WIND + SONNE = STROM: Trends und Entwicklungen im Stromsektor

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 20. Oktober 2025


Die Artikelreihe „WIND + SONNE = STROM“ gibt einen Überblick über die Neuigkeiten im Kontext des Stromsektors mit dem Schwerpunkt auf Photovoltaik (PV) und Wind an Land in Deutschland (Stand: 6. Oktober 2025). Zunächst wird die aktuelle Entwicklung beim Ausbau Erneuerbarer Energien und Batteriespeicher sowie des Strommarkts dargestellt. Anschließend folgt eine Zusammenfassung der letzten Ausschreibungsergebnisse und ein Überblick ausgewählter Themen im politischen Kontext​1.

 

Entwicklung EE-Ausbau / Batteriespeicher

Im ersten Halbjahr 2025 belief sich die inländische Nettostromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf 127,7 Terawattstunden (TWh), was einem Anteil von 57,8 Prozent des gesamten im Inland erzeugten Stroms entspricht. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 (135,6 TWh bzw. 61,6 Prozent) bedeutet dies einen Rückgang um 3,8 Prozent. Aufgrund schwacher Windverhältnisse sank die Stromerzeugung aus Windenergie im ersten Halbjahr 2025 auf 60,2 TWh bzw. 27,2 Prozent der Nettostromerzeugung - ein Rückgang von 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum (73,5 TWh bzw. 33,4 Prozent). Dennoch bleibt die Windenergie nicht nur die bedeutendste erneuerbare Energiequelle, sondern auch der wichtigste Energieträger in der deutschen Stromerzeugung insgesamt. Die Stromerzeugung aus Photovoltaik legte im selben Zeitraum deutlich zu und erreichte 39,3 TWh bzw. 17,8 Prozent (1. Halbjahr 2024: 30,7 TWh bzw. 14,0 Prozent). Damit belegt die Photovoltaik hinter Windkraft und Kohle den dritten Platz unter den wichtigsten Energieträgern​2.

In den ersten beiden Quartalen wurde ein Photovoltaik-Nettozubau von 6,7 Gigawatt (GW) verzeichnet (Vorjahreszeitraum: 7,4 GW), was einem durchschnittlichen monatlichen Zubau von rund 1,1 GW entspricht. Im dritten Quartal 2025 kamen weitere 3,5 GW hinzu, etwa 1,2 GW pro Monat. Der Nettozubau der Windenergie an Land betrug in den ersten beiden Quartalen 1,9 GW (Vorjahreszeitraum: 0,9 GW) im dritten Quartal weitere 0,9 GW – damit wurde bereits nach drei Quartalen der Leistungszubau des gesamten Jahres 2024 von 2,6 GW übertroffen​3.

Mit einer derzeit installierten Photovoltaik-Gesamtleistung (Solar DC) von rund 112 GW ist das Ausbauziel von 128 GW bis Ende 2026 voraussichtlich erreichbar. Die Windenergie an Land hingegen liegt mit aktuell 66 GW deutlich unter dem angestrebten Zwischenziel von 84 GW bis Ende 2026. Um dieses Ziel zu erreichen, wäre eine signifikante Steigerung der Ausbaudynamik erforderlich. Ein Erreichen des Zwischenziels erscheint aus heutiger Sicht jedoch unwahrscheinlich​4​.

Gemäß Battery Charts betrug der Batteriespeicher-Ausbau im ersten Halbjahr 2025 1,9 GW / 2,98 GWh (2024: 2,06 GW / 2,94 GWh). Im September betrug die kumulierte Leistung der Batteriespeicher 15,32 GW und die kumulierte Kapazität 22,72 GWh​5. Darüber hinaus liegen Netzanschlussanfragen für Großbatteriespeicher mit einer Gesamtkapazität von über 500 GW vor​6.
 

Überblick Strommarkt

Nach den historischen Tiefständen des Marktwerts Solar im Mai und Juni (1,997 bzw. 1,843 ct/kWh) lag dieser im August bei 3,832 ct/kWh. Der durchschnittliche Spotmarktpreis erreichte im August 7,699 ct/kWh und auch der Marktwert Wind an Land folgte diesem Trend und lag zuletzt bei 6,824 ct/kWh​7.

