Estland: Überprüfung der Gesellschafterliste im Handelsregister

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veröffentlicht am 8. November 2023 | Lesedauer ca. 1 Minute

 

Seit dem 1. September 2023, wird die Gesellschafterliste einer Gesell­schaft mit beschränkter Haftung („Osaühing“ oder „OÜ“) beim Handelsregister geführt. Das bedeutet, dass die Gesellschafterdaten einer OÜ eine rechtliche Bedeutung haben und der Anteil gutgläubig durch einen Handels­registereintrag erworben werden kann. Daher ist es wichtig, dass die Gesellschafter­daten auf der Registerkarte verifiziert sind.

Checking the list of shareholders in the commercial register.png


Da der Handelsregister die Gesellschafterdaten von „OÜs“ in die Registerkarte automatisch eingetragen hat, kann die OÜ und die mit der OÜ verbundene Person (Gesellschafter, Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglied) bis zum 31. August 2024 beim Registerführer einen begründeten Widerspruch einlegen, falls die Gesellschafter­daten nicht korrekt sind. Der Registerbeamte trägt den eingelegten Widerspruch auf die Registerkarte zu den Daten des Gesellschafters ein und übergibt die Sache einem Richter zur Entscheidung.

Der Status der Eintragung ermöglicht es, Anteile an einer OÜ gutgläubig zu erwerben. Erwirbt eine Person durch eine Transaktion einen Anteil oder ein Recht auf einen Anteil unter Berufung auf die im Handelsregister eingetragenen Daten über den Gesellschafter und den ihm gehörenden Anteil, so gelten nach dem Handels­gesetzbuch die im Handelsregister eingetragenen Daten in Bezug auf diese Person als richtig, es sei denn, dass ein Widerspruch gegen die Richtigkeit der Daten im Handelsregister eingetragen ist oder der Erwerber wusste oder hätte wissen müssen, dass die im Handelsregister eingetragenen Daten unrichtig waren.

Im Gegensatz zum Vorstehenden ist jedoch Folgendes zu beachten:
  • bei OÜs, deren Geschäftsanteile im estnischen Wertpapierregister (Nasdaq CSD SE) eingetragen sind, wird die Gesellschafterliste durch den Registerführer des Wertpapierregisters geführt, und
  • bei OÜs, die aufgrund ihrer Satzung auf die notarielle Formerfordernis für die Übertragung oder Verpfändung des Anteils als Verfügungsgeschäft verzichtet haben und diesbezüglich auch ein entsprechender Vermerk auf der Registerkarte eingetragen ist, wird die Gesellschaferliste von der Geschäftsführung der OÜ geführt.

Lesen Sie die Englische Version.

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Alice Salumets

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