Update zur Projektentwicklung erneuerbarer Energien Photovoltaik (PV) in Spanien 2022

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veröffentlicht am 3. März 2022 | Lesedauer ca. 1 Minute

    

Projektentwicklung in Spanien: Verlängerung der Ausschlussfristen für Anlagen mit Einspeisepunktzusage vor dem 25. Mai 2020 durch RDL 29/2021. Frist zum Verzicht auf Einspeisepunkt endete am 22. Januar 2022.
  

 

Die Projektentwicklung von Erneuerbare Energien Anlagen in Spanien ist seit 2018 in den Fokus von Investoren gerückt. Die erfolgreiche Entwicklung von vor allen Dingen PV-Anlagen in Spanien versprach eine hohe Rendite bei vergleichsweise niedrigem Risiko. So kam es, dass Ende 2021 beim spanischen Netzverwalter REE Einspeisepunktzusagen von insgesamt 150GW vorliegen. Die gesamten derzeit in Spanien produzierenden Kraftwerke (konventionell, Atom und EE) haben dagegen nur eine Kapazität von knapp über 100 GW. Dazu kommt, dass jedes Jahr in Spanien maximal 4-5 GW an neuer Kapazität angeschlossen wird. Aufgrund der langen Entwicklungszeit und der durch das RDL 23/2020 neu eingeführten Fristen für einzelne Entwicklungs-Milestones, drohten zahlreichen PV-Projekten Ende des Jahres 2021 das vorzeitige Aus und damit auch der Verlust der hinterlegten Sicherheiten in Höhe von 40€/kwp. Daraufhin wurden die im RDL 23/2020 festgezurrten Fristen (s.u.) für Anlagen, die vor dem Inkrafttreten des RDL23/2020 (25.6.2020) einen Netzzugangspunkt (permiso de acceso) erhielten, um 9 Monate verlängert. Entsprechend haben die Projekte nun z.B. 31 Monate Zeit, um die Umweltverträglichkeitsgenehmigung zu erlangen. Die Gesamtfrist von 5 Jahren wurde jedoch nicht verlängert.

 

Die Fristen werden dabei ab dem 25. Juni 2020 berechnet. Das gilt aber – wie gesagt – nur für Altprojekte, die vor dem Inkrafttreten des RDL 2020 den Netzzugangspunkt bekamen. „Neue" Projektrechte, müssen noch immer die unten genannten Fristen einhalten und diese beginnen jeweils nach Erteilung der Netzzugangs­genehmigung an zu laufen.

 

Weiterhin bekamen die Projektrechteinhaber, die absehen konnten, dass sie die Fristen nicht einhalten werden, eine erneute Frist, um auf die Projektrechte zu verzichten. Sie lief am 22. Januar 2022 ab. Ein Verzicht auf den erteilten Netzzugang ist nach dem Datum nicht mehr ohne den Verlust der wirtschaftlichen Sicherheit (s.o.) möglich.

 

Ziel der neuen Regelung war das Schaffen freier Kapazitäten an Netzknotenpunkten, um die ehrgeizigen und notwendigen Ziele der spanischen Regierung zum Umweltschutz zu erfüllen.

 

Beim Erwerb von Projektrechten ist die Prüfung der unten genannten Fristen elementar für die Qualität der Projektrechte. Häufig wird auch von den Projektentwicklern vergessen, dass gemäss Art.1 Nr. 2 des RDL 23/2020 auch die Einhaltung der Fristen gegenüber dem Netzbetreiber (gestor de la red) anzuzeigen ist, da ansonsten automatisch die Netzzusage erlischt.

 

 

 milestoneFrist zum Erreichen der Milestones ab Erteilung der Netzzugangsgenehmigung RDL 23/2020Verlängerte Frist RDL 29/2021
1Eingereichter und angenommener Antrag auf Erteilung der vorläufigen Betriebsgenehmigung (Solicitud presentada y admitida de la autorización administrativa previa)6 Monate

6 Monate

2Erteilung der Umweltverträglichkeitsbescheinigung (Obtención de la declaración de impacto ambiental (DIA) favorable)22 Monate

31 Monate

3

Erteilung der vorläufigen Betriebsgenehmigung (Obtención de la autorización administrativa previa)25 Monate

34 Monate

4Erteilung der Betriebsgenehmigung für die Errichtung (Obtención de la autorización administrativa de construcción)28 Monate

37 Monate

5Erteilung der endgültigen Betriebsgenehmigung (Obtención de la autorización administrativa de explotación definitiva)5 Jahre

5 Jahre

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