Erbschaftsteuerreform 2016: Drohende Blockade

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Die Zeichen stehen auf rot-grüne „Koalition” im Bundesrat gegen die Erbschaftsteuerreform. Die Finanzminister der Länder haben am 30.06.2016 auf einer Sondersitzung in Berlin beschlossen, dem Bundesrat für seine Sitzung am 08.07.2016 die Ablehnung des vom Bundestag bereits beschlossenen „Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts” und die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu empfehlen. Bereits in den letzten Tagen hatte sich abgezeichnet, dass der Kompromiss von CDU/CSU und SPD auf keine große Gegenliebe bei den GRÜNEN stößt, und auch wenn man die Ziele und Argumente nicht teilt: Auch in der SPD wird sich eine Fraktion über die Gelegenheit freuen, der Erbschaftschaftsteuerreform noch deutlicher die eigene Handschrift aufzudrücken. Im Bundesrat kommt es entscheidend auf die Mitwirkung von Bundeländern an, deren Abstimmungsverhalten von den GRÜNEN mitbestimmt wird.
 
Es gibt schon konkrete Vorstellungen, mit welchen Forderungen der Bundesrat in die Verhandlungen mit dem Bundestag im Vermittlungsausschuss gehen sollte. Am 29.06.2016 wurde hierzu ein Antrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen an den Finanzausschuss des Bundesrates gestellt, der folgende Punkte benennt:
   
  • Begünstigungsfähiges Vermögen: Ausschluss von gewerblich geprägten Mitunternehmerschaften und nicht originär gewerblich tätigen Kapitalgesellschaften; Ausnahme für reine Holdinggesellschaften
  • Bewertung: Ablehnung der Einführung eines Zinskorridors in § 203 BewG
  • Vorab-Abschlag für Familienunternehmen: Prüfung der Notwendigkeit und Verfassungskonformität der Regelung. Verschärfung der Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme: mind. 50% Entnahme-/Ausschüttungsbeschränkung; keine Einbeziehung von Mitgesellschaftern in den Kreis der zulässigen Erwerber
  • Verwaltungsvermögen: Ablehnung „Wiederbelebung“ der Cash-Gesellschaften = Übermaßbegünstigung durch kumulative Wirkung von Wegfall der Verwaltungsvermögensquote, Sockelbetrag der Finanzmittel und „Schmutzzuschlag“ für Verwaltungsvermögen
  • Keine Begünstigung von Altersvorsorgevermögen bei Überdotierung
  • Verschonungsabschlag: Beibehaltung einer Vermögensverwaltungsquote von 10% für Inanspruchnahme der Optionsverschonung
  • Ablehnung 10-Jahre-Stundung
     
Mit größter Wahrscheinlichkeit droht nun der Erbschaftsteuerreform eine weitere Verzögerung. Kaum vorstellbar, dass bei der Beschlusslage der Bundesrat das Gesetz am 08.07.2016 noch durchwinkt.
Wie geht es dann weiter? – Offiziell erstmal gar nicht, denn das politische Berlin hat nach dem 08.07. „Sommerpause”. Es wird also Herbst werden, bevor Unternehmer Klarheit über die künftige Erbschaftsteuer erhalten. Ab dem 01.07.2016 herrscht Unsicherheit über die Besteuerungsfolgen, denn nun wird eintreten, wovor von Seiten der Wirtschaft, Verbände und Berater gewarnt wurde: die Übergangsfrist, die das BVerfG dem Gesetzgeber gesetzt hatte, verstreicht ohne wirksame Neuregelung. Auch wenn das BVerfG schon verlauten ließ, dass die bisherige Betriebsvermögensbegünstigung mit dem 30.06.2016 nicht automatisch wegfällt, ist niemand mehr vor dem unkalkulierbaren Ergebnis neuer Klageverfahren geschützt. Auch die Frage nach der Zulässigkeit des rückwirkenden Inkrafttretens der Erbschaftsteuerreform zum 01.07.2016 wird bei Unternehmensübergängen in dieser Schwebephase wohl gestellt werden. Ein weiteres unrühmliches Kapitel im Trauerspiel um die Erbschaftsteuer.
 
zuletzt aktualisiert am 04.07.2016

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