Belarus: Update zu Embargo und Sanktionen

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veröffentlicht am 8. August 2023 | Lesedauer ca. 1 Minuten


Angesichts der sich verschlechternden Menschenrechtslage in Belarus hat die EU neue restriktive Maßnahmen gegen 38 Personen und drei Organisationen aus Belarus beschlossen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Kräfte beitragen und das Lukaschenko-Regime unterstützen.


Auf den neuen Listen stehen Strafvollzugsbeamte, die für die Folterung und Misshandlung von Gefangenen, einschließlich politischer Gefangener, verantwortlich sind, prominente Propagandisten sowie Angehörige der Justiz, die an der Verfolgung und Verurteilung demokratischer Gegner, Mitglieder der Zivilgesellschaft und Journalisten beteiligt sind.
 
Die Sanktionen richten sich auch gegen staatliche Unternehmen, die Maßnahmen gegen Mitarbeiter ergriffen oder sie entlassen haben, weil sie sich an friedlichen Protesten und Streiks beteiligt haben. Belneftekhim, ein staatlich kontrolliertes Öl- und Chemiekonglomerat, ist ebenfalls als eines der strategischen Unternehmen aufgeführt, die das Lukaschenko-Regime unterstützen.

Darüber hinaus verhängte die EU als Reaktion auf die anhaltende Beteiligung von Belarus am russischen An­griffskrieg gegen die Ukraine gezielte restriktive Maßnahmen, insbesondere folgende:
  • Ausfuhrverbot für Güter und Technologien, die zur Verwendung in der Luft- und Raumfahrtindustrie geeignet sind, einschließlich Flugzeugtriebwerken und Drohnen
  • Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von Feuerwaffen, deren Teilen und wesentlichen Komponenten sowie von Munition
  • weitere Ausfuhrbeschränkungen für Güter, die von Russland für seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine ver­wendet wurden, einschließlich Halbleiterbauelemente, elektronische integrierte Schaltkreise, Fertigungs- und Prüfausrüstung, Fotokameras und optische Komponenten
  • ein erweitertes Ausfuhrverbot für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck
 


Rechtsgrundlagen:

Verordnung (EU) 2023/1594 des Rates vom 3. August 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maß­nahmen angesichts der Lage in Belarus

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1591 des Rates vom 3. August 2023 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verord­nung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus

Beschluss (GASP) 2023/1601 des Rates vom 3. August 2023 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maß­nahmen angesichts der Lage in Belarus

Durchführungsbeschluss (GASP) 2023/1592 des Rates vom 3. August 2023 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus

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Ewald Plum

Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht

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