Die historischen Tiefstwerte des Marktwerts Solar sind unmittelbar auf ein Stromüberangebot zu bestimmten Tageszeiten zurückzuführen. In diesem Zusammenhang wurden im Mai und Juni 2025 neue Höchststände bei der Anzahl an Stunden mit negativen Strompreisen registriert: 129 bzw. 141 Stunden. Bis Ende September summiert sich die Zahl negativer Strompreisstunden im laufenden Jahr auf 525. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres betrug die Anzahl 413 Stunden​8.

Grafik Monatsmarktwerte

Entwicklung Spotmarktpreis, Marktwert und Anzahl negativer Stunden. Eigene Darstellung mit Daten von Energy-Charts und Netztransparenz.

 

Überblick Bundesnetzagentur-Ausschreibungen

Die Ergebnisse der zweiten und dritten EEG-Ausschreibungsrunde 2025 zeigen weiterhin eine grundsätzlich positive Marktdynamik mit hoher Beteiligung und wettbewerbsfähigen Geboten. Im ersten Segment (Freiflächen-Solaranlagen) wurden 258 Projekte mit einer Gesamtleistung von rund 2,27 GW bezuschlagt, bei einem ausgeschriebenen Volumen von 2,27 GW (Gebotstermin 1. Juli 2025). Die Zuschlagswerte bewegten sich zwischen 4,00 und 6,26 ct/kWh, der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 4,84 ct/kWh - eine leichte Steigerung zur letzten Ausschreibungsrunde​9.​ Die Ausschreibung im zweiten Segment (Solar-Aufdach-Anlagen) war leicht unterzeichnet und es wurden 118 Gebote mit insgesamt 255 MW bezuschlagt (Gebotstermin 1. Juni 2025). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 9,22 ct/kWh. Hier setzt sich der steigende Trend fort​10.

Im Bereich Windenergie an Land war zuletzt die Beteiligung besonders hoch: Für die Ausschreibung am 1. Mai 2025 wurden 568 Gebote mit fast 5,0 GW eingereicht, bei einem Ausschreibungsvolumen von etwa 3,5 GW. Zuschläge erhielten 372 Projekte. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 6,83 ct/kWh. Besonders erfolgreich waren Standorte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen​11. Bei der Ausschreibung vom 1. August 2025 gingen 604 Gebote mit einer Gebotsmenge von 5,7 GW ein. Davon wurden 376 Angebote bezuschlagt bei einem Ausschreibungsvolumen von knapp 3,5 GW. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 6,57 ct/kWh. Hier befinden sich die meisten Projektvorhaben in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen​12.

Auch die Angebote im Rahmen der Innovationsausschreibung nehmen weiterhin zu, wenngleich die ausgeschriebene Menge und die Zuschlagswerte deutlich sinken: Bei der Ausschreibung vom 1. Mai 2025 wurden 158 Gebote mit ca. 2,0 GW eingereicht. 29 Gebote mit etwa 488 MW erhielten einen Zuschlag. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 6,15 ct/kWh.

Trotz der soliden Ergebnisse sieht der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nach wie vor Hürden für den schnellen Ausbau der Windenergie an Land. Unzureichende Flächen, langwierige und komplexe Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren sowie neue Beteiligungsgesetze einzelner Bundesländer führt zu Unsicherheit und sind ein Risiko für das Erreichen der Ausbauziele​13.

