Saudi-Arabien: Reform des Kafala-Systems tritt in Kraft

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veröffentlicht am 24. März 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Nachdem das Ministerium für Human Resources und soziale Entwicklung in Saudi-Arabien im November mit einer Arbeitsreform („LRI“) wesentliche Änderungen des Kafala-Systems angekündigt hatte, sind diese nun am 14. März 2021 in Kraft getreten und werden dementsprechend ab sofort umgesetzt.

  

  
Das Kafala-System stellt einen rechtlichen Rahmen dar, der sowohl in Saudi Arabien als auch den weiteren Golfstaaten die Beziehung zwischen ausländischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt. Es handelt sich um ein Sponsorship-System zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das dem Arbeitgeber weitreichende Rechte und Möglichkeiten einräumt. Ziel des Systems, das in den 1950er Jahren entstand, war es, während des durch die Entdeckung des Öls bedingten Wirtschaftswachstums zahlreiche Niedriglohn-Arbeitskräfte einstellen zu können. In den letzten Jahren geriet das System jedoch immer wieder in die Kritik, da es – aufgrund der überlegenen Stellung des Arbeitgebers – anfällig für Ausbeutung und Unterdrückung der Wanderarbeitnehmer war. Die Folge waren schlechte Arbeitsbedingungen, niedrige oder sogar nicht ausbezahlte Löhne.

 
Durch das Kafala-System erhält eine Einzelperson oder ein Unternehmen vonseiten des Staates Sponsorengenehmigungen für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Dabei ist die Arbeits­erlaubnis eng mit der Aufenthaltserlaubnis verknüpft, sodass lediglich der Sponsor die Berechtigung zur Verlängerung oder Kündigung hat. Zudem benötigten die ausländischen Arbeitnehmer die Erlaubnis ihres Sponsors, um das Arbeitsverhältnis zu kündigen, den Arbeitsplatz zu wechseln und sogar aus Saudi-Arabien auszureisen. Das führt zu  einem enormen Abhängigkeitsverhältnis des Arbeitnehmers von dessen Arbeitgeber.
 

Durch die Änderungen des Kafala-Systems soll die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbessert und die Missstände weitestgehend beseitigt werden. Insbesondere auch im Hinblick auf die Saudi-Vision 2030 und dem damit einhergehenden Ziel, die Attraktivität für ausländische Investoren zu steigern. Durch diesen Schritt  soll eine größere Transparenz des Arbeitsmarkts geschafft werden.
 

Die Änderungen des Kafala-Systems bestimmen v.a. die Aus- und Wiedereinreisebestimmungen für die ausländischen Wanderarbeiter. Es bedarf keiner Genehmigung des Arbeitgebers mehr, sofern der Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses Saudi-Arabien verlassen möchte. Eine Genehmigung des vorherigen Arbeitgebers für einen Wechsel des Arbeitsplatzes ist ebenfalls nicht mehr erforderlich. Zudem kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis unter gewissen Voraussetzungen sogar vorzeitig kündigen kann. Weiterhin ist dem ausländischen Arbeitnehmer nun auch eine vorübergehende Aus- und anschließende Wiedereinreise möglich.
 

Es bedarf dabei jeweils einer Genehmigung der saudischen Regierung. Das Ministerium hat dafür ein Online-Portal eingerichtet, bei dem sämtliche Anträge, die zuvor der von dem Sponsor erteilt wurden, durch  den Arbeitnehmer direkt gestellt werden können. Die saudische Regierung kann den Ausreiseantrag ablehnen, wenn bspw. Geldbußen ausstehen.

 
Gleichzeitig werden die vorher geltenden Bestimmungen des Kafala-Systems nicht vollständig aufgegeben, sondern bleiben für in Bezug auf einzelne Berufsgruppen erhalten, die in einem besonderen Nähe-Verhältnis zu ihrem Sponsor stehen. Dazu zählen z.B. persönliche Fahrer bzw. Wachmänner oder Gärtner.

 
Im Ergebnis wird die Reform die Arbeitsbedingungen zahlreicher ausländischer Arbeitnehmer im privaten Sektor wesentlich verändern. Inwieweit sie jedoch auf lange Zeit umgesetzt und v.a. durchgesetzt wird, sodass das Machtgefälle zwischen den Parteien eines Arbeitsvertrags geringer wird, bleibt abzuwarten. Insbesondere erscheint fraglich, ob die saudische Regierung die vonseiten der Arbeitnehmer gestellten Anträge genehmigen wird oder durch eine Ablehnung die Abreise verhindert – die Reform würde dann faktisch größtenteils wirkungslos bleiben.

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