EU-Richtlinienänderung zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit und Diversität im Lagebericht in der Diskussion

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Schnell gelesen:

  • Aufgrund entsprechender Vorschläge der EU müssen Großunternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse künftig voraussichtlich ausführlicher über Nachhaltigkeit und Diversität berichten.
  • Auch eine länderbezogene Berichterstattung, insbesondere über Zahlungen an und von staatlichen Stellen, wird gefordert.

Von Dr. Andreas Schmid und Dr. Bernd Keller, Rödl & Partner Nürnberg

 

Nach den bisherigen EU-Rechtsvorschriften war die Berichterstattung der Unternehmen über ökologische und soziale Aspekte ihrer Tätigkeit freiwillig. Nachdem derzeit weniger als 10 Prozent der größten Gesellschaften in der EU regelmäßig derartige Informationen offenlegen, sah sich die EU-Kommission zum Handeln veranlasst. Im April dieses Jahres legte sie deshalb einen Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinien vor, der darauf abzielt, die Transparenz bestimmter Großunternehmen in diesem Bereich zu erhöhen. Mit diesem Entwurf haben sich zwischenzeitlich der Rechtsausschuss (JURI) und der Wirtschaftsausschuss (ECON) des europäischen Parlaments befasst.

 

Dem Richtlinienvorschlag zufolge müssen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und entweder einer Bilanzsumme über 20 Millionen Euro oder einem Nettoumsatz über 40 Millionen Euro zumindest auf Konzernebene eine nichtfinanzielle Erklärung in den Lagebericht aufnehmen mit Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Sofern eine Gesellschaft in Bezug auf einen oder mehrere dieser Belange keine Politik verfolgt, hat sie zu erläutern, warum dies so ist. Bei der Bereitstellung der Informationen können nationale, EU-basierte oder internationale Rahmenwerke zugrunde gelegt werden. Der Rechtsausschuss regt an, eine Schutzklausel für Fälle aufzunehmen, in denen die Offenlegung einen ernsthaften Nachteil für das Unternehmen darstellen würde. Vom Wirtschaftsausschuss wird zusätzlich eine Beschreibung der Due-Diligence-Politik in Bezug auf seine Lieferkette und Subunternehmen hinsichtlich der genannten Belange sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung gefordert. Ebenso soll nach Auffassung dieses Ausschusses eine Beschreibung der Steuergestaltungspolitik aufgenommen werden.

 

In Bezug auf die Diversität in den Organen fordert die Kommission von großen börsennotierten Gesellschaften eine Beschreibung der Politik der Gesellschaft zu Aspekten wie Alter, Geschlecht, geografische Vielfalt, Bildungs- und Berufshintergrund sowie zu Zielen, Umsetzung und Ergebnissen der Politik im Berichtszeitraum. Wenn die Gesellschaft über eine derartige Politik nicht verfügt, ist eine unmissverständliche und ausführliche Begründung aufzunehmen, warum dies nicht der Fall ist.

 

Bereits die in diesem Jahr verabschiedete und von den Mitgliedsstaaten bis Juli 2015 umzusetzende neue Rechnungslegungsrichtlinie der EU verlangt, dass große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse, die in der mineralgewinnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind, einen Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen veröffentlichen. Anzugeben sind dabei die als Geld- oder Sachleistung an jede Stelle entrichteten Produktionszahlungsansprüche, Ertrag- und Verbrauchsteuern, Unterzeichnungs-, Entdeckungs- und Produktionsboni, Gegenleistungen für Lizenzen / Konzessionen sowie Zahlungen für die Verbesserung der Infrastruktur.

 

Ergänzend hierzu fordern die Ausschüsse für große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse einen länderbezogenen Bericht mit Angaben zu den realisierten Gewinnen, entrichteten Steuern auf die Gewinne und erhaltenen Staatshilfen je Land; nach Auffassung des Wirtschaftsausschusses soll dieser Bericht unter anderem auch Angaben zur Art der Tätigkeit, zum Umsatz und zur Arbeitnehmerzahl enthalten.

 

Insgesamt werden sich Unternehmen, die im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen, also auf erweiterte Berichterstattungspflichten einstellen müssen, auch wenn noch offen ist, wie die Regelungen letztlich im Detail aussehen werden.​

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Prof. Dr. Bernd Keller

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

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