ESMA veröffentlich Vorschlag für technische Regulierungsstandards zu ELTIF-VO

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Am 8. Juni 2015 trat die Verordnung über den europäischen langfristigen Investmentfonds (European Long-Term Investment Fund – „ELTIF”) vom 29. April 2015 (VO (EU) 2015/760) („ELTIF-VO”) in Kraft (siehe auch unsere Beiträge im Fonds-Brief Juli 2015 und im Fonds-Brief Juli 2013). Als europäische Verordnung gilt die ELTIF-VO seit dem 9. Dezember 2015 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. 

Mit dem Ziel der unionsweit einheitlichen Anwendung der Regelungen der ELTIF-VO wird die Europäische Kommission nach den Vorschlägen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu den folgenden Artikeln technische Regulierungsstandards festlegen:
 
  • Artikel 9 Abs. 3 ELTIV-VO (zu den Umständen, unter denen der Einsatz von Finanzderivaten als zulässige Anlage eines ELTIF anzusehen ist, da dieser Einsatz von Finanzderivaten einzig und allein der Absicherung der mit anderen Anlagen des ELTIF verbundenen Risiken dient),
  • Artikel 18 Abs. 7 ELTIF-VO (zu den Umständen, unter denen die Laufzeit des ELTIF als lang genug erachtet wird, um die Laufzeit jedes einzelnen Vermögenswerts des ELTIF abzudecken),
  • Artikel 21 Abs. 3 ELTIF-VO (zu den Komponenten des Zeitplans für die geordnete Veräußerung der Vermögenswerte des ELTIF),
  • Artikel 25 Abs. 3 ELTIF-VO (zu den Definitionen, den Berechnungsmethoden und der Darstellung der Kosten sowie des Gesamtverhältnisses der Kosten zu dem Kapital des ELTIF in dem Verkaufsprospekt des ELTIF) und
  • Artikel 26 Abs. 2 ELTIF-VO (zu den Arten und Merkmalen sowie zur technischen Infrastruktur und den Aufgaben der den Anlegern im Falle des Vertriebs an Kleinanleger zur Verfügung zu stellenden Einrichtungen).


Nach der ELTIF-VO sollte die ESMA ihre Entwürfe bis zum 9. September 2015 der Europäischen Kommission vorlegen. Hierfür hat die ESMA am 31. Juli 2015 ein entsprechendes Konsultationspapier veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen dazu konnten bis zum 14. Oktober 2015 abgegeben werden. 

Am 8. Juni 2016 hat die ESMA nun den längst überfälligen Abschlussbericht zu den technischen Regulierungsstandards (Draft regulatory technical standards under the ELTIF Regulation, ESMA/2016/935) veröffentlicht. Darin schlägt die ESMA der Europäischen Kommission einen konkreten Verordnungstext betreffend die Artikel 9 Abs.3, 18 Abs. 7, 21 Abs. 3 und 26 Abs. 2 ELTIF-VO vor. Ausführungen zu den Angaben von Kosten im Verkaufsprospekt eines ELTIF (Art. 25 Abs. 3 ELTIF-VO) enthält der vorgeschlagene Verordnungstext dagegen nicht. Diese sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen. 

Die Entwürfe der ESMA zu den technischen Regulierungsstandards wurden der Europäischen Kommission vorgelegt. Innerhalb von drei Monaten soll die Europäische Kommission die Entwürfe nun würdigen und sie ggf. billigen oder abändern. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

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