EU führt endgültige Antidumpingzölle auf mehrlagige Holzfußböden aus China ein

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 18. Juli 2025 | Lesedauer ca. 2 Minuten

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Die Europäische Kommission verhängt endgültige Antidumpingzölle auf mehrlagige Holzböden aus China – mit detaillierter Begründung und differenzierten Sätzen je Unternehmensgruppe.




Am 11. Juli 2025 hat die Europäische Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1342 endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung, die die Europäische Kommission am 16. Mai 2024 auf der Grundlage eines Antrags der Europäischen Parkettföderation (FEP) vom 4. April 2024 einleitete. Der Antrag enthielt Beweise für Dumping und eine daraus resultierende erhebliche Schädigung der Unionsindustrie.
 
Die Untersuchung richtete sich gegen mehrere chinesische Herstellergruppen, insbesondere:
  • Forest Group (z. B. Jilin Newco Wood Industries)
  • Fusong Group (z. B. Fusong Jinlong, Fusong Qianqiu)
  • Jinfa Group (z. B. Hunchun Xingjia Wooden Flooring)
  • Weitere über 60 kooperierende Hersteller (Anhang I der Verordnung)
 
Die Kommission stellte fest, dass gedumpte Einfuhren aus China der Unionsindustrie erheblichen Schaden zufügen, und reagierte darauf bereits im Januar 2025 mit der Einführung vorläufiger Zölle. Für die Berechnung der Normalwerte wählte sie die Türkei als repräsentatives Drittland, sah sich jedoch aufgrund der dortigen Inflation im Jahr 2023 mit Kritik konfrontiert. Um Verzerrungen zu vermeiden, stützte sich die Kommission schließlich auf türkische Finanzdaten aus dem Jahr 2022.
 
Die Gruppen Forest, Fusong und Jinfa kritisierten insbesondere die Wahl der Türkei als Vergleichsland wegen der dortigen Hyperinflation und schlugen stattdessen vor, Hersteller aus Malaysia heranzuziehen. Zudem forderten sie alternative Ansätze zur Berechnung von Verwaltungs-, Vertriebs- und Gemeinkosten (VVG) sowie Gewinnen. Die Kommission lehnte die meisten dieser Einwände ab, nahm jedoch in einigen methodischen Punkten Anpassungen vor.
 
Die Kommission setzte in ihrer endgültigen Entscheidung differenzierte Antidumpingzölle je nach Unternehmensgruppe fest. Für die Jinfa Group beträgt der Zollsatz 21,3 Prozent, für die Forest Group 32,1 Prozent und für die Fusong Group 36,1 Prozent. Auf andere kooperierende Hersteller wurde ein einheitlicher Satz von 28 Prozent​ angewendet, während für alle übrigen chinesischen Exporteure der Höchstsatz von 36,1 Prozent gilt.

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Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht

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