Freihandelsabkommen zwischen der Ukraine und der EU (DCFTA)

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Am 1. Januar 2016 ist das „Deep and Comprehensive Free Trade Area Abkommen” (DCFTA) zwischen der EU und der Ukraine in Kraft getreten. Das Freihandelsabkommen ist für die ukrainische Wirtschaft und für den Außenhandel ein sehr wichtiger völkerrechtlicher Vertrag. Ziel des DCFTA ist die Einbindung der Ukraine in den EU­-Binnenmarkt, was einen umfangreichen Freihandel in beide Richtungen ermöglichen soll. Außerdem bietet das DCFTA der Ukraine einen Rahmen für die Modernisierung der Handelsbeziehungen mit der EU sowie für die wirtschaftliche Entwicklung. Der Warenverkehr wird vereinfacht, die Zölle abgeschafft und der freie Kapitalverkehr garantiert. U.a. wird die Ukraine hierfür ihre nationalen Rechtsvorschriften an die EU-Standarts angleichen müssen, was die Investitionsmöglichkeiten in der Ukraine erleichtern wird.
 

Mehr zu den einzelnen Regelungen des Freihandelsabkommens mit der Ukraine sowie den Folgen können Sie in der Broschüre „Deep and Comprehensive Free Trade Area Abkommen – Das Freihandelsabkommen zwischen der Ukraine und der EU” lesen.   

 

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zuletzt aktualisiert am 04.03.2016
 

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