Employer of Record in Kasachstan

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 9. April 2024 | Lesedauer ca. 6 Minuten


Verwirrt über Beschäftigung in Kasachstan? EoR kann die Antwort sein. Die Expansion Ihres Unternehmens nach Kasachstan kann aufregend sein, aber die Handhabung ausländischer Arbeitsgesetze bereitet Kopfschmerzen. Das Employer of Record (EoR)-Modell kann helfen. Mit EoR können Sie Mitarbeiter in Kasachstan beschäftigen, ohne ein lokales Unternehmen zu gründen. Ein EoR-Anbieter kümmert sich um­​ die Gehalts­​abrechnung, Steuern und die Einhaltung von Vorschriften, so dass Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.




Ist das Konzept EoR in Ihrem Land bekannt? Ist das Konzept EoR in Ihrem Land gesetzlich geregelt?

Das Konzept des "Employer of Record" (EoR) in Kasachstan gewinnt zunehmend an Anerkennung, da Unternehmen das Ziel verfolgen, ihre internationale Expansion voranzutreiben und nach effizienten Lösungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in ausländischen Rechtsordnungen suchen. Dennoch bedarf die Implementierung von gesetzlichen Regelungen des "Employer of Record" in Kasachstan der weiteren Aufmerk­samkeit. Gegenwärtig gibt es in der kasachischen Gesetzgebung keine ausdrücklichen gesetzlichen Bestim­mungen, die sich mit dem "Employer of Record" befassen. Er ist weder gesetzlich geregelt noch gesetzlich verboten.

Daher bieten zahlreiche Unternehmen ausschließlich EoR-Dienstleistungen in Kasachstan an. Die Nachfrage nach EoR-Dienstleistungen seitens ausländischer Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für kurz- oder langfristige Einsätze nach Kasachstan entsenden wollen, ist hoch. Diese Unternehmen erleichtern den Beschäftigungs­prozess in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen und Vorschriften. Sie dienen zudem als Vermittler für ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer einstellen möchten, ohne eine juristische Person in Kasachstan gründen zu wollen.

Die Nachfrage nach EoR-Dienstleistungen in Kasachstan nimmt stetig zu, umso mehr sind Unternehmen darum bemüht, die Komplexität der internationalen Beschäftigung zu bewältigen. Sowohl einheimische als auch ausländische Unternehmen bekunden ihr Interesse an EoR-Dienstleistungen. ausländische Firmen wenden sich beim Eintritt in den kasachischen Markt häufig an EoR-Anbieter, um die Einhaltung der Arbeits­gesetze und -vorschriften zu gewährleisten.

Steht das Konzept des EoR in Ihrem Land der Arbeitnehmerüberlassung nahe?

In Kasachstan ist das Konzept der Arbeitnehmerüberlassung nicht anerkannt. Ein ähnliches Äquivalent ist die Überlassung eines Arbeitnehmers, der vorübergehend für ein anderes Unternehmen arbeitet. Diese Regelung ist jedoch nur für Unternehmen zulässig, die Anteilseigner des eigentlichen Arbeitgebers sind oder bei denen der Arbeitgeber, in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgesetzbuch der Republik Kasachstan, als Anteilseigner auftritt.

Bitte beachten Sie, dass es aus migrations- und arbeitspolitischer Sicht auch andere Möglichkeiten gibt, ausländische Arbeitnehmer für kasachische Unternehmen, ohne direkte oder indirekte Beteiligung, zu gewinnen*

Bei der Überlassung eines Arbeitnehmers wird eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geschlossen, in der der Arbeitsort und die Dauer der Überlassung festgelegt werden, der Arbeitnehmer behält dabei seinen Arbeitsplatz bei dem ursprunglichen Arbeitgeber. Somit haben sowohl die EoR als auch eine Versetzung ein ähnliches Konzept in Bezug auf die Überlassung von Arbeitnehmern in ein anderes Unternehmen. Bei der Versetzung bleibt aber der Arbeitnehmer beim "wirtschaftlichen Arbeitgeber" beschäftigt, während der wirt­schaftliche Arbeitgeber im Rahmen des EoR-Konzepts im Gegensatz dazu keine direkten Arbeitsbeziehungen zu den entsandten Arbeitnehmern unterhält.   

