Der mexikanische Kongress verbietet das Personal-Outsourcing-Modell

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veröffentlicht am 5. Mai 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  
Mexikanische Unternehmen haben ab sofort eine dreimonatige Übergangsfrist, um alle ausgelagerten Mitarbeiter in die eigene Gehaltsabrechnung zu integrieren.

  

  

 

Laut dem mexikanischen Nationalen Institut für Statistik und Geografie waren im Jahr 2019 13 Prozent der gesamten mexikanischen Arbeitskräfte über Outsourcing-Modelle beschäftigt.
 

Outsourcing ist bei Unternehmen aus dem Industrie­sektor sehr beliebt, vor allem weil es sich um eine effektive Maßnahme handelt, um die Kontrolle über die obligatorische Gewinnbeteiligung der Arbeit­nehmer (Participación de los Trabajadores en las Utilidades, PTU) zu erlangen. Wie bereits in unserem Artikel Leitlinien für die geplante arbeitsrechtliche Outsourcing-Reform in Mexiko berichtet will die mexikanische Regierung solche Personal-Out­sour­cing-Modelle vermeiden.

 

Am 23. April 2021 wurde nun die beschlossene Gesetzes­änderung veröffentlicht und ab dem 26. April 2021 sind Auslagerungsprogramme nicht mehr ge­stattet. Diese Gesetzesänderung wird Aus­wirk­ungen auf das Bundes­arbeits­gesetz (Ley Federal de Trabajo, LFT), das Bundessteuergesetz (Código Fiscal Federal, CFF), das Sozial­versicherungs­gesetz (Ley del Seguro Social), das Gesetz des Nationalen Instituts für Arbeiterwohnungen (Ley del Instituto del Fondo Nacional de la Vivienda para los Trabajadores), das Mehrwertsteuergesetz (Ley del Impuesto al Valor Agregado) und das Einkommens­steuer­gesetz (Ley del Impuesto Sobre la Renta) haben. In dieser Reform sind die Verbote sowie eine Reihe von Hilfs­maßnahmen zur Sicherstellung seiner Einhaltung beschrieben, die von den Unter­nehmen innerhalb von höchstens 90 Tagen umgesetzt werden müssen.
 

1. Spezialisierte Dienstleistungen

Die neuen Gesetzesänderungen verbieten Out­sourcing-­Programme, erlauben aber die Unter­­beauf­tra­gung von spezialisierten Dienst­leistungen, wenn diese nicht mit dem Kern­geschäft des Unter­nehmens zusammenhängen (z.B. Sicherheit, IT, Catering, Wäscherei, Reinigung, etc.) oder nicht von dem Gesell­schaftszweck umfasst sind (dieses wird in der Satzung festgelegt). Ab­gese­hen davon ist Outsourcing bei temporären Bauleistungen weiterhin zulässig. Alle Verträge, die sich auf spezialisierte Dienstleistungen beziehen, müssen schriftlich abgeschlossen werden, müssen den Zweck des Projekts beschreiben und angeben wie viele Arbeiter daran beteiligt sein wer­den. Die Unternehmen, die spezialisierte Dienst­leistungen anbieten, müssen eine spezielle Regis­trie­rung beim Ministerium für Arbeit und soziale Wohl­fahrt beantragen.
 
Die Unterbeauftragung für spezialisierte Dienst­leistungen in Unternehmen, die der gleichen Gruppe angehören ist erlaubt, solange sie nicht den gleichen Unternehmenszweck haben oder Tätigkeiten aus­führen, die das Kerngeschäft des Unternehmens ausmachen.
 

2. Nichtabzugsfähigkeit

Rechnungen von auslagernden Unternehmen mit Ausnahme von spezialisierten Dienstleistungen sind steuer­lich nicht mehr abzugsfähig, wenn diese Tätig­keiten zum (satzungs­gemäßen) Kerngeschäft der Gesell­schaft oder zur eigentlichen Haupt­­geschäfts­­tätigkeit gehören oder daran angrenzen.
 
Gleiches gilt, wenn die Mitarbeiter des Unternehmens in der Vergangenheit an interne oder externe Perso­nal­­firmen überlassen wurden. Alle Tätigkeiten, die in das Kerngeschäft des Unternehmens fallen, müssen von nun an durch eigene Arbeitskräfte ausge­führt werden.
 

