. Für Rentenbezieher aus Nichtvertragsstaaten ändern sich die Bedingungen nicht – die gegenständlichen Bescheinigungen haben diese Rentner weiterhin nach eigenem Ermessen einzureichen und die Renten werden ihnen rückwirkend ausbezahlt.

Anstelle einer Auszahlung erst nach Vorlage der „Lebensbescheinigung“ erhalten die Klienten in den Vertrags- und Mitgliedstaaten ihre Rente monatlich für den laufenden Kalendermonat. 

Die Auszahlung von Renten per Scheck wird zum 1. Januar 2026 eingestellt. Die letzten Schecks in EUR und CHF werden im September 2025 versandt, in anderen Währungen werden die letzten Schecks im Dezember 2025 ausgezahlt. Die Klienten müssen der ČSSZ nun ihre Bankverbindung für weitere bargeldlose Auszahlungen mitteilen.

Klienten, deren Rente per Bankscheck ausgezahlt wird, müssen sich bis spätestens 31. Dezember 2025 auf eine bargeldlose Auszahlung auf ein Konto einstellen.

Diese Änderungen sind Teil einer umfassenderen Rentenreform und zielen nicht nur auf eine Vereinfachung der Verwaltung, sondern auch auf eine Effizienzsteigerung des Auszahlungsprozesses ab. Im August 2025 wird die ČSSZ allen betroffenen Klienten Informationsschreiben mit detaillierten Anweisungen zusenden.​

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JUDr. Thomas Britz

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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