Saudi-Arabien führt neues Investitionsrecht zur Förderung von Vision 2030 ein

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 6. Mai 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

Mit Wirkung zum Februar 2025 hat Saudi-Arabien ein neues Investitionsgesetz samt Ausführungsbestimmungen erlassen, das die bisherigen Regelungen zur Auslandsinvestition vollständig ersetzt. Die Reform ist Teil der langfristigen wirtschaftspolitischen Strategie Vision 2030 und zielt darauf ab, das Königreich als wettbewerbsfähigen internationalen Investitionsstandort weiter zu stärken.
Das neue Regelwerk wurde auf Grundlage umfangreicher vergleichender Analysen entwickelt, wobei internationale Best Practices aus Ländern wie Deutschland, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Singapur, den USA, Indonesien und der Türkei berücksichtigt wurden.


 

Gleichbehandlung und Stärkung der Investorenrechte

Ein zentrales Anliegen des neuen Gesetzes ist die rechtliche Gleichbehandlung von in- und ausländischen Investoren unter vergleichbaren Bedingungen – vorbehaltlich öffentlicher Interessen und sicherheitsrechtlicher Erwägungen. Gleichzeitig werden Investorenrechte umfassend gestärkt: Dazu gehören unter anderem der Schutz vor indirekter Enteignung, das Recht auf freie Rückführung von Kapital, Gewinnen und Liquidationserlösen sowie die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum.

Darüber hinaus verpflichten sich die zuständigen Behörden zur Unterstützung von Investoren, etwa durch die Bereitstellung relevanter Daten und Statistiken sowie zur Beschleunigung administrativer Verfahren.


Von der Genehmigung zur Registrierung

Eine wesentliche Neuerung ist die Umstellung des bisherigen Lizenzverfahrens auf ein vereinfachtes Registrierungsverfahren. Ausländische Investoren sind nun verpflichtet, jede Investition bei der saudischen Investitionsbehörde MISA zu registrieren. Inländische Investoren können dies freiwillig tun. Bestandteil der Registrierung ist die Abgabe von Erklärungen über die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen, welche jährlich zu erneuern sind.

Auch wenn die neue Registrierung inhaltlich an frühere Verfahren anknüpft, spiegelt sie einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Transparenz und administrativer Entlastung wider.


Eingeschränkte und genehmigungspflichtige Tätigkeiten​

Die Ausführungsbestimmungen differenzieren künftig zwischen zwei Kategorien von Tätigkeiten, die besonderen Beschränkungen unterliegen: verbotene Tätigkeiten, die ohne ausdrückliche Genehmigung eines interministeriellen Ausschusses nicht für ausländische Investoren zugänglich sind, und eingeschränkte Tätigkeiten, die unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden können.

Die Listen der jeweils betroffenen Tätigkeiten werden regelmäßig im sogenannten Investor Guide veröffentlicht und aktualisiert. Anträge auf Genehmigung müssen über MISA bei dem zuständigen Ausschuss eingereicht werden. Die konkreten Anforderungen werden von MISA bekannt gemacht.

Modernisiertes Sanktionsregime

Ein weiteres Element der Reform ist ein neues System zur Durchsetzung von Investorenpflichten. Dieses unterscheidet zwischen geringfügigen und schwerwiegenden Verstößen – unter Berücksichtigung von Schweregrad, Wiederholung und Unternehmensgröße. Bei geringfügigen Verstößen kann ein Investor eine Sanktion abwenden, indem er den Mangel innerhalb von 30 Werktagen nach einer Verwarnung beseitigt. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 300.000 SAR, im Wiederholungsfall auch eine Verdopplung sowie eine Streichung aus dem Investorenregister. Die jeweils anwendbaren Regelverstöße werden durch MISA veröffentlicht.


Ausblick

Mit dem neuen Investitionsgesetz und den zugehörigen Vorschriften schlägt Saudi-Arabien ein neues Kapitel in seiner Wirtschaftspolitik auf. Die Reform öffnet den Markt weiter für internationale Investoren, schafft Klarheit und Rechtssicherheit und stellt administrative Verfahren auf eine moderne, praxisnahe Grundlage.
Weitere Konkretisierungen – etwa zu Investitionsanreizen oder aktualisierten Ausschlusslisten – werden im Laufe der Umsetzung erwartet. Wir beobachten die Entwicklungen genau und informieren Sie bei relevanten Änderungen zeitnah.
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