Corona-Lage in Angola

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von Grit Campos Nave | veröffentlicht am 26. Oktober 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

Die angolanische Regierung hatte bereits sehr frühzeitig entsprechende Präventionsmaßnahmen gegen eine mögliche Ausbreitung der Covid-19-Pandemie getroffen, um eine Ansteckungsgefahr innerhalb der Bevölkerung zu minimieren.

  

  
  

Seit Ausbruch der Pandemie verzeichnet das Land mittlerweile rund 8.000 positive Covid-19-Fälle (251 Todesfälle sowie 3.037 genesene Patienten). Mit dem Ziel, die Corona-Pandemie weiter einzudämmen und die Infektionszahlen zu reduzieren, wird vor nicht notwendigen touristischen Reisen in die Republik gewarnt.

 

Die Wirtschaft öffnet sich wieder

Der Ausnahmezustand Angolas wurde bereits aufgehoben und die Wirtschaft schrittweise geöffnet. Industriebetriebe und Geschäfte, die während des Ausnahmezustands geschlossen bleiben mussten, haben ihre Produktion bzw. Tätigkeit wieder aufgenommen. Darüber hinaus ist es dem Privatsektor (bspw. private Dienstleistungsbranchen, private Vertriebsgesellschaften) erlaubt, von 6:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit 50 Prozent des Personalbestands ihre Geschäftstätigkeit aufzunehmen. Das bezieht sich auch auf die öffentliche Dienstleistungsbranche, die mit maximal 50 Prozent der Stammbelegschaft in der Provinz Luanda von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr arbeiten darf.

 

Auch Restaurants, die während des Notstands nur mit „Take-Away-Service" arbeiten durften, ist es erlaubt, täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr mit 50 Prozent ihrer Kapazitätsauslastung zu arbeiten. Schließlich dürfen seit dem 9. September 2020 auch die Nahrungsmittelgeschäfte wieder täglich von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr öffnen. Die Lieferketten in Angola funktionieren ohne Störungen. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die Versorgungslage von Nahrungsmitteln für die lokale Bevölkerung aktuell bzw. vorerst für die nahe Zukunft gesichert ist.

 

Die einmal jährlich im Sommer stattfindende Internationale Leitmesse „FILDA" , die vom Juli auf September 2020 verlegt wurde, ist nun vorerst auf das Jahr 2021 verschoben worden.

 

Prognosen des angolanischen Finanzministeriums zufolge wird die Währung des Landes vermutlich weiter an Wert verlieren und dadurch einen inflationären Anstieg zur Folge haben. Zudem wird von einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von mindestens 3,6 Prozent ausgegangen. Sämtlich geplante Ausgaben der Regierung Angolas, die in der aktuellen Corona-Krise nicht erforderlich sind, sollen weiterhin ausgesetzt werden.

 

Flug- und Reiseverkehr

Seit dem 25. Mai 2020 ist es erlaubt, zwischen den einzelnen Provinzen Angolas zu reisen. Jedoch darf die Grenze der Provinz „Luanda" bis zum 7. November 2020 nicht übertreten werden, da sie vom Provinzverkehr ausgeschlossen ist. Mit Beginn zum 14. September 2020 wurden die regulären nationalen Flugverbindungen und am 21. September die internationalen Flugverbindungen von und nach Luanda sukzessive wieder aufgenommen. Demgegenüber bleiben jedoch die physischen Grenzen des Landes weiterhin geschlossen. Mögliche Ein- und Ausreisen nach und aus Angola müssen gesondert genehmigt werden und unterliegen einer Gesundheitsprüfung.

 

Ausländische Personen, die nach Angola einreisen und dort ihren Wohnsitz haben, können sich bei einem negativen Corona-Testergebnis (PCR-Test) grundsätzlich in häuslicher Quarantäne begeben (dieser Test muss höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt worden sein). Ab dem 7. Tag muss ein weiterer Test durchgeführt werden. Falls er erneut negativ ist, gilt die Quarantäne als abgeschlossen (hierzu muss die schriftliche Genehmigung der AGO-Gesundheitsbehörde vorgelegt werden). Die Test-Durchführungspflicht gilt auch für eine Ausreise aus Angola. Der Test muss maximal 72 Stunden vor Antritt der Reise durchgeführt werden. Der internationale Warenverkehr unterlag bislang noch keinen Einschränkungen. Frachtflugzeuge dürfen Angola weiterhin anfliegen.

 

Maßnahmen zur Covid-19-Eindämmung

Die angolanische Regierung empfiehlt ihrer Bevölkerung, sofern es möglich ist, sich weiterhin nicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen aufzuhalten und vorzugsweise zu Hause zu bleiben. Notwendige Wege, wie Einkaufen und zur beruflichen Tätigkeit sowie Freizeitaktivitäten, wie Spazierengehen und Fahrradfahren, sind weiterhin erlaubt. Demgegenüber wird Personen der Risikogruppe (älter als 60 Jahre, schwangere Frauen, Kinder unter 12 Jahre, Personen mit Plicht zur Aufsicht von Kindern unter 12 Jahren sowie Personen, die aufgrund einer Erkrankung ein höheres Risikos haben, an Covid-19 zu erkranken) dringend empfohlen, zu Hause zu bleiben, um eine mögliche Ansteckungsgefahr zu minimieren. Gleichzeitig sind Risikopersonen von der physischen Anwesenheit am Arbeitsplatz befreit und fallen unter die Home-Office-Regelungen.

 

An öffentlichen Plätzen (in geschlossenen und offenen Räumen), wie bspw. in Geschäften und Straßenbahnen oder auf Märkten gilt seit dem 9. Juli 2020 die allgemeine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz). Für Personen, die sich nicht an die Maskenpflicht halten, gilt ein Zugangsverbot zu diesen Plätzen.

Darüber hinaus gelten bis auf weiteres u.a. die nachstehend aufgeführten Pflichten:

  • Die generelle Einhaltung des Mindestabstands von zwei Metern;
  • Händedesinfektion bzw. –Reinigung (mit Wasser und Seife) am Eingang aller öffentlichen oder privaten Einrichtungen (zunehmend sollen Eintrittskontrollen mit Körpertemperaturmessung durchgeführt werden);
  • Die regelmäßige Desinfektion sowie Reinigung von öffentlichen und privaten Räumlichkeiten durch die verantwortlichen Personen;
  • Die Richtlinieneinhaltung der Gesundheitsbehörde;
  • Der Arbeitsgeber ist verpflichtet, Masken und Desinfektionsmittel seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen;
  • Quarantäne-Pflicht für kranke Personen mit der Pflicht zur Meldung bei den Gesundheitsbehörden.

Sofern es die Corona-Lage erforderlich macht, können die zuständigen Behörden sogar eine Quarantänepflicht sowie die Durchführung von (weiteren) Corona-Tests anweisen.

 

Die vorstehend genannten und von der angolanischen Regierung implementierten Covid-19-Maßnahmen ähneln überwiegend der Vorgehensweise in Deutschland, die letztendlich den weltweit internationalen faktischen Standards folgen. Solche Maßnahmen der Regierungen dienen zum Schutz der Bevölkerung sowie Stabilisierung der Wirtschaft.

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