Erneut starker Wettbewerb – eine Einordnung der Ergebnisse der zweiten Wasserstoffauktion unter dem Innovation Fund

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 26. Juni 2025 

Nachdem bereits in der ersten Auktionsrunde deutlich wurde, dass das Interesse an der Förderung von erneuerbaren Wasserstofferzeugungsprojekten groß ist, bestätigt die zweite Runde dieses Bild – mit noch stärkerem Wettbewerb, hoher Beteiligung und erneut deutlicher Unterbietung des zulässigen Höchstpreises.​


Der Innovation Fund ist eines der weltweit größten Förderinstrumente für kohlenstoffarme und innovative Technologien. Er wird aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) finanziert und soll zwischen 2020 und 2030 je nach Kohlenstoffpreis rund 40 Milliarden Euro​1 bereitstellen.


 

Abbildung 1: Einordung des Innovation Fund in die europäische
Förderlandschaft für kohlenstoffarme und innovative Technologien


Funktionsweise der Wasserstoff Auktion

Um den Markthochlauf von erneuerbarem Wasserstoff gezielt zu fördern, hat die Europäische Kommission im Rahmen des Innovation Fund einen Auktionsmechanismus eingeführt. Dieses Instrument ist Teil des „domestig leg“ der European Hydrogen Bank. Die European Hydrogen Bank fungiert dabei als Koordinierungs- und Finanzierungsplattform, um die Versorgung Europas mit kosteneffizientem, erneuerbarem Wasserstoff sicherzustellen.

Der Auktionsmechanismus folgt einem „Pay-as-bid“-Modell mit einer festen Prämie. Die Projektentwickler reichen Gebote ein, in denen sie die Höhe der Förderung angeben, die sie pro Kilogramm produzierten, erneuerbaren Wasserstoffs benötigen – also genau die Summe, die die Lücke zwischen den tatsächlichen Produktionskosten und dem am Markt erzielbaren Preis schließt. Die Projekte mit den niedrigsten Geboten erhalten eine Förderung, bis das zugewiesene Budget ausgeschöpft ist.

Ergebnisse der zweiten Auktionsrunde

Am 20. Februar 2025 wurde die zweite Auktionsrunde (IF24 Auction) abgeschlossen. Insgesamt standen 1,2 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung, darunter erstmals ein dediziertes Budget von 200 Millionen Euro für Projekte mit Abnehmern in der maritimen Wirtschaft​2.

Bis zum Fristende gingen 61 Gebote aus elf Staaten ein, davon acht für den maritimen Bereich. Die Antragsteller beantragten insgesamt rund 4,88 Milliarden Euro was das steigende Interesse und den wachsenden Wettbewerb im Wasserstoffsektor unterstreicht.

Am 20. Mai 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission die Ergebnisse: 15 Projekte aus fünf Staaten wurden zur Förderung ausgewählt und erhalten insgesamt 992 Millionen Euro.

​Projektname
​Koordinator
​Land
​Gebots-volumen (kt H2 / 10 Jahre)​
​Elektrolyse-kapazität (MW)
Erwartete THG-Vermeidung (kt CO2e / 10 Jahre)​​
​Gebots-preis (EUR / kg)

keine Abnehmerbeschränkungen​ ​ ​ ​ ​ ​


VILLAMARTI N H2
​GALENA RENOVABLES 6, S.L.
​​Spanien
126
​252
​895
​0,20
​PUERTO SERRANO H2
​GALENA RENOVABLES 7, S.L.​
​Spanien
49
​98
​337
​0,25
​Kristinestad PtX​
​Koppö Energia Oy
​Finnland
​258
​200
​1.763
​0,33
​SolWinHy Cadiz
​Viridi RE GmbH
​Spanien
​63
​80
​431
​0,40
​H2LZ
​IGNIS HIDROGENO ALFA​
​Spanien
​26
​20
​179
​0,41
​AGS
​ARMONIA GREEN SEVILLA
​Spanien
​238
​198
​1.631
​0,41
​AGG280
​ARMONIA GREEN GALICIA, S.L.
​Spanien
​238
​198
1.629​​0,42
​H2CRI
​GREEN DEVCO ENERGY 6, S.L.U.
​Spanien
​30
​30
​204
​0,44
​KASKADE
​Meridiam SAS
​Deutschland
​354
​367,5
​2.424
​0,45

