Bulgarien in der Eurozone

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 28. Juli 2025 | Lesedauer ca. 5 Minuten

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Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Europäische Parlament und Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) am 8. Juli 2025 beschlossen haben, dass Bulgarien ab dem 1. Januar 2026 die Eurozone beitreten wird. ​


Was bedeutet das für die Unternehmen?
  • Offizielle Währung in der Republik Bulgarien: Der Euro wird am 1. Januar 2026 die offizielle Währung des Landes.
  • Fester Wechselkurs: Das BGN wird zum festen Kurs von 1 EUR = 1,95583 BGN in EUR umgerechnet.
  • Doppelte Preisauszeichnung: Ab dem 8. August 2025 (ein Monat nach dem ECOFIN-Beschluss) müssen die Preise sowohl in BGN als auch in EUR angegeben werden. Diese Maßnahme gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der Euro-Einführung, um die Anpassung für Verbraucher zu erleichtern.
  • Zahlung in beiden Währungen: Im gesamten Januar 2026 können Zahlungen sowohl in BGN als auch in EUR erfolgen. Danach wird nur der EUR als Zahlungsmittel akzeptiert.
  • Am 1. Januar 2026 werden alle BGN-Bankkonten automatisch und gebühren- und kostenfrei in Euro umgewandelt. 
  • Kostenloser Umtausch von Bargeld: Die bulgarische Nationalbank wird den Umtausch von BGN in EUR auf unbestimmte Zeit kostenlos anbieten. Die Geschäftsbanken werden diesen Service nur in den ersten sechs Monaten nach Einführung der neuen Währung kostenlos anbieten.
  • Verbot unbegründeter Preiserhöhungen: Im gesamten Januar 2026 dürfen Händler die Preise ihrer Waren und Dienstleistungen nicht ohne objektive wirtschaftliche Gründe erhöhen. Das Vorliegen objektiver wirtschaftlicher Gründe bei der Preisgestaltung wird bereits von den Aufsichtsbehörden - dem Finanzamt (NAP), der Kommission für Verbraucherschutz (KZP) und der Kommission für Wettbewerbsschutz (KZK), überwacht. Dies dient als Schutzmaßnahme gegen Preisspekulationen und unbegründete Preissteigerungen im Zusammenhang mit der Euro-Einführung. Diese Kontrollen durch die genannten Behörden werden nicht nur im Januar 2026, sondern auch nach dem ECOFIN-Beschluss sowie über den 1. Januar 2026 hinaus bis Ende 2026 fortgesetzt.
  • Löhne und Gehälter: Ab dem 1. Januar 2026 werden alle Arbeitsentgelte in Euro umgerechnet. Anpassungen der bestehenden Arbeitsverträge sind nicht erforderlich.
  • Bestehende Verträge: Die Euro-Einführung wird die Gültigkeit bestehender Verträge nicht beeinträchtigen.​


Wie erfolgen die Umrechnung und die Rundung?

  • Umrechnung: Die Umrechnung von BGN in EUR erfolgt durch Division des Zahlenwerts in BGN durch den vollen Zahlenwert des offiziellen Wechselkurses, der mit sechs Ziffern und allen fünf Dezimalstellen angegeben wird. Der offizielle Umrechnungskurs wird bei der Umrechnung weder gerundet noch abgekürzt.
  • Rundung: Nach der Umrechnung wird der Betrag auf zwei Dezimalstellen gerundet:
  • Wenn die dritte Dezimalstelle kleiner als 5 ist – bleibt die zweite Dezimalstelle unverändert.
  • Wenn die dritte Dezimalstelle 5 oder mehr beträgt – wird die zweite Dezimalstelle um eine Einheit erhöht.
  • Ausnahme: Die umgerechneten Beträge der Löhnen, Gehälter und Abfindungen werden gerundet, indem die zweite Dezimalstelle um eins erhöht wird, wenn die dritte Dezimalstelle größer als Null ist


Wie ist es mit den Buchhaltungsunterlagen?

