Rumänien: Arbeitsrechtliche Unterstützungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

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veröffentlicht am 17. Juni 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

In Rumänien wurde der für 60 Tage verhängte Notzustand am 15. Mai 2020 beendet. Die Regierung verhängte gleichzeitig den Alarmzustand, der noch bis zum 15. Juni 2020 dauern soll. Die Zahl der Infizierten in Rumänien geht täglich zurück, es wurden immer weitere Lockerungen eingeführt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Lock downs zu mindern und die Unternehmen weiterhin zu unterstützen, hat die rumänische Regierung Anfang Juni eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen getroffen:

  

  

Finanzielle Unterstützung von Arbeitgebern

Am 1. Juni 2020 hat die rumänische Regierung die Dringlichkeitsverordnung Nr. 92/20 erlassen und neue Regeln für die Unterstützung der Arbeitsnehmer und Arbeitgeber bestimmt. Laut der Verordnung werden die Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer während der Ausnahme oder des Zustands für mindestens 15 Tage in sog. Technische Arbeitslosigkeit geschickt haben, für weitere 3 Monate eine Unterstützung bekommen. Die Arbeitgeber, die diese Form der Unterstützung annehmen, sind verpflichtet die Arbeitsverträge mindestens bis zum 31. Dezember 2020 aufrechtzuerhalten (mit Ausnahme von Saisonarbeitern).
 
Die Unterstützung beträgt 41,5 Prozent des Brutto-Grundgehaltes, je nach Position des Arbeitnehmers ist aber auf 41,5 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens begrenzt, d.h. auf 5.429 Lei.
 
Diese Unterstützung wird von der Kasse der Arbeitslosen getragen. Die Anträge sollen die Arbeitgeber vom 1. bis zum 25. jeden nächsten Monats in elektronischer Form zusammen mit der Liste der Arbeitnehmer und der eidesstattlichen Erklärung bei der zuständigen Arbeitsagentur stellen. Zunächst wird dieser Betrag vom Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausgezahlt und dann werden ihm die Beträge von der Staatskasse zurückerstattet.


Staatliche Unterstützung bei der Einstellung von Arbeitslosen

Arbeitgeber bekommen eine staatliche Unterstützung, wenn sie im Zeitraum vom 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2020 eine Person beschäftigen, die

  • über 50 Jahre alt ist, die Beschäftigung während der Dauer des Ausnahmezustands oder Alarmzustand verloren hat und bei der Arbeitsagentur als arbeitslos gemeldet ist;
  • zwischen 16 und 29 Jahre alt ist und bei der Arbeitsagentur als arbeitslos gemeldet ist.

 

Diese Arbeitgeber bekommen für jede beschäftige Peron aus o.g. Kategorien 50 Prozent des Gehaltes, aber nicht mehr als 2.500 Lei. Die Arbeitsverträge sollen für unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Die Unterstützung ist auf 12 Monate begrenzt. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet das Arbeitsverhältnis noch mindestens 12 weitere Monate nach Ablauf der Unterstützungsmaßnahmen fortzusetzen.
 
Die Unterstützungsmaßnahme gilt auch für rumänische Bürger, die im Ausland gearbeitet haben und dort ihre Arbeit verloren haben.
 

Ausgeschlossen sind staatliche Behörden oder Institutionen sowie Unternehmen, die sich in der Insolvenz oder Liquidation befinden.
 

Verlängerung der technischen Arbeitslosigkeit

Der rumänische Staat hat Unternehmen finanziell unterstützt und die Entschädigung für die betroffenen Unternehmen wegen sog. technischer Arbeitslosigkeit getragen. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel „Präventionsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Rumänien“.
 
Diese Maßnahme galt bis zum 31.Mai 2020. Unternehmen, die jedoch nach diesem Zeitpunkt wegen den von der Regierung eingeführten Beschränkungen weiterhin nicht arbeiten dürfen, können auch nach dem 31. Mai 2020 einen Antrag auf staatliche Unterstützung wegen technischer Arbeitslosigkeit stellen und die Unterstützung bekommen.

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