Handlungsbedarf in Unternehmen: Unsere Lösung für DAC 6

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veröffentlicht am 30. Oktober 2019 | Lesedauer ca. 2 Minuten


DAC 6 stellt Unternehmen vor die Aufgabe, ihr Tax Compliance Management um eine völlig neue Komponente zu erweitern. Davon wird das gesamte Unternehmen – nicht nur die Steuerabteilung – betroffen sein. Digitale Tools sind dabei hilfreich, aber letztlich auch nur ein „handwerkliches” Hilfsmittel. Die Herausforderung liegt in der dem jeweiligen Unternehmen angemessenen Prozessgestaltung.



Die EU-Richtlinie zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen bringt sowohl für Intermediäre als auch betroffene Unternehmen mit sich, dass für meldepflichtige Gestaltungen die richtigen und vollständigen Informationen im passenden Format und fristgerecht den jeweils betroffenen Finanzbehörden mitzuteilen sind. Allein schon die Datensammlung bei einer bekannten Gestaltung, die Fristeinhaltung als auch die Ermittlung der zuständigen Behörden ist herausfordernd. Eine zusätzliche Komplexität bekommt die Meldepflicht dadurch, dass relevante Gestaltungen in einem Unternehmen oder einer Unternehmensgruppe nicht nur durch die Steuerabteilung betrieben werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Vielzahl relevanter Gestaltungen durch die Finanz- oder Personalabteilungen und oft ohne Einbeziehung der Steuerabteilungen durchgeführt werden.

Daher muss das Aufgabenspektrum der Meldepflicht um die Fragestellung erweitert werden, welche denk­baren Anwendungsfälle der Richtlinie es in den Unternehmen geben kann, wer die Anwendungsfälle in der Organisation des Unternehmens verantwortet und wie sie identifiziert sowie einer sachgerechten Meldung zugeführt werden.


Unser Lösungsansatz

Um das Aufgabenspektrum möglichst effizient abzudecken, ist nach Auffassung von Rödl & Partner ein ganz­heitliches Vorgehen notwendig. Der Prozess muss mit einem Screening der Unternehmen nach potenziell meldepflichtigen Gestaltungen beginnen und erfasste Gestaltungen und Prozesse strukturiert in einer Richt­linie abbilden. Unsere dafür entwickelte DAC 6 SUITE unterstützt bei der manuellen oder automatisierten Umsetzung des Erfassungsprozesses, stellt ein workflowgesteuertes Vier-Augen-Prinzip zur Qualitätssicherung zur Verfügung, übernimmt die finale Meldung sowie die Verwaltung der Registrier- und Offenlegungsnummern. Auch Intermediäre können auf die DAC 6 SUITE berechtigt werden.


Risiko Assessment

Der erste Schritt einer erfolgreichen Implementierung ist die vollumfängliche Erfassung aller möglichen Gestaltungen und deren Würdigung. Hierfür haben die Fach- und Prozessexperten von Rödl & Partner ein Workshop-Konzept entwickelt, das eine umfassende, quantitative und qualitative Würdigung potenzieller Gestaltungen beinhaltet. Für ein möglichst effizientes und risikoorientiertes Vorgehen kommt der DAC 6 SUITE DETECTOR zum Einsatz. Dahinter verbirgt sich ein kennzahlenbasiertes Analyseverfahren, das eine schnelle Betroffenheitsanalyse ermöglicht. Gemeinsam mit unseren DAC 6-Consultants und den unternehmensseitigen DAC 6-Verantwortlichen werden die Analyseergebnisse besprochen und dokumentiert. Das Ergebnis ist ein DAC 6-Bericht, der individuell auf das geprüfte Unternehmen zugeschnitten ist, inklusive einer Zusammen­fassung der Ergebnisse und einer Empfehlung für das weitere Vorgehen.


Richtlinie

Um meldepflichtige Gestaltungen dauerhaft im Blick zu behalten, bedarf es Regelungen, die Prozesse beschreiben und v.a. Verantwortlichkeiten zuordnen. Hier unterscheiden sich die Best Practice Prozesse der Intermediäre (also z.B. von Rödl & Partner) nicht von den Anforderungen der Unternehmen. Mittels intuitiver Prozessmodelle können Verantwortlichkeiten eindeutig zugeordnet werden. Die Richtlinie wird individuell an die Unternehmen und deren Gestaltungen angepasst und fungiert so als ein unterstützendes Instrument zur Sicherstellung von Tax Compliance.


DAC 6 SUITE

Das DAC 6 SUITE-Tool dient der (teil)automatisierten, zweistufigen Erfassung, Prüfung und Übertragung der meldepflichtigen Gestaltungen. In der ersten Stufe wird der Bearbeiter anhand strukturierter Fragebögen durch den Erfassungsprozess geführt. In der zweiten Stufe werden häufig vorkommende Gestaltungen, die aus Primärsystemen erfasst werden können, mittels Schnittstelle übertragen und verifiziert. Nach finaler Freigabe werden die als meldepflichtig identifizierten Gestaltungen übertragen.

Die DAC 6 SUITE ist unsere Antwort zur Sicherstellung maximaler Tax Compliance bei minimalem Admini­stra­tionsaufwand.

Kontakt

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Heiko Preisser

Diplom-Ökonom, Steuerberater

Partner

+49 731 9626 029

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