Spanien: Modelo 232 – Steuerjahr 2022

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veröffentlicht am 7. November 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Verbundene Geschäftsvorgänge, die Minderung von Erträgen aus immateriellen Ver­mö­gens­werten und Transaktionen sowie Situationen im Zusammenhang mit Steuer­oasen müssen über das Modell 232 deklariert werden. 

     
    

Frist für die Einreichung des Modells 232

Die Frist für die Einreichung des Modells 232 ist der Folgemonat auf die zehn Monate nach Ablauf des Steuer­zeitraums, auf den sich die zu übermittelnden Informationen beziehen. So muss beispielsweise für Geschäfts­jahre, die am 31. Dezember 2022 enden, das Modell 232 zwischen dem 1. November und dem 30. November 2023 eingereicht werden. 
  
Gerne senden wir Ihnen bei Bedarf eine Excel Datei, in die Sie die angeforderten Daten einfügen können, um uns diese ordnungsgemäß ausgefüllte Excel-Datei vor dem 15. November 2023 zurückzusenden.

  

Wann müssen die verbundenen Geschäftsvorgänge im Modell 232 eingefügt werden?

Transaktionen über 250.000 Euro

Wenn die gesamten Transaktionen zwischen zwei verbundenen Unternehmen den Betrag in Höhe von 250.000 Euro überschreiten, sind die gesamten verbundenen Transaktionen mit dieser verbundenen Partei doku­men­ta­tions­pflichtig, unabhängig von der Höhe des Betrages. Die Erklärung muss für jede der verbundenen Parteien, pro verbundener Transaktion und Methode, ohne diese gegeneinander aufzurechnen, durchgeführt werden. 
  
Beispiel: Wenn ein Unternehmen 3 Arten von Transaktionen mit demselben verbundenen Unternehmen vornimmt:
  • Verkauf von Produkten – 100.000 Euro
  • Kauf von Produkten – 60.000 Euro
  • Zahlung von Zinsen – 95.000 Euro
Diese 3 Transaktionen müssen in verschiedenen Zeilen dokumentiert werden.
  

Spezifische Transaktionen

Die Gesamtheit aller Transaktionen, die mit allen verbundenen Unternehmen der gleichen Art durchgeführt werden, und einen Gesamtwert von 100.000 Euro überschreiten, sind zu deklarieren. Folgende Transaktionen werden als spezifische Transaktionen angesehen:
  • von Einkommensteuerpflichtigen im Laufe einer Geschäftstätigkeit vorgenommene Geschäftsvorgänge, auf die ein Besteuerungssystem auf Pauschalbasis anwendbar ist, mit Unternehmen an denen diese oder ihre Ehepartner, Vorfahren und Nachfahren einzeln oder zusammen in Höhe von oder über 25 Prozent am Gesellschaftskapital oder den Eigenmitteln beteiligt sind
  • Übertragung von Geschäftsbereichen
  • Übertragung von Aktien oder Gesellschaftsbeteiligungen, die Beteiligungen am Eigenkapital entsprechen, von jeder Art von Gesellschaften, die nicht an den geregelten Märkten zugelassen sind oder die an den geregelten Märkten in Steuerparadiesen zugelassen sind
  • Immobilientransaktionen
  • Transaktionen von immateriellen Vermögenswerten
  

Transaktionen gleicher Art

Die Gesamtheit aller Transaktionen, die mit allen verbundenen Unternehmen der gleichen Art durchgeführt werden und für die die gleiche Verrechnungspreisbewertungsmethode gilt, sind zu deklarieren, sofern der Gesamtbetrag aller Vorgänge innerhalb desselben Steuerzeitraums mehr als 50 Prozent des Umsatzes des Unternehmens beträgt, unabhängig von der Höhe der Gesamtvergütung für die mit derselben nahe stehenden natürlichen oder juristischen Person durchgeführten Vorgänge.
  

Spanische Geschäftsvorgänge, die vom Modell 232 ausgeschlossen sind

  • Spanische Steuergruppen (unabhängig vom Transaktionsvolumen)
  • Wirtschaftliche Interessensgemeinschaften, temporäre Unternehmenszusammenschlüsse (unabhängig vom Umfang der Geschäftstätigkeit), mit Ausnahme von temporären Unternehmenszusammenschlüssen oder anderen analogen Formen der Zusammenarbeit, die von der Befreiung von im Ausland durch Betriebsstätten erzielten Einkünften Gebrauch machen (Artikel 22 des Spanischen KStG)
  • Transaktionen, die im Rahmen von Übernahmeangeboten oder Übernahmeangeboten für Wertpapiere durch­geführt werden (unabhängig vom Transaktionsvolumen)
  
Sollten Sie die Hilfe unseres Verrechnungspreis-Teams zur Vorbereitung des spezifischen Modells in Bezug auf die verbundenen Geschäftsvorgänge benötigen, können Sie gerne mit unserem Verrechnungspreis-Team Kontakt aufnehmen. Unser Verrechnungspreis-Team wird die Meldung der verbundenen Geschäftsvorgängen zwischen Ihnen und dem zuständigen Manager im Gebiet des Steuerrechts koordinieren. 
  

Verringerung der Ergebnisse aus immateriellen Vermögenswerten und Geschäftsvorgängen sowie Situationen im Zusammenhang mit Steueroasen

Für die Angabe von Erträgen aus immateriellen Vermögenswerten (Artikel 23 und Übergangsbestimmung 20 des Spanischen KStG) oder mit Steueroasen durchgeführte Transaktionen (in denen alle Operationen gemeldet werden müssen, nicht nur verbundene Geschäftsvorgänge) wenden Sie sich bitte direkt an unsere Steuerabteilung.
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