Grafik Überblick Ausschreibungsergebnisse (Tabelle)

 

Überblick Politik 

Die energiepolitische Landschaft zeichnet sich aktuell durch eine hohe Dynamik aus. Fokus der Diskussion ist weiterhin, wie der Strommarkt der Zukunft aussehen soll. Auf strategischer Ebene wurde der mit Spannung erwartete Monitoring-Bericht zusammen mit zehn Schlüsselmaßnahmen von Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche vorgestellt. Zudem ist ein Bündel weiterer Maßnahmen geplant, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Akteure am Strommarkt haben kann. Im Rahmen des AgNes-Prozesses und der angestrebten Reform zu den Industrienetzentgelten wird sich mit der zukünftigen Ausgestaltung von Netzentgelten beschäftigt. Weitere energierechtliche Änderungen betreffen die geplante Stromsteuer-Novelle (u.a. Stromsteuerreduktion für bestimmte Unternehmenszweige) und EnWG-Novelle (u.a. Berücksichtigung eines Energy-Sharing-Konzepts). Im Bereich Stromspeicher gibt es durch die Konkretisierungen im Kontext MiSpeL, Baukostenzuschüsse und Momentanreserve auch konkrete batteriespezifische Neuerungen.

 

Monitoring-Bericht zur Energiewende und zehn Schlüsselmaßnahmen

Mitte September wurde der mit Spannung erwartete Monitoring-Bericht zur Energiewende vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) veröffentlicht. Ausgearbeitet vom Energiewirtschaftlichen Institut (EWI) an der Universität Köln und der Beratung für die Transformation der Energiewirtschaft (BET) wird in dem Bericht der aktuelle Stand der Energiewende dargestellt sowie Handlungsempfehlungen abgeleitet. Der Bericht betont u. a., dass zur Erreichung der Klimaziele weiterhin ein Ausbau erneuerbarer Energien im großen Maß erforderlich ist und hebt die Bedeutung von markt- und netzdienlichen Flexibilitäten hervor​14. Neben dem Bericht präsentierte Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche „zehn wirtschafts- und wettbewerbsfreundliche Schlüsselmaßnahmen“. Eine Schlüsselmaßnahme betrifft das Förderregime von erneuerbaren Energien, welches in Zukunft „system- und marktorientiert“ sein soll. Sie spricht sich u. a. für die Abschaffung der fixen Einspeisevergütung, die vollständige Beendigung der Förderung bei negativen Preisen und eine Direktvermarktungspflicht von Neuanlagen aus. Wie schon länger im Gespräch und europarechtlich gefordert, sollen als Förderinstrument zukünftig differenzierte Finanzierungsmodelle (z. B. zweiseitige Contracts for Difference (CfDs) und Clawback-Mechanismen) dienen (weitere Informationen können dem folgenden Artikel​ entnommen werden). Zudem spricht sich das BMWE für mehr „Planungsrealismus“ aus und strebt u. a. an, den Ausbau von Netzen, erneuerbaren Energien und dezentralen Flexibilitäten zu synchronisieren, einen technologieoffenen Kapazitätsmarkt zeitnah einzuführen und den Wasserstoffhochlauf zu fördern​15. Zahlreiche Wirtschafts- und Energieverbände haben sich zu den vorgestellten zehn Schlüsselmaßnahmen geäußert – teils auch mit deutlicher Kritik. Kritisiert wird u. a., dass sich einige Schlussfolgerungen des Ministeriums nur bedingt aus dem Monitoring-Bericht ableiten lassen. Ein Kritikpunkt betrifft z. B. die Annahmen zur Entwicklung des zukünftigen Stromverbrauchs: Während der Monitoring-Bericht eine Stromnachfrage im Jahr 2030 zwischen 600 TWh und 700 TWh als realistisch ansieht, geht die Bundeswirtschaftsministerin davon aus, dass „der Strombedarf eher am unteren Ende liegt“. Verbände sehen in dieser Aussage eine mangelnde politische Ambition, die strombasierten Zukunftstechnologien (wie Elektrolyseure, Wärmepumpen oder E-Autos) schnell voranzubringen und warnen davor, den Ausbau Erneuerbarer Energien aufgrund einer zu geringen Stromverbrauchsprognose zu entschleunigen​16.

