Kündigung von Stromlieferungsverträgen (Contrato de Suministro de Energía Eléctrica/PPA) in Spanien

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​veröffentlicht am 8. November 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

In den letzten Wochen erhielten viele Industriekunden in Spanien Post von Ihren Stromverkäufern, die ihnen mitteilten, dass die Strompreise erhöht werden müssten, obwohl ein Vertrag mit festen Strompreisen noch in Kraft war. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, müsse der bestehende Stromvertrag leider gekündigt werden.

 

   

Sollten auch Sie ein solches Anschreiben erhalten haben, prüfen Sie bitte, ob Ihr Lieferant tatsächlich das Recht hat, den bestehenden Stromvertrag einseitig anzupassen oder zu kündigen. Wenn dieses Kündigungsrecht nicht besteht, lassen Sie sich nicht auf die Preiserhöhung ein, sondern kämpfen um Ihr gutes Recht, den laufenden Vertrag mit den für Sie günstigen Preisen zu behalten. Im Zweifel sollten Sie Ihr Recht durch eine Klage vor dem Gericht geltend machen.

 

Wann Ihr Stromlieferant das Recht zur Kündigung hat

Nach dem spanischen Recht sind zeitlich befristete Verträge einzuhalten (pacta sunt servanda). Die üblichen „kurzen" Stromlieferungsverträge in Spanien haben Laufzeiten von 1 bis 2 Jahren. Sollte eine einseitige Preiserhöhung angekündigt werden, haben Sie also das Recht, diese abzulehnen und auf den bisherigen Preis zu bestehen.

 

Der Lieferant hat in diesem Fall zwar die Möglichkeit, den Vertrag dennoch zu beenden, schuldet Ihnen jedoch dafür Schadenersatz. Das bedeutet, dass sämtliche Nachteile und Schäden, die durch die Kündigung in Ihrem Unternehmen entstehen, vom Lieferanten übernommen werden müssen. Sind Sie durch die Kündigung also gezwungen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, der Ihnen den Strom teurer als der bisherige Lieferant verkauft, können Sie diese Zusatzkosten vom Lieferanten zurückfordern.

 

Wann der Stromlieferant von der Pflicht zum Schadenersatz befreit wird

Nur wenn der Lieferant nachweisen kann, dass eine Situation bestand, die ihm ausnahmsweise das Recht gab, zu kündigen, wird er von der Schadenersatzpflicht befreit. Die oben genannten Anschreiben der Lieferanten in den letzten Wochen an ihre Kunden in Spanien beziehen sich auf dieses vermeintlich bestehende Recht. Viele Stromlieferanten behaupten, dass ihnen aufgrund der staatlichen Maßnahmen im Rahmen der RDL 17/2021 (und neu RDL 23/2021) die Beendigung eines laufenden Stromlieferungsvertrages rechtmäßig zustünde. In den allermeisten Fällen trifft diese Behauptung jedoch nicht zu. Die staatlichen Maßnahmen betreffen die Produzenten von Strom, nicht jedoch die Stromhandelsunternehmen („Comercializadoras"). Der Stromhändler kann somit Ihren Stromvertrag nicht mit der Behauptung kündigen, die staatlichen Maßnahmen gäbe ihr das Recht, ohne Schadenersatz zu kündigen.

 

Bitte prüfen Sie also zunächst, mit wem Sie den Stromvertrag geschlossen haben: bspw. mit Iberdrola, S.A. (productora) oder Iberdrola Clientes, S.A.U. (comercializadora); mit Naturgy Iberia, S.A. oder Comercializadora regulada Gas & Power, S.A. (comercializadora de Naturgy) oder mit Endesa, S.A. oder Energía XXI Comercializadora de referencia S.L.U. (comercializadora de Endesa). Sollten Sie einen Stromvertrag davon abweichend direkt mit einem Stromproduzenten getroffen haben, so prüfen Sie bitte, ob Sie einen festen Preis (oder feste Preise abhängig von der Tageszeit) geschlossen haben. Auch solche Festpreisverträge können nicht ohne Schadenersatz vom Produzenten gekündigt werden.

 

Praixstipps

Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag mit einem Stromhandelsunternehmen („comercializadora") besteht, oder nicht. Wenn ja, akzeptieren Sie keine Preiserhöhung oder Vertragsbeendigung ohne Schadenersatz; weisen Sie auf Ihr Recht auf Schadenersatz ausdrücklich hin. Im Zweifel müssen Sie Ihr Recht vor Gericht durchsetzen. Das gilt auch für Verträge, die zwar direkt mit einem Produzenten geschlossen wurden, aber fixe Strompreise vorsehen.

 

Prüfen Sie ferner, ob ein langlaufender Stromvertrag (eventuell über Grünstrom) für Ihr Unternehmen vor dem Hintergrund der aktuellen Strompreisschwankungen interessant und wirtschaftlich sinnvoll sein könnte. Vergleichen Sie alternative Angebote von konkurrierenden Stromhändlern. Vereinbaren Sie eine Schiedsklausel (z.B. ICC) mit kurzen Verfahrenszeiten, um im Konfliktfall eine schnelle schiedsgerichtliche Entscheidung zu erhalten und die sehr langwierigen und teuren Verfahren vor den staatlichen Gerichten zu vermeiden.

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