Optimale Vorbereitung der Veräußerung von deutschen Familienunternehmen bei M&A Transaktionen

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zuletzt aktualisiert am 7. Juli 2021 | Lesedauer ca. 1 Minute

 

Die Über­tragung des Familie­nunter­nehmens an externe Dritte bietet sich viel­fach an, wenn kein Familien­mit­glied das Unter­nehmen fort­führen kann oder möchte. Dabei stellt sich für die Gesell­schafter häufig die Frage, wie sie sich best­möglich auf den Ver­äußerungs­prozess vor­bereiten können.
 

Der Verkauf des Unternehmens ist ein komplexer Vorgang. Er wird beeinflusst durch diverse Aspekte recht­licher, steuerlicher und wirtschaftlicher Natur. In Anbetracht dessen empfiehlt es sich, den Veräußerungs­prozess im Vorfeld bestmöglich vorzubereiten. Die Familienunternehmer sollten mit ihren Beratern eine Veräußerungsstrategie festlegen und die Transaktion strukturieren.


Die „Verkäufer Due Diligence” (sog. „Vendor DD”) gewinnt dabei in jüngerer Vergangenheit immer mehr an Bedeutung als ein sinnvoller Baustein zur Vorbereitung des Veräußerungsprozesses. Dabei prüft der Verkäufer die in seinem Unternehmen bestehenden rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und nimmt eine Bestandsaufnahme vor. Auf Basis der festgestellten Ergebnisse und ggf. bestehender Risiken ist der Veräußerer in der Lage, eine Vorstellung über den Wert seines Unternehmens und den von ihm gewünschten Kaufpreis zu gewinnen. Den objektiv wahren Unternehmenswert – und damit auch den „richtigen Kaufpreis” – gibt es nicht. Der Veräußerungserlös ist stets das Ergebnis der Vertragsverhandlungen zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber. Um gleichwohl im Vorfeld eine gewisse Vorstellung über eine mögliche Bandbreite des erzielbaren Veräußerungserlöses zu erhalten, lässt der Veräußerer häufig eine Unternehmens­bewertung durch externe Fachleute durchführen. Er gewinnt so auf Basis anerkannter Bewertungsmethoden eine Bandbreite realistischer Veräußerungserlöse.


In der Vorbereitungsphase sollte der Verkäufer zudem mit dem Kaufinteressenten eine Vertraulichkeitsverein­barung abschließen. Für die veräußernden Gesellschafter des Familienunternehmens ist das wichtig, da der Interessent beim Prozess umfangreiche Informationen über das zu erwerbende Unternehmen erhält. Deshalb muss er sich dazu verpflichten, die erlangten vertraulichen Informationen und Erkenntnisse ausschließlich zum Zwecke der Prüfung des Erwerbs zu verwenden und sonstigen Gebrauch zu unterlassen.


Mit dem Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung („Non Disclosure Agreement”) schließt der Veräußerer mit dem Erwerber regelmäßig eine weitere Vereinbarung in Form einer sog. Absichtserklärung („Letter of Intent”) ab. In der Vereinbarung regeln der Veräußerer und der Erwerber die wesentlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (z.B. Kaufpreis bzw. Kaufpreisbandbreite, Gewinnberechtigung), bestimmte rechtliche Parameter und den angedachten Zeitplan des bevorstehenden Unternehmensverkaufs. Vielfach handelt es sich bei den in der Vereinbarung niedergelegten Punkten um reine Absichtserklärungen und nicht um rechtlich durchsetzbare Regelungen. Die Absichtserklärung hat gleichwohl eine starke psychologische Bedeutung. Die Parteien werden nur aus schwerwiegenden Gründen von den verankerten Eckpunkten abweichen (können).


Nach dem Abschluss der Vorbereitungshandlungen folgt die Due Diligence durch den Erwerber. Damit können die Vertragsverhandlungen beginnen, die dann im Idealfall mit dem Abschluss und dem Vollzug des Unternehmensverkaufs enden.


Fazit

Für die erfolgreiche Veräußerung eines deutschen Familienunternehmens ist eine sorgfältige Vorbereitung erforderlich. Der Unternehmensverkauf wird beeinflusst durch zahlreiche rechtliche, steuerliche und betriebs­wirtschaftliche Parameter. Deshalb sollten die Familienunternehmer mit ihren Beratern eine Veräußerungs­strategie und die Transaktionsstruktur festlegen. Dafür stehen dem veräußerungswilligen Gesellschafter eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, die ein rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich optimales Ergebnis sicherstellen können.

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Dr. Dirk Halm

Rechtsanwalt, Fremdsprachenkorrespondent für die englische Sprache

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