 

AgNes

Im letzten Newsletter​ wurde bereits auf das AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom) Verfahren eingegangen, mit dem die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Ziel verfolgt, die Stromnetzentgelte neu zu regeln. In einem Workshop Anfang Juni wurden die Ideen der BNetzA mit Branchenvertretern diskutiert. Die Eindrücke des Dialogs können im Folgenden Artikel​ nachgelesen werden. Bis zum 30. Juni 2025 gab es außerdem die Möglichkeit, Stellungnahme zu dem Diskussionspapier der BNetzA einzureichen. Zusätzliche Expertenaustausche zu Themenblöcken des Papieres soll es im weiteren Jahresverlauf geben. Bis Ende 2026 soll die Festlegung durch die BNetzA erfolgen.

Auch den Themenkomplex der Industrienetzentgelte möchte die BNetzA überarbeiten und hat ein Diskussionspapier veröffentlicht und drei denkbare Optionen dargestellt.

 

Industrienetzentgelte

Das Diskussionspapiers zur Reform der Industrienetzentgelte zielt darauf ab, industrielle Lasten stärker zu flexibilisieren und dadurch einen Beitrag zur Netzstabilität zu leisten. Hintergrund ist das Auslaufen der Bandlastregelung Ende 2028 – bislang profitieren Unternehmen mit mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden von stark reduzierten Netzentgelten. Die Regelung gilt jedoch als Hemmnis für die Integration erneuerbarer Energien.

Drei Optionen stehen zur Diskussion:
  • Spotmarktorientierung: Unternehmen reagieren auf Strompreissignale am Spotmarkt. Vorteil: Marktnahe Flexibilisierung. Nachteil: Netzdi​enlichkeit nicht gewährleistet.
  • Netzdienliche Flexibilisierung: Netzbetreiber definieren Zeitfenster, in denen Lastanpassungen besonders systemdienlich sind. Eine gezieltere Steuerung ist möglich, jedoch mit höherem Abstimmungsaufwand verbunden.
  • Direkter Netzbetreiberzugriff: In kritischen Situationen könnten Netzbetreiber Mindest- oder Maximalverbräuche vorgeben. Die Eingriffstiefe wäre hoch; vergleichbar mit bestehenden Abschaltmodellen im Übertragungsnetz.

Weitere Informationen können in diesem Artikel​ nachgelesen werden. Die Konsultation läuft bis zum 21. Oktober, ein Branchenworkshop fand am 30. September statt​17.

 

Stromsteuer Novelle

Am 23. Juli 2025 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes​​, welches die Novellierung des Strom- und Energiesteuerrechts vorsieht. Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist die dauerhafte Stromsteuerentlastung für ca. 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh, die bisher zeitlich befristet war.

Neben der Stromsteuerentlastung adressieren die geplanten Änderungen weitere praxisrelevante Themen wie die Aufhebung der Anlagenverklammerung bei dezentraler Stromerzeugung, die Elektromobilität und bidirektionales Laden sowie Energiespeicher.

Letztere werden nun technologieoffen definiert, um Mehrfachbesteuerungen für ein- und ausgespeisten Strom zu vermeiden. Mit dem neuen § 5a StromStG soll die aus dem Energiewirtschaftsrecht bekannte Letztverbraucherfiktion ins Stromsteuerrecht übertragen werden. Damit gilt: Betreiber von Ladepunkten sind nicht mehr als Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes einzustufen, sofern die Stromabgabe ausschließlich an einem Ladepunkt erfolgt.

Darüber hinaus sollen für das bidirektionale Laden eindeutige gesetzliche Vorgaben geschaffen werden. 
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen bei einer Rückspeisung – etwa im Rahmen von Vehicle-to-Home oder Vehicle-to-Business – nicht als Versorger oder Stromsteuerschuldner eingestuft werden​18.

