USA: Steuerliche Auswirkungen – Families First Coronavirus Response Act

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aktualisiert am 15. April 2020 | Lesedauer ca. 4 Minuten

  

 

Erschienen in: Rödl & Partner Tax Matters Vol 2020 – 2 | Zum Originaltext in Englisch»

  

Am 18. März 2020 hat US-Präsident Trump das Gesetz „Families First Coronavirus Response Act” (H.R. 6201) unterzeichnet, das die Lohnfortzahlung bei familiär- oder krankheitsbedingter Abwesenheit im Zusammenhang mit dem Coronavirus vorsieht. Das Gesetz regelt zudem die Behandlung von Steuergutschriften für die betroffenen Arbeitgeber. Außerdem werden Sachleistungen etwa für Nahrungsmittel erweitert, es werden Zuschüsse zur staatlichen Arbeitslosenversicherung in Notfällen er­möglicht und u.a. die „Medicaid-Finanzierung“ für die Bundesstaaten erhöht. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes im Überblick: 

  

     

 

Änderungen des Gesetzes über familiär bedingte oder krankheitsbedingte Freistellung

  • Das Gesetz „Family and Mecial Leave Act“ von 1993 (das FMLA) wird geändert, um eine neue Kategorie von Leistungen einzuführen, die bis zum 31. Dezember 2020 zur Verfügung stehen werden. 
  • Die Leistungen gelten im Allgemeinen im Falle eines „berechtigten Bedarfs“ im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise. Ein berechtigter Bedarf bedeutet, dass eine Arbeitsunfähigkeit (und gleichzeitig keine Möglichkeit, im Homeoffice tätig sein zu können) aufgrund der Notwendigkeit einer Freistellung zur Betreuung von eigenen Kindern unter 18 Jahren besteht. Eine Notwendigkeit liegt vor, wenn die Schule oder der Betreuungsort geschlossen wurde oder eine anderweitige Betreuung aufgrund der Covid-19 Krise nicht verfügbar ist.
  • Das für den Arbeitgeber geltende Größenkriterium des FMLA wird durch die Verwendung eines Schwellenwerts von „weniger als 500 Mitarbeiter” modifiziert. Der Arbeitsminister ist befugt, Ausnahmen für bestimmte Gesundheits- und Notfalldienstleister vorzusehen und kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern in bestimmten Fällen auszunehmen.
  • Das neue Gesetz gilt für „bestimmte Arbeitgeber“ („Covered Employers“) sowie für bestimmte andere Unternehmen, die in irgendeiner Weise gewerblich tätig sind. Ein "bestimmter Arbeitgeber" ist definiert als ein Arbeitgeber, der in irgendeiner Weise gewerblich tätig ist und der (1) im Falle eines privaten Unternehmens oder eines Selbständigen weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigt und (2) im Falle einer staatlichen Behörde oder einer anderen Einheit einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigt.


Familiär bedingte oder krankheitsbedingte Freistellung

  • Privatwirtschaftliche Arbeitgeber mit weniger als 500 Beschäftigten und staatliche Körperschaften müssen den Beschäftigten bis zu 12 Wochen arbeitsrechtlichen Schutz gewähren, um ein Kind betreuen zu können, dessen Schule oder Betreuungseinrichtung geschlossen ist.
  • Die ersten 10 Tage der Freistellung sind grundsätzlich unbezahlt, allerdings kann sich ein Arbeitnehmer dafür entscheiden, bestehenden Resturlaub zu nutzen, und somit eine Lohnfortzahlung bewirken. Die Nutzung von Resturlaub darf nur auf Initiative des Arbeitnehmers erfolgen.
  • Die Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitnehmern zwei Drittel ihres Lohns zu zahlen, wobei der Betrag von 200 US-Dollar pro Tag und 10.000 US-Dollar insgesamt nicht überschritten werden darf.

 

Gesetz über bezahlte Krankheitstage

Privatwirtschaftliche Arbeitgeber mit weniger als 500 Beschäftigten und staatliche Stellen müssen den Arbeitnehmern bis zu 80 Stunden (oder das Äquivalent für Teilzeitbeschäftigte) an bezahltem Krankheitsurlaub zur Verfügung stellen, sofern ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Covid-19 nicht arbeitsfähig ist. Das schließt folgende Fälle ein:   

  • Der Arbeitnehmer unterliegt einer Quarantäne- oder Isolierungsanordnung auf Bundes-, Landes- oder lokaler Ebene in Bezug auf Covid-19,   
  • dem Arbeitnehmer wurde von medizinsicher Seite zur Selbstquarantäne aufgrund von Gesundheitsrisiken bezüglich Covid-19 geraten,
  • der Arbeitnehmer zeigt Covid-19-Symptome und muss einen Arzt aufsuchen,
  • der Arbeitnehmer ist für die Betreuung einer Person verantwortlich, die der in der obigen ersten Kategorie beschriebenen Anordnung unterliegt, oder einer Person, der von medizinischer Seite zur Selbstquarantäne geraten wurde,
  • der Arbeitnehmer ist für die Betreuung der eigenen Kinder verantwortlich und die Schule oder der Betreuungsort des Kindes ist geschlossen oder eine anderweitige Betreuung des Kindes ist aufgrund von Covid-19 Einschränkungen nicht möglich, oder
  • der Arbeitnehmer hat andere ähnliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die den vom Minister für Gesundheit und Allgemeinwohl in Absprache mit den Finanz- und Arbeitsministern festgelegten Bestimmungen entsprechen

 
Die Zahlungen für die krankheitsbedingte Abwesenheit werden auf 511 US-Dollar pro Tag und insgesamt 5.110 US-Dollar im Falle der ersten drei Kategorien (eigene Gesundheitsprobleme des Arbeitnehmers) und 200 US-Dollar pro Tag und insgesamt 2.000 US-Dollar für die anderen Kategorien (zur Betreuung anderer) begrenzt.
Diese bezahlten Krankheitstage kommen zu den regulär vereinbarten jährlichen bezahlten Krankheitstagen hinzu.