Besonderheiten der Tätigkeit im Rahmen des EoR-Konzepts bzw. der Arbeitnehmerüberlassung

Für die Erbringung von EoR-Dienstleistungen sind keine besonderen Lizenzen oder sonstigen Genehmigungen erforderlich. Die Beschäftigungsbedingungen, Anforderungen, Rechte und Pflichten für die Mitarbeiter sind die gleichen wie für die lokalen Mitarbeiter von EoR.

Die Arbeitsverträge können unbefristet sein. Bei befristeten Arbeitsverträgen, muss die Mindestdauer ein Jahr betragen; unter bestimmten Umständen kann der Arbeitsvertrag jedoch früher beendet werden.


Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es bei dem Konzept des EoR in Ihrem Land?

In Kasachstan gibt es keinen rechtlichen Rahmen für das Konzept des "Employer of Record" (EoR), sodass spezielle Steuervorschriften für dieses Konzept fehlen.

Es besteht jedoch die Gefahr, dass in dem Land, in dem der Arbeitnehmer eingesetzt wird, eine Betriebsstätte gegründet wird. Wenn der Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet eines anderen Landes im Auftrag des wirtschaft­lichen Arbeitgebers tätig ist (eine Person, die kein unabhängiger Vertreter ist, handelt im Auftrag des wirt­schaftlichen Arbeitgebers und besitzt die Befugnis, Verträge im Namen des wirtschaftlichen Arbeitgebers abzuschließen und übt diese Befugnis in der Regel auch aus), kann dies dazu führen, dass der wirtschaftliche Arbeitgeber von den Steuerbehörden des jeweiligen Landes als Steuerpflichtiger mit einer Betriebsstätte aner­kannt wird. Dies hat zur Folge, dass der wirtschaftliche Arbeitgeber verpflichtet ist, in diesem Land Steuern zu zahlen.

Dieses Risiko ergibt sich aus der Tatsache, dass die meisten Doppelbesteuerungsabkommen das Vorhanden­sein einer Betriebsstätte für einen wirtschaftlichen Arbeitgeber im Falle der oben genannten Handlungen von Personen, die per EOR arbeiten, vorsehen.  Um dieses Risiko zu mindern, ist es unerlässlich, den Arbeitneh­mern die oben genannten Befugnisse nicht einzuräumen und sie in Bezug auf dieses Risiko angemessen zu beraten.

Mit der Erbringung von EoR-Dienstleistungen in der Republik Kasachstan sind weitere Risiken verbunden, darunter:
  • Mögliche Diskriminierung einheimischer Arbeitnehmer durch Ungleichbehandlung
  • Nichteinhaltung der Vorschriften über das prozentuale Verhältnis von ausländischen zu inländischen Arbeitnehmern.

Wie wird sich aus Ihrer Sicht das Konzept EoR in Ihrem Land weiterentwickeln?

Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und sozialen Schutz der Bevölkerung in Kasachstan wird in naher Zukunft voraussichtlich ein Arbeitskräftemangel herrschen aufgrund der sinkenden Geburtenraten und des Trends, dass Bürger das Land verlassen, um im Ausland nach Beschäftigungsmöglichkeiten zu suchen.

Die Einführung des EoR-Rahmens hat ausländischen Unternehmen eine praktikable Alternative zur Gründung einer juristischen Person oder einer anderen Rechtsform geboten. Dieser strategische Ansatz ermöglicht es ausländischen Unternehmen, im Land zu agieren, ohne physisch anwesend sein zu müssen und erleichtert so einen neuen Zustrom von Mitarbeitern und Unternehmen in den Markt. Diese Entwicklung könnte dem Land zugutekommen, da mehr Investitionen gefördert werden und zum Wirtschaftswachstum beitragen.​

Kontakt

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Korlan Alikhanova, LL.M.

Diplom-Juristin

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+7 727 3560 655

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Assem Ospanbekova

Attorney at Law (Kasachstan)

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