Rumänien: Analyse zur verpflichtenden Einführung des Split Payment Systems ab 1. Januar 2018

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​Quelle: Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien, 20. September 2017

  

Gemäß Verordnung Nr. 23/2017, die am 31. August 2017 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wird jede steuerpflichtige Körperschaft dazu gezwungen sein, egal ob es zu Mehr­wert­steuer­zwecken eingetragen wurde oder nicht, das Split Payment System bei der Abführung der Mehrwertsteuer zu verwenden. Als Folge dessen werden Unternehmen ein getrenntes Konto anlegen müssen, in dem die Mehrwertsteuer von den Kunden kassiert wird bzw. um die Mehrwertsteuer an die Lieferanten abführen zu können. Dieses System würde freiwilligerweise ab dem 1. Oktober 2017 in Kraft treten, und verpflichtend ab dem 1. Januar 2018.

 

Viele Fachleute haben an der Verabschiedung der Verordnung 23/2017 gezweifelt. Auch nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt hofft man immernoch, dass sie nicht umgesetzt wird, bzw. dass das Inkrafttreten am 01. Januar 2018 aufgeschoben wird. Momentan versuchen wir uns und unsere Mandanten darauf vorzubereiten, um die gesetzliche Neuigkeit so korrekt und problemlos wie nur möglich umsetzen zu können.

 

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