Neuregelungen für Nutzungsvorteile ab dem Jahr 2026

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​​​​​​​​​In der Juni-Ausgabe unseres Newsletters haben wir Sie über die vorgeschlagenen Neuregelungen für geldwerte Vorteile informiert, die schon verabschiedet wurden und im Januar 2026 in Kraft treten. Was erwartet uns?


Martina Šotníková, Daniel Ďuriš, Rödl & Partner Prag

Die Neuregelungen wurden als Reaktion auf die jüngsten Urteile des Obersten Verwaltungsgerichts verabschiedet, die bestätigt haben, dass an Mitarbeiter nach der aktueller Fassung des Einkommensteuergesetzes geldwerte Vorteile, die als Arbeitsentgelt betrachtet werden, steuerfrei gewährt werden können. 

Die Finanzverwaltung war mit der Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts nicht einverstanden. Ab dem Jahr 2026 werden geldwerte Vorteile strikter geregelt. Als steuerfreie geldwerte Vorteile werden ausschließlich Nutzungsvorteile betrachtet, die nicht als Lohn, Gehalt, Vergütung oder Ersatzleistung gelten.   

Dass es sich hierbei um ein sehr umstrittenes Thema handelt, bestätigt auch das aktuelle Schreiben zu § 6 Abs. 9 Buchst. d) EStG, das die Finanzverwaltung erlassen hat, um die Rechtssicherheit bei Anwendung des Einkommensteuergesetzes zu erhöhen.

Nach diesem Schreiben werden geldwerte Vorteile über das Arbeitsentgelt hinaus gewährt. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit der geleisteten Arbeit, wobei die Voraussetzungen für ihre Gewährung in der Regel durch Tarifverträge oder interne Richtlinien geregelt werden. Zu den geldwerten Vorteilen gehören u.a. Cafeterias, Multisport-Karten oder Nutzungsvorteile im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge, Erholung oder Lebens- und Arbeitsjubiläen. 

Gesetzliche Vorschriften für geldwerte Vorteile wurden in letzter Zeit mehrmals geändert. Im Jahr 2025 beträgt der Freibetrag CZK 69.835,00, wobei zwei Drittel auf Gesundheitsleistungen und das verbleibende Drittel auf Sport-, Kultur- und andere Leistungen ähnlicher Art zu entfallen haben. Im Jahr 2026 wird sich der Freibetrag ändern. Es wird kein Festbetrag festgelegt, sondern der Freibetrag wird vom Durchschnittslohn abgeleitet. 

Geldwerte Vorteile sind für Arbeitnehmer ein wichtiger Motivationsfaktor. Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei Ihrer Entscheidung über Nutzungsvorteile, die den höchstmöglichen Motivationscharakter erhalten. 

Aus dem Newsletter

Kontakt

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Ing. Martina Šotníková

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 1632 37

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