3. PTU (die obligatorische Gewinn­beteiligung der Arbeitnehmer)

Durch die Abschaffung des Outsourcings werden mehr Mitarbeiter Anspruch auf PTU haben. Die PTU wird jedoch auf bis zu drei Monate des Bruttolohns (ohne Zulagen und Boni oder andere Gratifikationen) oder auf den Durchschnitt der in den letzten drei Jahren erhaltenen PTU-Beträge begrenzt, je nachdem, was für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist.
 

4. Steuergesetz

Es wird eine neue gesamtschuldnerische Haftung für Subunternehmer eingeführt, um die Zahlung ihrer Steuerbeiträge zu gewährleisten, und die Erbringung von verbotenen Outsourcing-Dienstleistungen wird als Steuerbetrug betrachtet. 
 

5. Sozialversicherung

Outsourcing-Dienstleister, die jetzt „spezialisierte Dienstleister” genannt werden, müssen im nationalen Register für spezialisierte Dienstleister registriert werden. Sie und ihre Kunden müssen auch eine Reihe von Berichten an die zuständigen Behörden abgeben.
 
In Bezug auf Risikoprämien haben Arbeitgeber mit mehr als einem Register pro Tarifklasse 90 Kalender­tage Zeit, um diese zu stornieren und das Register entsprechend der neuen Disposition zu ändern.
 

6. Nationales Institut des Fonds für Arbeiterwohnungen

Die Unternehmen, die im Ministerium für Arbeit und Soziales registriert sind, müssen die abgeschlossenen Verträge unter Angabe des Zeitraums, des Zwecks, der Liste der Angestellten mit Sozialversicherungsnummer (NSS), eindeutigem Code des Bevölkerungsregisters (CURP) und Steuer-ID (RFC) registrieren.
 
Die im Ministerium für Arbeit und Soziales regis­trierten Unternehmen müssen die abgeschlos­senen Verein­barungen unter Angabe des Zeit­raums, des Zwecks, der Liste der Arbeitnehmer mit der Sozial­versicherungs­nummer, des eindeutigen Bevölkerungs­register und der Steuer-ID registrieren.

 

7. Gesamtschuldnerische Verpflichtungen

Für alle Szenarien begründet die Reform eine gemein­same Verpflichtung des Auftraggebers und des Unter­nehmens, das spezialisierte Dienstleistungen (oder jetzt illegales Outsourcing) anbietet, gegenüber den Arbeitnehmern in Steuer-, Arbeits- und Sozial­ver­sicherungs­fragen.
 
Unternehmen, die Rekrutierungs- und Schulungs­leistungen erbringen, sind von der Reform nicht betroffen.
Nicht konforme Unternehmen müssen nun mit höheren Bußgeldern rechnen und illegale Praktiken können als Straftat betrachtet werden.
 

Mexikanische Unternehmen müssen sofort handeln, spätestens innerhalb von drei Monaten, um die neuen Bestimmungen zu erfüllen:

  • Beendigung aller Outsourcing-Verträge;
  • Übertragung der Mitarbeiter von der Gehalts­abrechnung des Outsourcing-Dienstleisters auf die eigene, indem neue Arbeitsverträge aufgesetzt werden und die bisherigen gewährten Leistungen und die Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter anerkannt werden;
  • Verlagerung von mitarbeiterbezogenen Regis­trierungen auf das Hauptunternehmen, wie z.B. Migration, Sozialversicherung, Banken, Renten­fonds, geförderte Wohnungen, Leistungen wie Essensmarken, Kranken- und Lebens­ver­sicherungen, etc;
  • In einigen Fällen bleiben Outsourcing-Unternehmen ohne Aktivität und Zweck und werden liquidiert oder mit der operativen Gesellschaft fusioniert;
  • Spezialisierte Dienstleister und Bauunternehmen müssen in das Register eingetragen werden, das vom Ministerium für Arbeit und Soziales („STPS”) eingerichtet wird;
  • Die Arbeitgeber, die beim mexikanischen Institut für soziale Sicherheit die Zuweisung eines oder mehre­rer Arbeitgeberregister pro Tarifklasse bean­tragt hatten, haben eine Frist von 90 natürlichen Tagen, um diese Regis­trierungen zu stornieren und gege­ben­en­falls eine neue Arbeit­geber­registrierung im Sinne der neuen Vorschriften zu beantragen.

Kontakt

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Dr. Dirk Oetterich, LL.M.

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