Spanien: Reaktivierung der Steuer auf den Wert der Stromerzeugung ab 2024

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 29. Dezember 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Der Ministerrat hat durch das Königliche Gesetzesdekret 8/2023 vom 27. Dezember die Steuer auf den Wert der Stromerzeugung (IVPEE) mit Wirkung ab 2024 reaktiviert. Das IVPEE war seit dem dritten Quartal 2021 ausgesetzt. 

 

 

   

 

Die Reaktivierung des IVPEE wird schrittweise im Jahr 2024 erfolgen, mit den folgen­den Besonderheiten für das nächste Jahr:

Steuersatz

Der zum Zeitpunkt der Aussetzung der Steuer geltende Steuersatz von 7 Prozent wird beibehalten.
 

Steuerbemessungsgrundlage

Für das Steuerjahr 2024 besteht die Steuerbemessungsgrundlage der IVPEE aus dem Gesamtbetrag, auf den der Steuerpflichtige für die Erzeugung und Einspeisung von Strom in das Stromnetz Anspruch hat, abzüglich der Hälfte der Vergütung für den im ersten Kalenderquartal (Januar-März) eingespeisten Strom und abzüglich eines Viertels der Vergütung für den im zweiten Kalenderquartal (April-Juni) eingespeisten Strom.
 

Vorauszahlung

  • Die Vorauszahlung für das erste Quartal 2024 wird auf der Grundlage der Hälfte des Wertes der Stromproduktion zum Steuersatz von 7 Prozent berechnet. 
  • Die Vorauszahlung für das zweite Quartal 2024 wird auf der Grundlage des Wertes der Stromerzeugung vom Beginn bis zu den ersten 6 Monaten abzüglich der Hälfte der Vergütung für den im ersten Quartal aufge­nom­menen Strom und abzüglich eines Viertels der Vergütung für den im zweiten Quartal aufgenommenen Strom unter Anwendung des Steuersatzes von 7 Prozent und unter Abzug des Betrags der Vorauszahlung für das erste Quartal 2024 berechnet. 
  • Für die Berechnung des dritten und vierten Quartals 2024 wird die Vorauszahlung durch den Wert der Stromerzeugung vom Beginn des Steuerzeitraums bis zum Ende der 9 bzw. 12 Monate berechnet, vermindert um die Hälfte der Vergütung für den im ersten Kalenderquartal in das System eingespeisten Strom und um ein Viertel der Vergütung für den im zweiten Kalenderquartal in das System eingespeisten Strom, wobei der Steuersatz von 7 Prozent angewandt und der Betrag der zuvor für das Steuerjahr 2024 gezahlten Vorauszahlung abgezogen wird.
 

Es sei daran erinnert, dass die Termine für die Steuererklärung der IVPEE und ihrer Vorauszahlungen für das Jahr 2024 wie folgt sind: 

Vorauszahlungen

  • Allgemeine Regel:
    • Erste Vorauszahlung: 1. und 20. Mai 2024. Der Betrag ergibt sich aus der Anwendung des Steuersatzes auf den Wert der Stromerzeugung in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres.
    • Zweite Vorauszahlung: 1. und 20. September 2024. Der Betrag ergibt sich aus der Anwendung des Steuer­satzes auf den Wert der Stromerzeugung in den ersten sechs Monaten des Kalenderjahres, abzüglich des Betrags der zuvor geleisteten Vorauszahlung.
    • Dritte Vorauszahlung: 1. und 20. November 2024. Der Betrag ergibt sich aus der Anwendung des Steuer­satzes auf den Wert der Stromerzeugung in den ersten neun Monaten des Kalenderjahres abzüglich des Betrags der zuvor geleisteten Vorauszahlungen.
    • Vierte Vorauszahlung: 1. und 20. Februar 2025. Der Betrag ergibt sich aus der Anwendung des Steuersatzes auf den Wert der Stromerzeugung für das Kalenderjahr abzüglich des Betrags der zuvor geleisteten Vorauszahlungen.
  • Sonderregelung: Wenn der Wert der Stromerzeugung einschließlich aller Anlagen im vorangegangenen Kalenderjahr 500.000 Euro nicht überschritten hat, muss eine einmalige Vorauszahlung geleistet werden. Die einmalige Vorauszahlung muss zwischen dem 1. und 20. November 2024 geleistet werden. Ihre Höhe ergibt sich aus der Anwendung des Steuersatzes auf den Wert der Stromerzeugung in den ersten neun Monaten des Kalenderjahres.
 

Steuererklärung

Die jährliche Steuererklärung für die beiden Arten von Vorauszahlungen muss zwischen dem 1. und 30. Novem­ber des Folgejahres (2025) erfolgen. Der Betrag wird berechnet, indem der Steuersatz auf den Wert der Strom­erzeugung des Kalenderjahres angewandt und der Betrag der zuvor gezahlten Vorauszahlungen abgezogen wird.
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu