Die Einführung der neuen Empfängerüberprüfung

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​​​​​veröffentlicht am 10. Oktober 2025 | Lesedauer ca. 2 Minuten 

         

Die neue EU-Verordnung 2024/886 ist am 9. Oktober dieses Jahres in Kraft getreten und hält einige wichtige Änderungen für den allgemeinen Zahlungsverkehr bereit. Ergänzend zur wichtigen Neuerung, Echtzeitüberweisungen ab sofort im gesamten Euroraum nutzen zu können, wird auch eine weitere gesetzliche Verpflichtung ins Leben gerufen, die für sämtliche Zahlungsdienstleister verbindlich ist: Die Rede ist von der sogenannten Empfängerüberprüfung. 

 


Die Überprüfung betrifft sämtliche Überweisungen, auch solche die per Echtzeit oder SEPA-Verfahren durchgeführt werden und sieht vor, dass Zahlungsdienstleister künftig die Überweisungsdaten mit den vom Zahlungsempfänger hinterlegten Daten abgleichen. Die Durchführung von Überweisungen ist dabei nicht mehr nur von der richtigen Kontonummer (IBAN) abhängig, sondern auch vom Empfängernamen. Dieser muss der IBAN jetzt eindeutig zugeordnet werden können. Liegen bei der Überprüfung Unstimmigkeiten vor, wird der Auftraggeber vor Erteilung der Zahlung sofort informiert. Die Empfängerüberprüfung berücksichtigt dabei drei verschiedene Szenarien:


Erster Fall (Match)

Der eingegebene Name stimmt vollständig mit dem beim Empfängerinstitut hinterlegten Namen überein. Nach der Autorisierung wird die Überweisung standardgemäß durchgeführt.


Zweiter Fall (Close-Match)​

Der eingegebene Name ist bis auf kleinere Abweichungen (z.B. Tippfehler) mit den Empfängerdaten identisch. Mit einem Hinweis wird der korrekte Name des Empfängers angezeigt. Die Daten können dann entweder korrigiert oder die Zahlung kann mit den angezeigten Abweichungen autorisiert werden.


Dritter Fall (No-Match)

Der eingegebene Name stimmt nicht oder weicht deutlich vom tatsächlichen, unter der IBAN hinterlegten Empfängernamen ab. Es folgt ein Warnhinweis, der den Überweisenden auf die Abweichungen und das damit verbundene Transaktionsrisiko aufmerksam macht. Der Auftrag kann entweder abgebrochen, korrigiert oder trotz Abweichungen weiter durchgeführt werden.


Wie strikt dieses System angewandt wird, ist vom einzelnen Zahlungsdienstleister abhängig. Bleibt in den Fällen zwei und drei der Hinweis der Überprüfung unbeachtet, trägt das Haftungsrisiko für eine falsche Überweisung der Überweisende. Technische Fehler hat hingegen der Zahlungsdienstleister zu vertreten, genauso im Falle eines Matchs.


Unternehmen mit einem meist hohen Transaktionsvolumen werden an dieser Stelle entlastet, denn die Überprüfung bleibt beispielweise bei Sammelzahlungen optional. Geschaffen wurde dafür die Möglichkeit eines Opt-Outs, wodurch die Empfängerüberprüfung entfällt. Unternehmen haben also die Wahl, ob und wie sie bei bestimmten Zahlungsvorgängen auf den Datenabgleich zurückgreifen wollen.


Mit diesem System hat die Überprüfung das Ziel, Fehlüberweisungen besser zu vermeiden und den Schutz vor Betrugsmethoden, insbesondere im Zusammenhang mit manipulierten oder gefälschten Rechnungsadressen, zu stärken. Neben dieser Schutzfunktion soll die Überprüfung aber auch den Durchschnittsverbraucher dazu animieren, sorgfältiger im Umgang mit Online-Zahlungen zu agieren und bewusst die genutzten Daten zu überprüfen. Dies gilt, ungeachtet der Möglichkeit in bestimmten Fällen auf eine Überprüfung zu verzichten, gleichermaßen für Unternehmen.


Um einen reibungslosen Zahlungstransfer zu gewährleisten, sollte künftig besonderes Augenmerk auf eine sorgfältige Stammdatenpflege gelegt werden. Dazu gehört unter anderem die stetige Überprüfung und Aktualisierung von Kunden- und Mitarbeiterdaten. Zusätzlich sollten spezifische firmeninterne Richtlinien implementiert werden, um einen einheitlichen und effektiven Umgang mit Warnhinweisen der Empfängerüberprüfung zu garantieren. Es empfiehlt sich daher auch auf Geschäftsebene klar festzulegen, wie streng interne und externe Daten überprüft werden sollen und wie viel Einfluss der Überprüfung im betrieblichen Zahlungsverkehr fortan zukommt.

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