Internationaler Anlagenbau: EPC-Projekte in Vietnam

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 16. März 2022 | Lesedauer ca. 7 Minuten

 

Die Bedeutung schlüsselfertiger oder EPC-Projekte (kurz für: Engineering, Procure­ment and Construction) hat in der Region Südostasien stark zugenommen – das betrifft auch den Vietnam. Bei der Realisierung spielen diverse Faktoren eine wichtige Rolle. Im nachstehenden Beitrag gehen wir genauer auf steuerliche, investitions­rechtliche und arbeitsrechtliche Überlegungen im Vietnam ein.



Steuerliche Überlegungen

Wann wird im Allgemeinen eine Betriebsstätte für Arbeiten vor Ort begründet? Wirkt sich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Vietnam und Deutschland auf diesen Aspekt aus?

Nach dem DBA stellt eine Baustelle oder ein Bau- bzw. Installationsprojekt nur dann eine Betriebsstätte dar, wenn die Tätigkeiten länger als sechs Monate dauern. Es ist zu beachten, dass nach den vietnamesischen DBA-Leitlinien der Zeitraum von sechs Monaten von dem Zeitpunkt an gerechnet wird, an dem der Auftrag­nehmer mit den Vorbereitungen für das Bauvorhaben in Vietnam beginnt; bspw. durch die Einrichtung seines Büros und die Planung des Bauprojekts. Die Dauer erstreckt sich dann bis zur Fertigstellung und Übergabe des gesamten Bauvorhabens in Vietnam – einschließlich der Zeiträume, in denen das Projekt aus beliebigen Gründen unterbrochen wird.

Werden Unterauftragnehmer eingesetzt, berechnet sich die für die Bestimmung einer Betriebsstätte des Hauptauftragnehmers relevante Ausführungszeit von Projekten aus der Summe der Zeit, die für die Ausführung aller Vertragsbestandteile durch Unterauftragnehmer erforderlich ist, plus der Zeit der Ausführung durch den Hauptauftragnehmer.

Auch wenn das in den schriftlichen Leitlinien der Steuerbehörden nicht explizit zum Ausdruck kommt, gilt in den angewandten lokalen Steuerverwaltungsgesetzen die Maßgabe „Substance over Form”: Wenn auf dersel­ben Baustelle oder bei demselben Bau-, Montage-/Installationsprojekt in verschiedenen Zeiträumen zu­sam­menhängende Tätigkeiten ausgeführt werden, sind diese verschiedenen Zeiträume für die Berechnung des Projektzeitraums zu addieren.


Ist es in Vietnam üblich, EPC-Verträge in einen On- und einen Offshore-Teil zu trennen, um Steuerrisiken zu minimieren?

Die Quellensteuer für „Ausländische Auftragnehmer” gilt für ausländische Unternehmen, die

  • in Vietnam geschäftlich tätig sind oder
  • in Vietnam Einkünfte im Rahmen von Verträgen, Vereinbarungen bzw. Verpflichtungen zwischen dem aus­ländischen Auftragnehmer und einem vietnamesischen Unternehmen, oder zwischen einem ausländischen Auftragnehmer und einem ausländischen Unterauftragnehmer zur Ausführung von Teilen eines Hauptver­trags erzielen.


Die Quellensteuer für Ausländische Auftragnehmer ist eine Kombination aus Mehrwertsteuer und Körper­schaft­steuer; beide werden zusammen erhoben.

EPC-Auftragnehmer können wählen, ob sie die Quellensteuer für „Ausländische Auftragnehmer” nach einer von drei Methoden erklären: die Anrechnungsmethode, die Hybridmethode und die Quellen­steuermethode.

  1. Die Standardmethode – und die damit am häufigsten angewandte – ist die Quellensteuermethode, bei der auf die Bruttoeinnahmen angenommene Mehrwert- und Körperschaftsteuer-Sätze angewandt werden. Alle Verwaltungs- und Steuerzahlungspflichten liegen beim vietnamesischen Kunden.
  2. Bei der Anrechnungsmethode muss sich der ausländische Unternehmer in Vietnam steuerlich registrieren lassen und die Mehrwertsteuer auf die tatsächlichen Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie die Körper­schaftsteuer auf der Grundlage der tatsächlichen Nettoerträge entrichten.
  3. Die Hybrid-Methode ist eine Kombination der beiden oben genannten Methoden, bei der sich der Auftrag­nehmer in Vietnam steuerlich registrieren lässt, die Mehrwertsteuer auf die tatsächlichen Eingangs- und Ausgangsrechnungen entrichtet, aber der Körperschaftsteuer auf der Grundlage der angenommenen Sätze unterliegt.


Im Allgemeinen sind die Anrechnungsmethode und die hybride Methode anwendbar, wenn das ausländische Unternehmen bestimmte Bedingungen für die Steuerregistrierung erfüllt, darunter das Vorhandensein einer Betriebsstätte in Vietnam, eine ausreichende Dauer des Bestehens der Betriebsstätte und die Anwendung vietnamesischer Rechnungslegungsstandards für diese Betriebsstätte.

