Nachträglich ordentliche Veranlagung für alle quellensteuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ab der Steuerperiode 2021

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veröffentlicht am 17. November 2021
    

Die zu Beginn des Jahres 2021 in Kraft getretene Reform der Quellensteuerverordnung ermöglicht erstmals eine nachträglich ordentliche Veranlagung aller Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz in der Schweiz. Insbesondere für Steuerpflichtige mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von unter CHF 120'000 bietet die Reform unter Umständen erstmalig ein Sparpotential.
   

  

Grundidee der reformierten Quellensteuerverordnung

Im Gegensatz zur bisherigen Gesetzgebung dürfen nun alle Steuerpflichtigen auch bei einem Einkommen von unter CHF 120'000 einen Antrag auf nachträglich ordentliche Veranlagung stellen. Ab der Steuerperiode 2021 entfällt die Möglichkeit einer ergänzenden Veranlagung. Ebenso entfällt die Möglichkeit einer Tarifkorrektur aufgrund von besonderen Berufsauslagen. Es ist lediglich eine einfache Korrektur des anzuwendenden Tarifs erlaubt, beispielsweise aufgrund von Fehlern beim Zivilstand oder bei der Berücksichtigung von Kindern. 

 

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