  • Ab dem Datum der Einführung des Euros in der Republik Bulgarien werden Steuerdokumente (Rechnungen, Lastschriften, Gutschriften und Protokolle) in EUR ausgestellt.
  • Ab dem Datum der Einführung des Euros in der Republik Bulgarien werden die Salden der Konten in BGN gemäß den Regeln für Umrechnung und Rundung in EUR umgerechnet.
  • Wechselkursdifferenzen, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden als laufendes Einkommen und Aufwendungen erfasst und im Jahr ihrer buchhalterischen Erfassung für steuerliche Zwecke anerkannt.
  • Alle Differenzen, die sich aus der Umrechnung des Kapitals ergeben, werden im Eigenkapital ausgewiesen.
  • Ab dem Datum der Einführung des Euros in der Republik Bulgarien müssen die laufende Buchführung und Berichterstattung in EUR erfolgen, und die Jahresabschlüsse sind in TEUR zu erstellen. Die Daten des vorhergehenden Berichtszeitraums sind ebenfalls in TEUR umzurechnen, um die Vergleichbarkeit zwischen dem aktuellen und dem vorhergehenden Zeitraum sicherzustellen.
  • Die Beträge in Steuererklärungen und Erklärungen für obligatorische Sozialversicherungsbeiträge sowie in anderen Dokumenten sind in der Währung anzugeben, die am Ende des jeweiligen Zeitraums offizielle Währung der Republik Bulgarien ist.
  • Nach dem Datum der Einführung des Euros in der Republik Bulgarien sind alle öffentlichen Forderungen gegenüber dem Staat und den Gemeinden in EUR zu zahlen und einzuziehen. Während des Zeitraums, in dem Zahlungen in beiden Währungen möglich sind, können öffentliche Verpflichtungen, soweit Barzahlung zulässig ist, auch in BGN bar beglichen werden.
  • Jahresabschlüsse und andere bereits erstellte Buchhaltungsunterlagen: Alle Jahresabschlüsse, die vor dem Tag der Euro-Einführung erstellt, genehmigt und veröffentlicht wurden, bleiben in der Währung, in der sie erstellt wurden.
  • Alle primären und sekundären Buchhaltungsunterlagen, Register, Aufstellungen, Erklärungen usw., die Buchhaltungsinformationen enthalten und in den Büchern des Unternehmens vor dem Tag der Euro-Einführung erfasst wurden, werden nicht in EUR umgerechnet.
  • Nachfolgende Finanzberichte und sonstige Buchhaltungsunterlagen: Die Änderung der Berichtswährung in der Rechnungslegung wird ab dem Tag der Euro-Einführung und für künftige Berichtszeiträume berücksichtigt.
  • Berechnung des Betrags des Nettoeinkommens: Die im Rechnungslegungsgesetz (Art. 3 Abs. 4; Art. 28 Abs. 2; Art. 29 Abs. 3 und Art. 37 Abs. 1 und 4) für die Bestimmung der Schwellenwerte in BGN angegebenen Beträge werden berechnet, indem die Beträge durch den offiziellen Euro-Wechselkurs dividiert und gemäß den allgemeinen Umrechnungs- und Rundungsregeln gerundet werden.​


​Was ändert sich beim Gesellschaftskapital? 

  • Rechte der Aktionäre/Gesellschafter: Die Umrechnung des Kapitals der Gesellschaften betrifft nicht die Rechte der Aktionäre bzw. Gesellschafter sowie deren Beteiligung am Kapital.
  • Nennwert der Aktien und des Kapitals. Der Nennwert der einzelnen Aktie wird gemäß dem Art. 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Einführung des Euro umgerechnet und gerundet.

 

Das Kapital einer Aktiengesellschaft und einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in Euro ergibt sich aus dem umgerechneten und gerundeten Nennwert einer Aktie multipliziert mit der Anzahl der Aktien. Die Differenz zwischen dem alten und neuen Kapitalbetrag wird als nicht ausgeschütteter Gewinn oder Verlust aus Vorjahren verbucht. Das Kapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird von BGN in EUR umgerechnet, wobei der eingetragene Wert des Kapitals in BGN nach der allgemeinen Regel umgerechnet und gerundet wird gemäß Art. 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Einführung des Euro. Der Betrag des Anteils jedes Gesellschafters am Kapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird berechnet, indem der umgerechnete Betrag unter den Gesellschaftern ihrer Anteile vor der Umrechnung angemessen aufgeteilt wird.


Welche Änderungen sollten im Handelsregister vorgenommen werden?

  • Automatische Umrechnung im Handelsregister: Am 1. Januar 2026 werden der eingetragene Betrag des Kapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Aktiengesellschaft und einer Kommanditgesellschaft auf Aktien sowie den eingetragenen Nennwert der Aktien an einer Aktiengesellschaft und einer Kommanditgesellschaft auf Aktien automatisch durch die Werte in EUR und Eurocent ersetzt. Dies erfolgt von Amts wegen durch die Eintragungsagentur.
  • Verpflichtungen der Handelsgesellschaften: Handelsgesellschaften müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Euro-Einführung in der Republik Bulgarien Änderungen an ihren internen Gesellschaftsdokumenten vornehmen und diese mit den Anforderungen der Währungsumrechnung in Einklang bringen, indem:

 

  1. Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien veröffentlichen im Handelsregister eine aktualisierte Satzung in Bezug auf den neubewerteten Betrag des Kapitals und den Nennwert der Aktien.
  2. Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung veröffentlichen im Handelsregister eine aktualisierte Satzung in Bezug auf den neubewerteten Betrag des Kapitals und den Nennwert der Aktien.


Was ändert sich bei Kreditzinsen?

  • Zum Zeitpunkt der Einführung des Euro in der Republik Bulgarien darf der neue Zinssatz, der auf Kreditverträge mit variablem Zinssatz angewendet wird, nicht höher sein als der Zinssatz, der vor der Euro-Einführung galt.
  • Bei Kreditverträgen mit festem Zinssatz bleibt der Zinssatz unverändert, also in der Höhe bestehen, wie er vor der Euro-Einführung vereinbart wurde.

Der Übergang zum Euro ist eine bedeutende wirtschaftliche Veränderung, die alle Sektoren betreffen wird. Für Unternehmen bedeutet dies ein transparenteres und vorhersehbareres Geschäftsumfeld, niedrigere Kosten für Währungstransaktionen sowie einen einfacheren Preis- und Konditionenvergleich auf dem internationalen Markt. Eine rechtzeitige Vorbereitung und gute Planung sind entscheidend für einen reibungslosen Übergang zur neuen Währung, die Stabilität und neue Wachstumschancen bringen wird.

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Minko Karatchomakov

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