​H2-Hub Lubmin
​H2-Hub Lubmin GmbH
​Deutschland
​238
​210
​1.628
​0,47
​TORDESILLASH2
​Elawan Energy
​Spanien
​17
​15
115​​0,48
​Zeevonk Electrolyser​
​Zeevonk Electrolyser
​Niederlande
​411
​560
​2.812
​0,60

Abnehmer in der maritimen Wirtschaft​ ​ ​ ​ ​ ​

​RjukanH2
​NORWEGIAN HYDROGEN AS
​Norwegen
​29
​18,75
​201
​0,45
​Gen2-LH2
​Gen2 Energy AS
​Norwegen
​104
​82,21
​714
​0,59
​HammerfestH2
​GREEN H AS
​​Norwegen
​12
​7,5
​80
​1,88

Tabelle 1: Ergebnisse zweite Auktionsrunde

Alle geförderten Projekte müssen innerhalb von 2,5 Jahren nach Vertragsunterzeichnung den Financial Close erreichen und spätestens nach fünf Jahren mit der Wasserstoffproduktion beginnen. Zudem erhalten sie ihre feste Prämie erst, n​​achdem der Wasserstoff als „RFNBO Wasserstoff“ (renewable fuel of non-biological origin – RFNBO) zertifiziert und überprüft wurde.

Vergleich und Einordnung der Ergebnisse erste und zweite Auktionsrunde (ohne Projekte mit Abnehmer der maritimen Wirtschaft)



IF23 Auction
IF24 Auction
​Zulässiger Höchstpreis
​4,5 €/kg
​4 €/kg
​Durchschnittlicher Zuschlagswert
​0,44 €/kg
​0,41 €/kg
​Höchster Zuschlagswert
​0,48 €/kg
​0,6 €/kg
​Niedrigster Zuschlagswert
​0,37 €/kg
​0,2 €/kg

Tabelle 2: Vergleich der ersten beiden Auktionsrunden
(ohne Projekte mit Abnehmer der maritimen Wirtschaft, da hierfür gesondert Mittel zur Verfügung standen)

Im Vergleich zur ersten Auktionsrunde​ zeigt sich weiterhin ein stark wettbewerbsorientiertes Umfeld. Obwohl der zulässige Höchstpreis von 4,50 €/kg auf 4,00 €/kg gesenkt wurde, lag der durchschnittliche Zuschlagswert mit 0,41 €/kg erneut deutlich darunter. Der niedrigste Gebotspreis betrug sogar lediglich 0,20 €/kg. Auffällig ist, wie bereits in der ersten Runde, dabei auch die hohe Konzentration der bezuschlagten Projekte in Spanien.

Die beiden Auktionsergebnisse zeigen damit auch, dass erneuerbarer Wasserstoff in bestimmten Regionen des E​​uropäischen Wirt​schaftsraums, sofern der Zugang zu günstiger erneuerbarer Energie gesichert ist, klare regulatorische Rahmenbedingungen herrschen und eine gesicherte Abnahme besteht, bereits heute nahe an wettbewerbsfähigen Marktpreisen produziert werden kann.

Anstehende neue Auktionsrunde in 2025

Wie im Clean Industrial Deal angekündigt, wird es bis Ende 2025 eine weitere Auktionsrunde für erneuerbaren Wasserstoff geben, mit einem Schwerpunkt auf der Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme und einem Fördervolumen von bis zu 1 Milliarde Euro (Quelle: Competitive bidding –​​ European Commission​). Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 
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_______________________________________
1 Auf der Grundlage eines angenommenen Preises von 75 EUR pro Tonne CO2.
2 Ein Abnehmer gilt als im maritimen Sektor tätig, wenn er den im Rahmen des Projekts erzeugten Wasserstoff oder 
   ein entsprechendes Derivat zur Durchführung oder Nutzung von Bunkertätigkeiten in Häfen innerhalb der EU/des EWR 
   verwendet. Bunkerung umfasst dabei die Lieferung von Energiequellen für den Schiffsantrieb oder die Energieversorgung an Bord.



Quellen:


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