 

Novelle EnWG

Am 6. August 2025 hat die Bundesregierung sechs wichtige Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums auf den Weg gebracht. Eines dieser Vorhaben ist das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften - kurz die EnWG-Novelle 2025. Mit diesem Gesetz sollen Verbrauchen stärker vor nicht marktgetriebenen Preissprüngen im Zuge der Strombelieferung geschützt werden. Zudem soll die Digitalisierung vorangetrieben werden, indem weitere Beschleunigungen beim Smart-Meter-Rollout geplant sind. Ein anderer wichtiger Punkt ist die Förderung des „Energy Sharings“ durch den neu geschaffenen § 42c. Damit ist die gemeinsame Nutzung von gemeinschaftlich betriebenen Erneuerbare-Energie-Anlagen durch Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften gemeint, wodurch Letztverbrauchern eine aktive Teilnahme am Energiemarkt ermöglicht wird​19.

Die EnWG-Novelle bringt auch Bewegung in das hoch brisante Thema der Kundenanlage: so hat der Bundesrat in seinem Beschluss vom 26. September 2025 im Rahmen des beschriebenen Gesetzesentwurf darauf hingewiesen, „dass die Möglichkeit, Versorgungskonzepte zu realisieren, ohne regulierungspflichtige Verteilernetze zu schaffen, für die dezentrale Energiewende von entscheidender Bedeutung ist“. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, „die europarechtlichen Spielräume schnellstmöglich zu nutzen und durch eine gesetzliche Regelung klarzustellen, dass grundstücksinterne Energieverteilungsanlagen keine Verteilernetze sind“, um zeitnah Rechtssicherheit zu schaffen (weitere Informationen können dem folgenden Artikel​ entnommen werden)​20

 

Marktintegration von Speichern und Ladepunkten - Festlegungsverfahren

Mit dem Stromspitzengesetz hat die Bundesregierung festgelegt, dass stationäre Stromspeicher und auch Ladesäulen (bzw. eben die E-Autos) insbesondere im Zusammenhang mit EE-Erzeugungsanlagen einfacher netzdienlich betrieben werden sollen. In dem nun angestoßenen Festlegungsverfahren werden neben der EEG-Förderung in diesem Zuge auch die, für die Wirtschaftlichkeit essenziellen Umlagebefreiungen (aktuell nur für EnFG-Umlagen) für Speicher adressiert. Konkret werden neben der bestehenden Ausschließlichkeitsoption nun auch eine Abgrenzungs- (viertelstündliche Abgrenzung – für tendenziell große Speicher) und eine Pauschaloption (für Kombinationen mit PV-Anlagen < 30 kWp – Abgrenzung basierend auf Annahmen) konkretisiert​21

 

BESS-BKZ

Mit dem lang erwarteten Beschluss vom 15. Juli 2025 hat der Bundesgerichtshof die Frage, ob Netzbetreiber Baukostenzuschüsse (BKZ) für Batteriespeicher erheben dürfen, bejaht. Der Bundesgerichtshof begründet, dass der BKZ auch für netzgekoppelte Batteriespeicher eine Lenkungs- und Steuerungsfunktion erfüllt und zur Finanzierung des Verteilernetzes beiträgt. Dies gilt auch für Batteriespeicher, die netzdienlich betrieben werden. Daher sei die Erhebung eines BKZ nach dem sogenannten Leistungspreismodell und damit eine Gleichbehandlung von Batteriespeichern und Letztverbrauchern objektiv gerechtfertigt​22.

Zusammenfassend hat der Beschluss des BGH durch den eingeräumten Entscheidungsspielraum für Netzbetreiber statt für Rechtsklarheit für mehr Unsicherheit hinsichtlich der zu erwartenden Kosten und Investitionsentscheidungen gesorgt. Folgender Artikel​ erläutert weitere Hintergrundinformationen zur BGH-Entscheidung.

Dafür, dass von den entsprechenden BKZ auch große Speicher > 100 MW nicht ausgenommen werden etzte sich der Bundesrat mit seiner Stellungnahme zur Anpassung der KraftNAV ein​23.

