Lieferkettengesetz: Kontrolle der Arbeitsstandards und des Umweltschutzes in Indonesien

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zuletzt aktualisiert am 5. Mai 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten



Welche Lieferketten-Risiken gibt es in Indonesien?

Es gibt einige potenzielle Risiken, die die Einhaltung der Vorschriften für die Lieferkette in Indonesien beeinträchtigen können. Dazu gehören illegaler Holzeinschlag, Wald- und Flächenbrände oder schlechtes Abfallmanagement und illegale Abfallablagerung

  • Zwangsumsiedlung (in der Regel von Ureinwohnern zur Rodung von Land)
  • Einsatz von Kinderarbeit
  • Nichteinhaltung von Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen, z. B. Mindestlohn, Arbeitszeiten, Überstundenvergütung

  

Welche Branchen scheinen in Indonesien besonders anfällig für negative Auswirkungen auf Menschen-/Arbeitsrechte oder Umweltfragen zu sein?

Beim Thema Umwelt scheinen die Zellstoff- und Papierindustrie, die Herstellung von Möbeln sowie die Palmölindustrie besonders anfällig für Compliance-Risiken zu sein.

In Bezug auf Menschen- und Arbeitsrechte sind v.a. arbeitskraftintensive Branchen, wie die Textilindustrie, die Bekleidungs- und Schuhindustrie, die Lebensmittel- und Getränkeindustrie sowie die Tabakindustrie, anfällig für Verstöße.


Gibt es in Indonesien Rechtsvorschriften, die sich mit diesen Risiken befassen? Inwieweit werden sie in der Praxis durchgesetzt?

Zu den Menschenrechtsrisiken in Indonesien gehören insbesondere
(i) Zwangsumsiedlung: Aneignung der Rechte der indigenen Bevölkerung und
(ii) Einsatz von Kinderarbeit.

Die beiden Themenwerden in (i) dem Gesetz Nr. 39 von 1999 über Menschenrechte und (ii) dem Gesetz Nr. 1 von 2000 über die Ratifizierung des IAO-Übereinkommens Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit behandelt. Die Durchsetzung ist schwach. Die Strafverfolgungsbehörden in Indonesien suchen in der Regel nach spezifischen Vorschriften, die die Grundlage für Menschenrechtsverletzungen bilden.

Zu den Umweltrisiken zählen
(i) schlechte Abfallbewirtschaftung,
(ii) illegale Abfallablagerung,
(iii) Wald- und Flächenbrände und
(iv) illegaler Holzeinschlag.
 
Diese Probleme werden im (i) Gesetz Nr. 32 von 2009 über den Schutz und die Verwaltung der Umwelt, ge­ändert durch Gesetz Nr. 11 von 2020, und (ii) Gesetz Nr. 41 von 1999 über die Forstwirtschaft, geändert durch Gesetz Nr. 19 von 2004 und Gesetz Nr. 11 von 2020, behandelt. Die Durchsetzung der Vorschriften ist weit verbreitet und wird vom Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft zusammen mit den Regionalregierungen koordiniert.

Der Umweltbericht ist meist Teil des Berichts über die Geschäftstätigkeit (z.B. des vierteljährlichen Berichts über die Investitionstätigkeit).

Eine der Bemühungen zur Überwachung des Umweltmanagements erfolgt durch ein Programm zur Bewertung der Unternehmensleistung im Umweltmanagement, das vom Ministerium für Umwelt und Forstwirtschaft durchgeführt wird. Unternehmen, die auf der schwarzen Liste stehen, sind bei der Ausübung ihrer Geschäfts­tätigkeit in vielerlei Hinsicht eingeschränkt. Bspw. können Unternehmen, die auf der schwarzen Liste stehen, nicht an von staatlichen Stellen organisierten Ausschreibungen teilnehmen.

