Das Reisekostenrecht seit 2014: Inhalt und Neuerungen in der Rechtsprechung

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veröffentlicht am 17. Februar 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute
von Susanne Hierl

 

Mit der Änderung des Reisekosten­rechts im Jahr 2014 hat es grundlegende Ver­änderungen in der Behandlung von Reisekosten insbesondere in der Mahlzeiten­gestellung, der Kürzung der Verpflegungs­mehraufwendungen und auch der Definition der ersten Tätigkeits­stätte gegeben.

 

 

Grundlage für die Umsetzung der neuen Regelungen ist das ergänzte BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014. Dort finden sich vielfältige Definitionen und Bei­spiele für die tägliche Praxis. Dennoch haben sich Im Lauf der Zeit vielfältige Frage­stellungen um die neuen Begrifflich­keiten ergeben und es besteht erheblicher Klärungs­bedarf was z.B. die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte angeht.

 

In der Zwischenzeit sind bereits viele erstinstanzliche, aber auch einige letztinstanzliche Urteile ergangen, die zu neuen Be­wertungen in der täglichen Praxis führen. Hier geht es ins­besondere um die Definition der ersten Tätigkeitsstätte und deren Entstehen sowie die Festlegung einer ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber.

 

Unser Foliensatz soll Ihnen einen Überblick über die Regelungen zum Reisekosten­recht sowie zu den neueren Ent­wicklungen in der Rechtsprechung geben. Als Orientierung dient das offiziellen BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014. Wir ergänzen es regelmäßig durch die aktuelle Rechtsprechung.

 

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