Kurzmitteilungen Wirtschaft

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Erhöhung der Pensionsrückstellung aufgrund des Zinsrückgangs

 
Pensionsrückstellungen sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen, wobei eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt werden kann. Bedingt durch das niedrige Zinsniveau der letzten Jahre verminderte sich dieser Durchschnittszins sukzessive von 5,25 Prozent zum 31. Dezember 2009 auf 5,04 Prozent zum 31. Dezember 2012. Dieser Effekt wird sich gemäß den aktuell vorliegenden Zinssätzen zum 31. Dezember 2013 noch weiter zuspitzen, sodass sich zum 31. Dezember 2013 voraussichtlich ein Rechnungszinssatz von 4,85 Prozent einstellen wird. Dieser Rückgang kann – in Abhängigkeit von der Bestandszusammensetzung und der Art der Pensionszusage – zum 31. Dezember 2013 zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellungen um 1,5 Prozent bis 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr führen. Der Effekt ist dabei umso ausgeprägter, je jünger der Kreis der Begünstigten ist. Bilanzierende sollten sich hierauf bei den Planungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses für das derzeit laufende Geschäftsjahr einstellen.
 
 

Neue Prüfungs- und Meldepflichten für Handels- und Industrieunternehmen bei OTC-Derivategeschäften

 
Die EMIR-Verordnung der EU sowie das EMIR-Umsetzungsgesetz haben für Unternehmen, die OTC-Derivategeschäfte tätigen, neue Pflichten begründet. Betroffen sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie entsprechende haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, auch wenn es sich bei ihnen um sogenannte nichtfinanzielle Gegenparteien handelt. Wenn solche Industrie- oder Handelsunternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr OTC-Derivate im Gesamtvolumen von mehr als 100 Millionen Euro oder mehr als 100 OTC-Derivatekontrakte eingegangen sind, müssen sie durch einen geeigneten Wirtschaftsprüfer prüfen und bescheinigen lassen, dass sie über geeignete Systeme verfügen, die die Einhaltung der Anforderungen der EMIR-Verordnung der EU sicherstellen. Der Prüfer ist spätestens 15 Monate nach Beginn des Geschäftsjahres, auf das sich die Prüfung erstreckt, zu bestellen; die Bescheinigung ist spätestens 9 Monate nach Geschäftsjahresende vorzulegen. Weiterhin beinhalten EMIR-Verordnung und EMIR-Umsetzungsgesetz die Pflicht zur Meldung von Transaktionen in Derivaten an ein Transaktionsregister sowie weitere Anzeige-, Informations- und Auskunftspflichten gegenüber der BaFin.
 

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