 

Steuergutschriften

Die Gesetzesänderung enthält mehrere Steuergutschriften.

    

Steuergutgutschrift für krankheitsbedingte Abwesenheitstage

  • I.d.R. wird eine Arbeitgeber-Lohnsteuergutschrift in Höhe von 100 % der nach dem Gesetz gezahlten qualifizierten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährt. 
  • Die Steuergutschrift gilt hinsichtlich der OASDI (Old-Age, Survivor, and Disability Insurance)-Steuern oder der "Tier 1"-Verbrauchssteuer (in Bezug auf das „Railroad Retirement Gesetz“). 
  • Die Steuergutschrift steht im Allgemeinen zur Verfügung für Zahlungen von bis zu 511 US-Dollar oder 200 US-Dollar für jeden Tag, an dem eine Person einen qualifizierten Krankheitsurlaub erhält, je nach Kategorie, in welche die Person für die Bestimmung des für Krankheitsurlaub gezahlten Betrages fällt.
  • Die Gesamtanzahl der in jedem Kalenderquartal berücksichtigten Tage darf 10 Tage nicht überschreiten und wird um die Anzahl der in den vorangegangenen Kalenderquartalen berücksichtigten Tage reduziert. 
  • Die Höhe der Gutschrift für ein Kalenderquartal kann im Allgemeinen die für dieses Quartal erhobene OASDI-Steuer nicht übersteigen. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen über die Erstattungsfähigkeit von Steuergutschriften, die die Steuerschuld übersteigen.
  • Der Gutschriftsbetrag wird erhöht um den Teil der qualifizierten planmäßigen Ausgaben des Arbeitsgebers für Krankheitskosten, der auf die qualifizierten Löhne für Krankheitsurlaub entfällt, für die die Gutschrift gewährt wird.
  • Das Gesetz sieht auch vor, dass das Bruttoeinkommen der Arbeitgeber im Allgemeinen um den Betrag der neuen Steuergutschrift erhöht wird. 
  • Eine Gutschrift ist nicht zulässig für Löhne und Gehälter für die eine Gutschrift gemäß Code 45S des FMLA gewährt wird.
  • Die Gutschrift gilt nicht für die staatlichen Einrichtungen auf Bundes- oder Bundesstaatenebene, eine Unterabteilung eines Bundesstaates oder eine der vorgenannten Behörden.
  • Die Arbeitgeber können sich dafür entscheiden, die neue Regelung für ein Kalenderquartal nicht anzuwenden.
  • Das Gesetz erlaubt einer berechtigten selbständigen Person auch eine rückerstattungsfähige Gutschrift auf die Einkommenssteuer in Bezug auf die einer qualifizierten krankheitsbedingten Freistellung entsprechenden Lohnkosten.

 

Gutschrift für familiär bedingte Freistellung

  • Meist wird für jedes Kalenderquartal eine Arbeitgeber-Lohnsteuergutschrift in Höhe von 100% der vom Arbeitgeber entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für familiär bedingte Freistellung gezahlten Beträge gewährt.
  • Die Steuergutschrift gilt hinsichtlich der OASDI-Steuern oder die "Tier 1"-Verbrauchssteuer (in Bezug auf das „Railroad Retirement Gesetz“). 
  • Der für die Gutschrift berücksichtigte Lohnbetrag je Person darf für jeden Tag, an dem die Person einen anrechnungsfähigen Familienfreistellungslohn erhält, maximal 200 US-Dollar betragen. Insgesamt sind maximal 10.000 US-Dollar pro Mitarbeiter für alle Kalenderquartale für die Gutschrift berücksichtigungsfähig.
  • Alle anderen Bestimmungen entsprechen den Regelungen für Steuergutschriften für krankheitsbedingte Abwesenheitstage.

Hinweis

​Die Ausführungen in diesem Artikel stellen keine erschöpfende, rechtsverbindliche Behandlung der relevanten Fragestellungen dar. Dazu ist eine umfassende Beratung auf Basis des konkreten Einzelfalls zwingend erforderlich. Die Ausführungen begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot von Rödl & Partner. Die Ausführungen geben die Interpretation von Rödl & Partner der relevanten steuergesetzlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.

 
Die vorliegenden Ausführungen beruhen auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums des Artikels. Im Zeitablauf können Änderungen bei Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen, Auffassungen der Finanzver­waltung, der Interpretation dieser Rechtsquellen, der Auslegung des Abkommensrechts sowie der Rechtspre­chung eintreten. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieses Artikels beeinflussen. Rödl & Partner ist nicht verpflichtet, auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die in diesem Artikel behandelt wurden. Rödl & Partner übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieses Artikels. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Rödl & Partner keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das sich allein auf Informationen aus diesem Artikel gestützt hat. Das gilt auch dann, wenn diese Information ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten.

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