 

Marktgestützte Beschaffung von Momentanreserve

Die BNetzA hat mit ihrem Beschluss vom 22. April 2025 die marktgestützte Beschaffung von Momentanreserve eingeführt​24. Die Momentanreserve wird im Wesentlichen durch die Trägheit rotierender Massen von Generatoren und Turbinen bereitgestellt und trägt zur kurzfristigen Stabilisierung der Netzfrequenz bei. Die marktgestützte Beschaffung von Momentanreserve erfolgt zunächst auf Basis eines Festpreissystems mit vier Produktvarianten (positiv/negativ × Basis/Premium), womit die Vorhaltung von Momentanreserve vergütet wird​25. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) erhalten eine Umsetzungsfrist von neun Monaten, um das Marktdesign zu etablieren. Technische und regulatorische Grundlagen, wie etwa zur Kostenanerkennung und zur Zertifizierung netzbildender Eigenschaften, sind ebenfalls definiert, sodass Anlagen wie Batteriespeicher und geeignet ausgestattete EE-Wechselrichter zukünftig am Markt als Anbieter von Momentanreserve auftreten können​26.
 
 
 
 
 
 
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Quellen:​

1 Die Reihe „WIND + SONNE = STROM“ wird in jeder Ausgabe der E|nEws aktualisiert. Dieser Artikel bezieht sich auf die Geschehnisse im Zeitraum vom 24. Juni 2025 bis zum 06. Oktober 2025.

Statistisches Bundesamt - KORREKTUR: Stromerzeugung im 1. Halbjahr 2025: 5,9 % weniger Strom aus erneuerbaren Energien (Letzter Zugriff am 02.10.2025).

Installierte Leistung | Energy-Charts (Letzter Zugriff am 08.10.2025).

Installierte Leistung | Energy-Charts (Letzter Zugriff am 08.10.2025).

Battery Charts - Daten zu stationären Batteriespeichern in Deutschland (Letzter Zugriff am 08.10.2025).

Über 500 GW an Netzanschlussanfragen für Batteriespeicher – Regelleistung Online (Letzter Zugriff am 02.10.2025).

Netztransparenz - Marktwertübersicht (Letzter Zugriff am 06.10.2025).

Börsenstrompreise | Energy-Charts (Letzter Zugriff am 06.10.2025).

Bundesnetzagentur - Gebotstermin 1. Juli 2025 (Letzter Zugriff am 06.10.2025).

10 Bundesnetzagentur - Gebotstermin 1. Juni 2025 (Letzter Zugriff am 06.10.2025).

11 Bundesnetzagentur - Gebotstermin 1. Mai 2025 (Letzter Zugriff am 06.10.2025) und Bundesnetzagentur - Beendete Ausschreibungen / Statistiken (Letzter Zugriff am 06.10.2025).

12 Bundesnetzagentur - Gebotstermin 1. August 2025 (Letzter Zugriff am 06.10.2025).

13 BDEW - Augustausschreibung für Windenergieanlagen an Land 2025 (Letzter Zugriff am 06.10.2025).

14 Bundeswirtschaftsministerium - Energie.Effizient.Machen. (Letzter Zugriff am 06.10.2025).

15 Bundeswirtschaftsministerium - Klimaneutral werden - wettbewerbsfähig bleiben (10-Punkte-Plan) (Letzter Zugriff am 06.10.2025).

16 Bundeswirtschaftsministerium - Energie.Effizient.Machen. (Letzter Zugriff am 06.10.2025), Bundeswirtschaftsministerium - Klimaneutral werden - wettbewerbsfähig bleiben (10-Punkte-Plan) (Letzter Zugriff am 06.10.2025), Energiewende unter Spannung: Wirtschaftsministerin Reiche präsentiert umstrittenen 10-Punkte-Plan (Letzter Zugriff am 06.10.2025), „Deutungsdualismus“: Zahlreiche und kontroverse Reaktionen auf den Energiewende-Monitoringbericht – pv magazine Deutschland (Letzter Zugriff am 06.10.2025),Statement von Agora Energiewende zum Energiewende-Monitoring (Letzter Zugriff am 06.10.2025), Deutungsdualismus beim Energiewende-Monitoring: Gutachter fordern Ausbau, Digitalisierung und Innovation, das Ministerium leitet Digitalisierungsmonopolisierung und Kapazitätssubventionen ab - Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (Letzter Zugriff am 06.10.2025).






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