Wichtige Punkte in den Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind:

  • Nichtgewährung von (i) Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, (ii) Schutz vor Sittenlosigkeit und Übergriffen und (iii) Behandlung, die die Menschenwürde und religiöse Werte respektiert.
  • Kinderarbeit: Kein Kind (unter 18 Jahren) darf beschäftigt werden, wobei die Bedingungen für zulässige Kinderarbeit im Arbeitsgesetz festgelegt sind. Darüber hinaus ist es verboten, Kinder in den schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu beschäftigen und einzusetzen – z.B. Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Prostitution, Herstellung von Pornografie, pornografischen Darbietungen oder Glücksspiel, Herstellung von und Handel mit alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen und anderen süchtig machenden Substanzen oder Arbeiten, die für die Gesundheit, Sicherheit und Moral von Kindern schädlich sind.
  • Das Unterschreiten des Standards für den Schutz weiblicher Arbeitnehmer (wie im Arbeitsgesetz festgelegt) ist verboten.
  • Zahlung von weniger als dem Mindestlohn: Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, einen Lebensunterhalt zu verdienen, der unter dem Gesichtspunkt der Menschlichkeit angemessen ist. Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Mindestlohn, der von der Regionalregierung festgelegt wird.
  • Arbeitsdauer von mehr als der Standardarbeitszeit: Die Standardarbeitszeit nach indonesischem Recht beträgt maximal 40 Stunden pro Woche und kann je nach Branche variieren. Mehr als diese Standard­arbeitszeit zu arbeiten, gilt als Leistung von Überstunden.
  • Die Arbeitnehmer und ihre Familien haben Anspruch auf die Sozialversicherung für Arbeitnehmer, d.h. auf die von Manpower BPJS und Health BPJS organisierte Versicherung.
  • Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, eine Gewerkschaft zu gründen und ihr beizutreten. Arbeitnehmer können nicht entlassen werden, weil sie sich an der Gründung einer Gewerkschaft beteiligt haben, sei es als Mitglied oder Organisator außerhalb der Arbeitszeit oder innerhalb der Arbeitszeit gemäß vorheriger Vereinbarungen mit dem Unternehmen/Unternehmer oder gemäß den Bestimmungen des Arbeitsvertrags, der Betriebs­ordnung oder des Tarifvertrags.


Die Rechte der Arbeitnehmer sind im Gesetz Nr. 13 von 2003 über Arbeitskräfte geregelt – Änderungen erfolgten durch das Gesetz Nr. 11 von 2020. In Großstädten oder Städten, die v.a. für ihre Industriegebiete bekannt sind, wird das Gesetz recht häufig durchgesetzt, in kleineren Städten/Gemeinden/Gebieten wird der Durchsetzung jedoch möglicherweise weniger Aufmerksamkeit geschenkt. Unternehmer bzw. Unternehmen müssen jährlich einen Bericht in Form eines obligatorischen Arbeitskräfteberichts vorlegen.


Können Sie ein Fallbeispiel (z.B. aus der lokalen Medienberichterstattung) nennen, in dem ein ausländisches oder einheimisches Unternehmen mit solchen negativen Auswirkungen konfrontiert war?

PT Bumi Mekar Hijau (BMH) – ein Unternehmen, das seit 2004 über eine Konzession für mehr als 120.000 ha Land in Südsumatra verfügt – wurde beschuldigt, in den Jahren 2014-2015 Wald- und Landbrände verursacht zu haben. Das Unternehmen war Beklagter in einem vom indonesischen Umweltministerium (MOE) veranlassten Zivilprozess. Das MOE errechnete einen materiellen Schaden von mehr als 2 Billionen IDR und mehr als 5 Billionen IDR als Haftung des Unternehmens für die Wiederherstellung des verbrannten Waldes und Landes (mehr als 20.000 ha). In diesen Schäden nicht enthalten sind die Folgeschäden, die durch den vom Feuer verursachten Rauch entstanden sind, der das Leben der Menschen in den umliegenden Gebieten beein­trächtigte und von dem man annimmt, dass er auch die umliegenden Länder wie Singapur und Malaysia erreicht hat.

Als Reaktion auf den Fall kündigten Singapurs Umweltorganisationen und private Unternehmen – wie mehrere der größten Supermarktketten Singapurs, darunter NTUC FairPrice und Sheng Siong Group Ltd – in den Jahren 2015-2016 einen Boykott von Produkten an, die von dem indonesischen Unternehmen Asia Pulp & Paper Group (APP) bezogen wurden. APP wurde öffentlich verdächtigt, wirtschaftlicher Eigentümer der BMH zu sein.

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