Der digitale Impfnachweis und der Datenschutz

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veröffentlicht am 10. Juni 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

    
Ab sofort besteht in Deutschland die Möglichkeit, mit dem digitalen Impfnachweis eine Impfung papierlos, bspw. über das Smartphone, nachzuweisen. Die hierzu ausgegebenen Zertifikate lassen sich sowohl in der eigens entwickelten CovPass-App, als auch in der Corona-Warn-App speichern und versprechen dem Nutzer einen unkomplizierten Nachweis über seinen Impfstatus. Das wirft Fragen zum Datenschutz auf.

  

  

     

 

Einführung des digitalen Impfausweises

Rechtsgrundlage für die Einführung des digitalen Impfausweises ist die europäische Verordnung zur Regelung eines EU-weiten Anerkennungsrahmens für (digitale) Zertifikate für Impfungen, Tests und für Personen mit COVID-19-Heilstatus.
   
Die Impfnachweise werden durch die EU-Mitgliedstaaten eingeführt, wodurch die Besonderheiten der unterschiedlichen Impfinformationssysteme in den Ländern berücksichtigt werden können. Die Anerkennung der Zertifikate wird über den EU-weiten Anerkennungsrahmen sichergestellt.
   

Ausgestaltung des digitalen Impfnachweises in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Vorgaben der EU-Verordnung mit dem Angebot der CovPass-App und der CovPassCheck-App national umgesetzt. Vollständig Geimpfte erhalten durch das Impfzentrum, durch den impfenden Arzt oder in einer Apotheke einen QR-Code als Papierausdruck, der in die deutsche Corona-Warn-App sowie in die eigens zu diesem Zweck von dem Robert-Koch-Institut entwickelte CovPass-App geladen werden kann.
   
Der QR-Code als Nachweis für den kompletten Impfschutz ist mit Erreichen des vollständigen Impfschutzes, mithin ab Tag 15 nach der vollständigen Corona-Impfung gültig. Der digitale Impfnachweis ist nicht verpflichtend. Der analoge gelbe Impfausweis soll bestehen bleiben und bietet einen gleichwertigen Nachweis zu dem digitalen Zertifikat. Alle Stellen, die einen Impfnachweis fordern, müssen auch den bisherigen gelben Impfpass sowie den Papierausdruck des Impfzertifikates als Nachweis akzeptieren. 
   

Der digitale Impfnachweis und der Datenschutz

Die Daten des digitalen Impfausweises sollen nach der Verlautbarung nur temporär im Impfprotokollierungs­system erstellt und anschließend gelöscht werden. Hierbei erfolgt eine Übersendung der Daten an das Robert-Koch-Institut als für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle. Das Institut sichert die Zertifikate mittels einer kryptografischen Signatur vor Manipulation und Fälschung ab, speichert die Daten aber nicht. Ein zentrales digitales Impfregister ist ausdrücklich nicht geplant.
    
In dem QR-Code werden nach Vorgaben der EU-Verordnung alle wichtigen Informationen zum (Corona-)Impfschutz gespeichert:

  • Name, Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • Krankheit (gegen die geimpft wird),
  • Impfstoff,
  • Hersteller des Impfstoffs,
  • Anzahl der Impfdosen (Erst-/Zweit-/Wiederholungsimpfung),
  • Impfdatum,
  • Mitgliedstaat der Impfung und
  • Aussteller des technischen Zertifikates sowie die Identifikationsnummer für das Zertifikat.

    
Eine dauerhafte Speicherung der vorbezeichneten Daten erfolgt dezentral und nur lokal auf den Endgeräten der Nutzer, insbesondere erfolgt keine Speicherung in einer Cloud. Entsprechend können die Daten vom Nutzer selbständig und jederzeit vollständig von der Hardware gelöscht werden. Durch die Festlegung eines gemeinsamen Datensatzes auf europäischer Ebene ist außerdem die Interoperabilität der CovPass-App auch bei grenzüberschreitender Nutzung gewährleistet.
   

So erfolgt die Prüfung des Impfstatus

Als Nachweis für die Coronaimpfung zeigt die CovPass-App einen maschinenlesbaren QR-Code an, der von der prüfenden Person mittels der offiziellen Prüfapp, der CovPassCheck-App eingelesen werden kann. Dem Prüfer werden nur die für eine Überprüfung notwendigen Informationen angezeigt, konkret der vollständige Name, das Geburtsdatum sowie der Impfstatus. Diese Daten sind in der Praxis wiederum mit einem offiziellen Ausweisdokument zur Identifizierung des Geimpften abzugleichen. Optional kann der Nachweis über die Genesung von einer Corona-Infektion oder über einen negativen Corona-Test in die App geladen werden.
   
Bei Vorzeigen der CovPass-App ist jedoch nicht erkennbar, um welche Art des Zertifikates es sich handelt, da lediglich über ein „Ampelsystem“ die Farben Grün oder Rot angezeigt werden. Das hat zur Folge, dass die Verwendung des digitalen Impfnachweises mitunter datensparsamer ist als die Vorlage des gelben Impfausweises oder die Vorlage einer Genesenenbescheinigung. Diese Dokumente enthalten darüber hinaus noch weitere Angaben, bspw. zu sonstigen Impfungen oder Adressinformationen.

   
Fazit

Mit dem digitalen Impfausweis wird durch das Robert-Koch-Institut eine praktische und aus Datenschutzsicht nach der verlautbarten Konzeption geeignete Möglichkeit zum Nachweis des Impfstatus bereit gestellt. Gleichzeitig bleibt die Wahlfreiheit erhalten. Alle Geimpfte haben die Wahl, den digitalen Impfnachweis zu nutzen oder alternativ den Corona-Impfschutz mit dem ausgedruckten Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass analog nachzuweisen.

Da das Smartphone dauernder Begleiter im Alltag ist, kann durch die CovPass-App das erklärte Ziel, die Mobilität und insbesondere Reisen im europäischen Raum zu fördern, erleichtert werden. Auch im Hinblick auf Besuche von Kulturveranstaltungen und Gastronomie können mittels App die Nachweispflichten, insbesondere auf Grundlage der Corona-Rechtsverordnungen der Länder, leichter und datensparsam erfüllt werden.

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