Zuwendungsempfängerregister auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern

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veröffentlicht am 29.02.2024


Seit dem 30.01.2024 steht das Zuwendungsempfängerregister auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) zur Verfügung.

Derzeit werden noch nicht alle für das Zuwendungsempfängerregister berechtigten Organisationen angezeigt. Die Daten übermitteln die Finanzämter sukzessive an das BZSt. Fehlt eine berechtigte Organisation oder fehlen einzelne Daten zu berechtigten Organisationen im Zuwendungsempfängerregister, hat dies keine Auswirkung auf den durch die Finanzämter festgestellten gemeinnützigkeitsrechtlichen Status bzw. den Status der Organisation als Zuwendungsempfänger.

Sollten Änderungen bei den im Zuwendungsempfängerregister gespeicherten Daten erforderlich sein, müssen inländische steuerbegünstigte Organisationen die Änderungen bei dem für sie zuständigen Finanzamt veranlassen.

In einer späteren Ausbaustufe sollen für das Zuwendungsempfängerregister berechtigte Organisationen die Möglichkeit erhalten, Bankverbindungen zu Spendenkonten sowie Angaben zu der eigenen Homepage in das Zuwendungsempfängerregister einzupflegen. Sobald dies möglich ist, wird das BZSt hierüber gesondert informieren.


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Dr. Mathias Lorenz

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Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit

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