Die wesentlichsten Neuänderungen zur Steuerreform 2022

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 17. März 2022 | Lesedauer ca. 2 Minuten 
 

Zu Beginn des Fiskaljahres 2022 traten einige wenige Änderungen in den Steuer­gesetzen, insbesondere im Einkommenssteuergesetz und Umsatzsteuergesetz, in Kraft. Im Wesentlichen wurden weder weitere Steuererhebungen noch marginal veränderte Steuersätze beschlossen, jedoch wurden an kleinen Stellschrauben gedreht, die sich durchaus folgenreich auswirken können. Dazu nur ein Auszug aus den wesentlichsten Neuänderungen:

 

Abschaffung der APAs für Maquiladoras

Der Gesetzgeber sah bislang die Möglichkeit vor, dass Maquiladoras, also zertifizierte Lohnveredelungs­betriebe, im Rahmen der Festsetzung der Verrechnungspreise das Vorabverständigungsverfahren APA (Advance Pricing Agreement) nutzen können oder aber auf Safe Harbour Regelungen vertrauen können. Mit Steuerreform 2022 entfiel die Möglichkeit des APA, jedoch gelten weiterhin Safe Harbour Regelungen.

 

Zinsschranke

Die Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen, die sogenannte Zinsschranke, ist grundsätzlich der deutschen Systematik nach § 4h EstG ähnlich (siehe auch „Mexiko: Zinsschranke neu geregelt"). Bislang gab es die Möglichkeit, die Höchstgrenze der abzugsfähigen Zinsen basierend auf dem steuerlichen Kapitalkonto zu berechnen, wobei aufgelaufene Verlustvorträge unberücksichtigt bleiben konnten. Mit der Steuerreform 2022 müssen bei der Berechnung auch Verlustvorträge berücksichtigt werden, mit der Folge, dass die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen erheblich eingeschränkt wurde.

 

Régimen Simplificado de Confianza (RESICO)

Einführung eines neuen Besteuerungsverfahrens für Steuerpflichtige mit niedrigen Einkünfte aus dem informellen Sektor. Den Steuerpflichtigen soll eine einfache Möglichkeit geschaffen werden, ihre Einkünfte mit progressiven Steuersätzen von 1 Prozent bis 2,5 Prozent zu versteuern. Diesem neuen Kreis der Steuerpflichtigen wird damit eine einfache Basis geschaffen, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzu­kommen, andererseits erweitert der Fiskus seinen Kreis auf den beträchtlichen informellen Sektor, in welchem nach Schätzung die Hälfte der arbeitenden Bevölkerung tätig ist. Interessant dabei ist, dass die Grenze der Einkünfte zur Anerkennung des RESICO Verfahrens ungewöhnlich hoch ist, sodass einige Angestellte in das RESICO Verfahren als Freiberufler wechseln möchten. Allerdings birgt dies enorme Risiken.

 

Wechsel der ausländischen Gesellschafter

Soweit ein ausländischer Gesell­­schafter Anteile an einer mexikanischen Kapitalgesellschaft hält und diese an einen anderen ausländischen neuen Eigentümer, auch nur konzernintern, übertragen werden, fallen mögliche Quellensteuerzahlungen in Mexiko an. Mit der Steuerreform 2022 wird der veräußernde Gesell­schafter verpflichtet, die Vertreter der mexikanischen Tochtergesellschaft zu informieren, welche das Finanzamt in Mexiko informieren müssen. Die mexikanische Gesellschaft haftet für die Abgabe der möglichen Quellensteuer.

 

Back-to-back Loans

Eine mexikanische Gesellschaft nimmt beispielsweise ein Darlehen bei seinem ausländischen Gesell­schafter auf, der das Darlehen innerhalb der Konzerngruppe refinanziert hat. Damit liegt ein sogenanntes Back-To-Back Darlehen vor, mit der Konsequenz, dass Zinszahlungen in Mexiko nicht abzugsfähig sind und tatsächliche geflossene Zinszahlungen als Ausschüttung deklariert werden, die jedoch nicht nur mit Quellen­steuer, sondern auch mit der 30-prozentigen Körperschaftssteuer belegt werden.

 Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Roberto González

Tax Consultant (Mexiko), CPA

Partner, Leiter Steuerberatung Puebla

+52 222 6894 533

Anfrage senden

Contact Person Picture

Dr. Dirk Oetterich, LL.M.

Niederlassungsleiter

Partner

+52 222 4310 027

Anfrage senden

 Wir beraten Sie gern!

Deutschland Weltweit Search Menu