Altersvorsorgebeiträge für Risikoberufe

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​​​​​​Ab dem Jahr 2026 sind Arbeitgeber verpflichtet, an Mitarbeiter in Risikoberufen Altersvorsorgebeiträge zu leisten. Zu den risikoreichen Berufen gehören Berufe, bei denen eine Schutzausrüstung benötigt wird, wobei die Mitarbeiter mindestens einem der folgenden Risikofaktoren ausgesetzt sind: Vibrationen, Kälte- oder Hitzebelastung oder Belastung durch dynamische körperliche Arbeit.


Die Beitragspflicht von 4% der Beitragsbemessungsgrundlage entsteht den Arbeitgebern gegenüber Mitarbeitern, die in einem Monat mindestens in drei Schichten gefährliche Arbeitsleistungen erbringen. Altersvorsorgebeiträge beschränken sich dabei auf
  • ​die betriebliche Altersvorsorge und
  • die freiwillige, öffentlich geförderte Pensionsversicherung.
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über deren Ansprüche auf Altersvorsorgebeiträge noch vor Erbringung gefährlicher Arbeitsleistungen schriftlich zu informieren. Sollten von Mitarbeitern gefährliche Arbeitsleistungen bereits am 1. Januar 2026 erbracht werden, sind die Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter über deren Ansprüche auf Altersvorsorgebeiträge bis zum 16. Januar 2026 zu informieren. Die Mitarbeiter haben den Arbeitgebern zu bestätigen, dass sie die Ansprüche auf Altersvorsorgebeiträge geltend machen.​

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