Safe Harbour nach Pillar 2

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​​​​​​​Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen - Safe Harbours - nach Pillar 2 rückt unaufhaltsam näher. Eine der wichtigsten Pflichten ist die Ermittlung des effektiven Steuersatzes des Konzerns und der nationalen Ergänzungsteuer der jeweiligen Unternehmensgruppe. Wir werden Ihnen nicht darstellen, wie ein Konzern oder ein Zwischenkonzern definiert ist, sondern erläutern, wie die Verpflichtung zur Berechnung der Ergänzungssteuer umgangen werden kann. Wir stellen Ihnen Safe Harbours vor, die sich bei Gesprächen mit unseren Mandanten als die häufigsten Optionen erwiesen. 


Milan Mareš, Rödl & Partner

De-Minimis-Test:

  • Die berichtspflichtige Geschäftseinheit kann in Bezug auf den Staat, in dem sie ihren Sitz hat, über die Anwendung der temporären Safe-Harbor-Regelung entscheiden (De-Minimis-Test). 
  • Es müssen die durchschnittlichen Erträge aller Konzerngesellschaften aus dem jeweiligen Staat im Berichtszeitraum und in den beiden unmittelbar vorangegangenen Berichtszeiträumen ermittelt werden (ETR-Test).
  • Des Weiteren müssen die durchschnittlichen Gewinne oder Verluste des Konzerns in dem jeweiligen Staat im Berichtszeitraum und in den beiden unmittelbar vorangegangenen Berichtszeiträumen ermittelt werden (Routinegewinntest). 

Die Entscheidung über die Anwendung der temporären Safe-Harbor-Regelung, die für die Verpflichtung zur nationalen Ergänzungssteuer maßgeblich ist, kann getroffen werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
  • ​Angewandte Bilanzierungsvorschriften – Ermittlung der nationalen Ergänzungssteuer nach allgemein anerkannten, akzeptablen Bilanzierungsgrundsätzen
  • Konsistenz – Ermittlung der nationalen Ergänzungssteuer nach Grundsätzen, die mit GloBE/IIR vergleichbar sind
  • Prüfung – Voraussetzungen für die laufende Prüfung, ob die OECD-Modellregeln angewandt dürfen. 

Die Vereinfachungsregelungen gelten in der Regel nicht für Zwischenkonzerne eines großen Konzerns (nach den OECD-Modellregeln). 

Die Anwendung der permanenten Safe-Harbor-Regelung, die Vereinfachungsregelungen ermöglicht, ist zulässig, wenn einer von drei Tests erfüllt ist:  
  • Routinegewinntest oder 
  • De-Minimis-Test oder
  • ERT-Test. ​
  • Der durchschnittliche Gewinn vor Steuern muss den nach GloBE-Regeln ermittelten Betrag des Substance-based income des Konzern unterschreiten. 
  • De-Minimis-Test – Der im Berichtszeitraum erzielte Umsatz aller Konzerngesellschaften aus dem jeweiligen Staat muss 10 000 000 EUR unterschreiten und der nach CbCR-Regeln ermittelte Gewinn vor Steuern muss 1 000 000 EUR unterschreiten. 
  • ERT-Test- Dieser Test ist erfüllt, wenn der effektive Steuersatz mindestens 15% beträgt. 

Jede berichtspflichtige Unternehmensgruppe kann in Bezug auf einzelne unwesentliche Steuerhoheitsgebiete die temporäre Safe-Harbor-Regelung für unwesentliche Steuerhoheitsgebiete anwenden.

Die Entscheidung über die Anwendung der temporärem Safe-Harbor-Regel nach Informationen im CbCR-Bericht wird für Berichtsjahre getroffen, die spätestens am 31. Dezember 2026 beginnen und spätestens am 30. Juni 2028 enden.

Übergangsregelung für die Anwendung der temporärem Safe-Harbor-Regel nach dem länderbezogenen Bericht (CbCR).

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 
  • Routinegewinntest– wie oben 
  • De-Minimis-Test – wie oben
  • ERT-Test - der effektive Steuersatz wird erhöht (2023, 2024: 15 %, 2025: 16 %, 2026: 17 %)
  • Der CbCR-Bericht wird nach OECD-Regeln erstellt. 

Über die Anwendung der Safe-Harbour-Regelung für unzureichend besteuerte Gewinne wird für Berichtszeiträume entschieden, die bis zum 31. Dezember 2025 beginnen und vor dem 31. Dezember 2026 enden, und für den Staat, in dem die Konzernobergesellschaft ihren Sitz hat, wenn der übliche Körperschaftsteuersatz nach dem Recht dieses Staates mindestens 20 % beträgt.

Die Anwendung der Safe-Harbour-Regelung hat grundlegende Auswirkungen auf weitere Verpflichtungen nach Pillar 2. 
Aus diesem Grund haben wir ein Arbeitsteam für Pillar 2 zusammengestellt, dessen Leistungen wir Ihnen anbieten möchten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback. 

Das Thema werden wir unseren Mandanten im Webinar „Anwendung der Vereinfachungsregeln nach Pillar 2” erläutern, das am 29. September 2025 von 9 bis 11 Uhr von Herrn Milan Mareš geleitet wird.  ​

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Milan Mareš

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 530 3005 00

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