Neues GmbH-Gesetz in der Ukraine: Weitere Verbesserung des Investitionsklimas

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veröffentlicht am 7. März 2018
 

Am 6. Februar 2018 hat die Verhovna Rada in der Ukraine ein Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung verabschiedet (weiter GmbH-Gesetz). Derzeit liegt das Gesetz dem Präsidenten zur Unterzeichnung vor. Es soll 3 Monate nach der Veröffentlichung in Kraft treten.
 

 

 
Aktuell sind über 500.000 Unternehmen als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz „TOV”) in der Ukraine registriert, das entspricht 43 Prozent aller registrierten juristischen Personen. Die TOV wird auch am häufigsten von ausländischen Investoren für eine Geschäftstätigkeit auf dem ukrainischen Markt gewählt.
 
Das Gesetz führt sehr viele Neuerungen ein. Da die endgültige Fassung des Gesetzes noch nicht veröffentlicht ist, können einzelne Änderungen momentan noch nicht betrachtet werden. Nach der Veröffentlichung des Gesetzes stellen wir eine detaillierte Übersicht aller Regelungen zur Verfügung.
 

Fazit

Die Verabschiedung des Gesetzes ist ein großer Schritt nach vorn bei der Verbesserung des Geschäftsklimas in der Ukraine. Die ukrainische Regierung hofft damit weitere ausländische Investitionen anzuwerben und die Position der Ukraine im Doing Business-Rating im Jahr 2018 weiter zu verbessern (von Platz 140  in 2012 auf Platz 76 in 2017).  

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Dr. Beata Pankowska-Lier

Rechtsanwältin

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