Weitere Liberalisierungen der Devisenbeschränkungen in der Ukraine

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​Bereits im Frühjahr 2016 hat die Nationalbank der Ukraine (NBU) Liberalisierungen für Devisenbeschränkungen in der Ukraine angekündigt. Ihre Einführung  in den Jahren 2014/2015 waren erforderlich, um die Situation auf dem Devisenmarkt zu stabilisieren. Im Mai und Juni 2016 hat die NBU durch die Verordnungen einige Devisenbeschränkungen aufgehoben oder gelockert (s.a. Endlich spürbare Lockerungen der Devisenkontrolle in der Ukraine).
  
Am 28. Juli 2016 hat die NBU schließlich die neue Verordnung Nr. 361 verabschiedet und somit eine weitere Lockerung der Devisenbeschränkungen in der Ukraine eingeführt. Die Änderungen betreffen v.a. die Abrechnungen in den Export-Import Geschäften:
   
Der Abrechnungszeitraum für die Export-Import Transaktionen in der Fremdwährung wurde von 90 auf 120 Tage verlängert. In der Praxis bedeutet das, dass die Einwohner der Ukraine die Einnahmen in der Fremdwährung für die Exportwaren innerhalb des oben genannten Zeitraums erhalten sollen. Importwaren, für die ukrainische Partner bereits eine Vorauszahlung in der Fremdwährung geleistet haben, sollen ebenfalls innerhalb von max. 120 Tagen in den Zollraum der Ukraine eingeführt werden.
   
Vorauszahlungen im Rahmen der internationalen Verträge für den Import von Waren können ausschließlich in Form von Akkreditiven erfolgen, wenn der Wert des Vertrages USD 1 Mio. überschreitet (in den früheren Regelungen galt ein Grenzvertragswert von USD 500.000).
   
Die Verordnung ist am 29. Juli 2016 in Kraft getreten. Der 120-Tage-Zeitraum für die Abrechnungen in Export-Import Geschäften soll bis zum 14. September 2016 gelten.
   
Die weitere Liberalisierung der Devisenbeschränkungen in der Ukraine zeigt, dass sich die Lage auf dem Devisenmarkt entspannt und langsam wieder eine besseres Wirtschaftsklima in der Ukraine herrscht.
  

zuletzt aktualisiert am 02.09.2016
  

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Dr. Beata Pankowska-Lier

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