Wenn EPC-Auftragnehmer die Anrechnungsmethode anwenden, würde die Aufteilung der EPC-Verträge in On- und Offshore-Teile die Steuerrisiken nicht weiter reduzieren.

Bei der Quellensteuermethode oder der Hybridmethode könnte die Aufteilung des EPC-Vertrags in On- und Offshore-Teile die Quellensteuer für „Ausländische Auftragnehmer” optimieren, insbesondere wenn die Maschinen und Anlagen von den EPC-Vertragspartnern geliefert werden, während andere Dienstleistungen wie Bauleistungen oder Überwachung von Onshore-Personal erbracht werden.


Gibt es besondere Steuern, die bei EPC-Verträgen in Vietnam zu beachten sind?

Insbesondere relevant für ausländische Auftragnehmer ist die Quellensteuer für Ausländische Auftragnehmer. Außerdem wird eine Einfuhrsteuer auf Maschinen und Ausrüstungsgegenstände erhoben, die für die Durch­führung des vietnamesischen Projekts eingeführt werden.

Eine persönliche Einkommenssteuer wird auf das Einkommen von Personen erhoben, die für die Projekte in Vietnam arbeiten.


Investitionsrechtliche Überlegungen

Gibt es in Vietnam für EPC-Aufträge bestimmte Investitionsbedingungen oder sind Genehmigungen/Lizenzen erforderlich?

„Engineering, Procurement and Construction“-Leistungen müssen von den Parteien in einem EPC-Vertrag formell festgelegt werden. Der EPC-Vertrag wird i.d.R. als Unterkategorie eines Bauvertrags im Sinne des Baugesetzes betrachtet.
 
Im Gegensatz zu inländischen Auftragnehmern müssen ausländische Auftragnehmer eine Bau-Betriebslizenz (auf Vietnamesisch: giấy phép hoạt động xây dựng) als Hauptlizenz für ihre Bautätigkeiten in Vietnam beantragen.

Ein ausländisches Unternehmen, das ohne die erforderliche Lizenz EPC-Aktivitäten in Vietnam durchführt, handelt illegal.

Es gibt formale Anforderungen für die Erteilung einer Baulizenz, z.B. Berufslizenzen und Mindestanforderungen an die Erfahrung der leitenden Mitarbeiter, sowie die Vergabe von Unteraufträgen an lokale Auftragnehmer.


Reicht die blosse steuerliche Registrierung einer Betriebsstätte aus, oder ist in Vietnam ein bestimmtes Investitionsvehikel erforderlich?

Wie in Teil I erwähnt, wird die Entstehung einer Betriebsstätte in Vietnam grundsätzlich durch die Anwendung der nationalen Gesetze sowie der zwischen Vietnam und anderen Ländern unterzeichneten Steuerabkommen, d.h. DBA, bestimmt.

Die vietnamesischen Vorschriften enthalten eine sehr weit gefasste Definition der Betriebsstätte, sodass viele Aktivitäten eines ausländischen Unternehmens als Betriebsstätte in Vietnam betrachtet werden. Insbesondere wird eine Betriebsstätte als eine Produktions- oder Geschäftseinrichtung definiert, durch die ein ausländisches Unternehmen alle bzw. einen Teil seiner Produktions- und Geschäftstätigkeiten in Vietnam ausübt, einschließ­lich u.a. Niederlassungen, Betriebsbüros, Anlagen, Werkstätten, Baustellen, Bau-, Installations- und Montage­arbeiten usw. Fast alle EPC-Aktivitäten erfordern die Einrichtung eines Betriebsbüros, für das eine ent­spre­chende Genehmigung erforderlich ist (siehe oben). Das Betriebsbüro stellt dann wiederum eine Betriebsstätte dar.

Die steuerliche Registrierung ist für EPC-Unternehmen fakultativ, unabhängig davon, ob eine Betriebsstätte vorhanden ist oder nicht. Eine steuerliche Registrierung ist nur dann zwingend erforderlich, wenn das EPC-Unternehmen die Anrechnungsmethode oder die Hybridmethode anwendet. Bei diesen beiden Methoden müssen EPC-Unternehmen ihre Steuern direkt bei der Steuerbehörde einreichen und abführen.

Bei der Quellensteuermethode müssen sich EPC-Unternehmen nicht für Steuerzwecke registrieren lassen. Stattdessen ist der vietnamesische Kunde verpflichtet, sich für Steuerzwecke registrieren zu lassen und die Quellensteuer für „Ausländische Auftragnehmer” auf das Einkommen des EPC-Unternehmers einzubehalten und abzuführen, wenn er Zahlungen an EPC-Unternehmer leistet.


Kann die Betriebsstätte eigene Bankkonten eröffnen und Zahlungen in lokaler Währung sowie Devisentransaktionen für das Projekt abwickeln?

Gemäß den geltenden Vorschriften, dem Investitionsgesetz und anderen Leitlinien der vietnamesischen Staatsbank ist eine in Vietnam rechtmäßig niedergelassene Organisation berechtigt, ein Zahlungsverkehrs­konto in Vietnam zu eröffnen.

