Kapitalmarktpflichten

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Bei der Erschließung neuer Finanzierungsquellen und der Erweiterung des Investorenkreises spielt der Kapitalmarkt eine große Rolle. Der erstmalige Schritt an die Börse zur Einwerbung von Eigenkapital, das sog. Initial Public Offering (IPO), will gut überlegt und bestens geplant sein. Soll über die Börse kein Eigenkapital, sondern Fremdkapital eingeworben werden, bietet sich die Emission einer Anleihe an. Dieser Weg ist nicht nur eine Alternative zur Bankenfinanzierung, sondern kann auch das Sprungbrett zum „richtigen” Börsengang, dem IPO, sein.
 
Ob Eigenkapital oder Fremdkapital, ein Börsengang ist kein Selbstläufer. So löst die Zulassung von Wertpapieren an der Börse eine Reihe von Folgepflichten aus. Transparenz und Kommunikation mit den Kapitalmarktteilnehmern stehen dabei im Vordergrund. Die größere Anzahl an privaten und institutionellen Investoren verlangt nach einer sorgfältigen Vorbereitung der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung. Unabhängig davon wird vom Emittenten aufgrund gesetzlicher Anforderungen ein besonders hohes Maß an Transparenz erwartet. Daneben kommt der Corporate Governance eine zentrale Bedeutung zu.
 
Kapitalmarkt-Compliance ist der Grundstein für eine langfristig erfolgreiche Börsennotierung. Ab dem ersten Tag der Börsenzulassung hat das Unternehmen zwingende Vorschriften des Gesetzgebers und der Börsenbetreiber einzuhalten. Sie sind vom jeweiligen Marktsegment (regulierter Markt vs. Freiverkehr) abhängig.
 
Gerade Familienunternehmen, die den Sprung auf den Kapitalmarkt wagen, betreten Neuland. Es müssen klar strukturierte und eindeutige Prozesse etabliert werden, um Tatsachen und Ereignisse – teilweise auch unter großem Zeitdruck – nach ihrer rechtlichen Bedeutung beurteilen und verarbeiten zu können. Es geht dabei u.a. um die Beachtung von Insiderrecht, Ad-hoc-Publizitätspflichten und sog. Directors‘ Dealings. Werden die neuen Prozesse durch gutes Compliance-Management ernst genommen, wird das Vertrauen der Investoren und Kapitalmarktteilnehmer in die Professionalität und Rentabilität des Unternehmens gestärkt.
 
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Dr. Oliver Schmitt

Rechtsanwalt, D.E.A. (Rennes I)

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