Somit kann eine Betriebsstätte, die in einer bestimmten Form betrieben wird (d.h. Zweigstellen, Betriebsbüros gemäß PCA) und über alle erforderlichen Genehmigungen verfügt, Bankkonten in Vietnam eröffnen. In Bezug auf Devisentransaktionen ist die Eröffnung von Zahlungsverkehrskonten in Fremdwährung generell zulässig, wobei die entsprechenden Verfahren/Bedingungen den Regelungen der jeweiligen lizenzierten Bank in Vietnam unterliegen.


Arbeitsrechtliche Überlegungen

Welche Einwanderungsbestimmungen gelten i.d.R. für ausländische Mitarbeiter, die vorübergehend zur Arbeit vor Ort in Vietnam eingesetzt werden?

In Vietnam müssen ausländische Arbeitnehmer meist ein Visum und eine Arbeitserlaubnis beantragen, wobei es sich um zwei verschiedene Dokumente handelt, die für unterschiedliche Zwecke verwendet werden. Ein Visum ist eine offizielle Genehmigung, die es einem Ausländer erlaubt, nach Vietnam einzureisen und sich dort aufzuhalten; wohingegen eine Arbeitserlaubnis es einem ausländischen Arbeitnehmer erlaubt, in Vietnam zu arbeiten.

Ein Visum kann durch eine befristete Aufenthalts­genehmigung ersetzt werden, die einem ausländischen Arbeitnehmer das Recht gewährt, sich für einen bestimmten Zeitraum in Vietnam aufzuhalten. Wenn ein Aus­länder in Vietnam bleiben und arbeiten möchte, sind eine Arbeitserlaubnis und ein Visum oder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer eines Arbeitsvisums beträgt i.d.R. drei Monate, während eine befristete Aufent­halts­ge­nehmigung in Übereinstimmung mit der Dauer der Arbeitserlaubnis für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren gültig ist.

Ausländische Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Arbeit vor Ort eingesetzt werden, benötigen jedoch keine Arbeitserlaubnis, wenn die Dauer ihres Aufenthalts in Vietnam weniger als 30 Tage pro Aufenthalt und nicht häufiger als dreimal pro Jahr beträgt, oder wenn sie einen Ehepartner haben, der vietnamesischer Staatsbürger ist.

Normalerweise dauert die Erteilung eines Visums sieben Tage. Unter dem Einfluss von Covid-19 ist das Ver­fahren zur Erlangung eines Visums jedoch komplizierter und zeitaufwendiger. Die durchschnittliche Bear­bei­tungs­dauer für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis beträgt derzeit etwa einen Monat, für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung meist sieben Tage.


Kann die Arbeitserlaubnis, falls erforderlich, von einem Unternehmen im Ausland oder den ausländischen Arbeitnehmern selbst beantragt werden, oder ist dies von einem lokalen Unternehmen vorzunehmen?

Grundsätzlich gilt, dass alle ausländischen Personen (d.h. nicht-vietnamesische Staatsbürger) eine vom Department of Labor, Invalids and Social Affairs (DOLISA) ausgestellte Arbeitserlaubnis benötigen, bevor sie eine Beschäftigung in Vietnam aufnehmen und ausüben, es sei denn, sie fallen unter die oben genannten Ausnahmefälle.

Die lokale Einrichtung muss als Sponsor auftreten, der die erforderlichen Dokumente unterzeichnet, damit die ausländischen Personen eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Fallen für ausländische Mitarbeiter, die vorübergehend in Vietnam arbeiten, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge an? Unter welchen Bedingungen müssen Ausländer Einkommensteuer zahlen?

Nach den geltenden Vorschriften unterliegen die Mitarbeiter von EPC-Auftragnehmern, die für das vietname­sische Projekt arbeiten, in Vietnam der persönlichen Einkommensteuer, unabhängig von ihrer Anwesenheit im Land.

Der vietnamesische Kunde muss die EPC-Auftragnehmer über die Verpflichtung zur Zahlung der Einkommens­steuer für die ausländischen Mitarbeiter informieren. Er ist auch verpflichtet, den Steuerbehörden Informa­tionen über die ausländischen Arbeitnehmer zu übermitteln, einschließlich ihrer Namen, Nationalitäten, Passnummern, Arbeitsdauer, Positionen und Einkommen für den vietnamesischen Kunden. Der vietnamesische Kunde muss diese Informationen mindestens sieben Tage vor Arbeitsbeginn des ausländischen Mitarbeiters in Vietnam an die Steuerbehörde weiterleiten.

Vietnam hat ein obligatorisches Sozial- und Krankenversicherungssystem (SIHI), das für ausländische Personen gilt, die in Vietnam im Rahmen eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitgeber in Vietnam arbeiten. Die Beiträge sind sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zu tragen. Wenn die Betriebsstätte einen Arbeitsvertrag mit den Arbeitnehmern abschließt (es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Hauptge­schäfts­stelle Arbeitsverträge mit den Arbeitnehmern abschließt), ist die Geschäftsstelle in Vietnam verpflichtet, den Beitragsanteil des Arbeitnehmers einzubehalten und den Betrag zusammen mit dem Arbeitgeberanteil zu überweisen.

Deutschland Weltweit Search Menu