Vergleich zwischen einer deutschen GmbH und einer südafrikanischen (Pty) Ltd

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 23. März 2021 | Lesedauer ca. 1 Minuten

  

​Für deutsche Unternehmen, die in Südafrika eine Tochtergesellschaft gründen möchten, eignet sich zumeist die Rechtsform der (Pty) Ltd. Es ist richtig, dass die (Pty) Ltd grundsätzlich mit der deutschen GmbH vergleichbar ist; es bestehen jedoch auch einige Unterschiede zwischen diesen beiden Gesellschaftsformen. Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzeigen.

  

  
 

Beide Gesellschaftsformen sind juristische Personen und werden im jeweiligen Handelsregister eingetragen. Mit Eintragung werden die Gesellschaften gegründet. Die Gründung einer (Pty) Ltd ist im Vergleich zur GmbH einfacher und kostengünstiger. Eine notarielle Beurkundung der Satzung ist im Falle der (Pty) Ltd nicht notwendig.

 

Beide Gesellschaftsformen sind haftungsbeschränke Gesellschaften, sodass grundsätzlich nur die Gesell­schaft für deren Verbindlichkeiten haftet.

 

Eine (Pty) Ltd kann, wie eine GmbH als Einmann-Gesellschaft gegründet werden und benötigt, sofern die jeweilige Satzung nicht etwas anderes vorschreibt, mindestens einen Geschäftsführer. Im Gegensatz zur GmbH haben die Gesellschafter einer (Pty) Ltd kein Weisungsrecht.

 

Im Unterschied zur GmbH, gibt es für die (Pty) Ltd kein Mindeststammkapital. Die GmbH unterliegt dem Grundsatz der Kapitalerhaltung, wohingegen dieser Grundsatz für die (Pty) Ltd im Wege einer Gesellschafts­rechtsreform durch den Solvenz- und Liquiditätsgrundsatz ersetzt wurde. Demnach muss die Gesellschaft, z.B. bevor Dividenden ausgeschüttet werden können, prüfen, ob die Gesellschaft solvent und liquide ist.

 

Für die GmbH besteht der Grundsatz der Gesamtvertretung aller Geschäftsführer, sofern keine Einzelver­tre­tung vereinbart wurde. Im Falle der (Pty) Ltd ist der Grundsatz die Einzelvertretung.

 

Im Gegensatz zur GmbH, für die die Anteile frei übertragbar sind, muss die Übertragbarkeit der Gesellschafts­an­teile einer (Pty) Ltd beschränkt sein. Eine gängige Form dieser gesetzlichen Beschränkungspflicht ist die Zustimmung der Geschäftsführer.

 

Wichtig ist es auch zu verstehen, dass die (Pty) Ltd darüber Eigenschaften aufweist, die im deutschen Ver­gleich einer Aktiengesellschaft ähneln. So gibt es für die (Pty) Ltd die Möglichkeit unterschiedliche Arten von Gesellschaftsanteilen auszugeben und es wird zwischen dem genehmigten und ausgegebenen Gesellschaftskapital bzw. Anteilen unterschieden.

Kontakt

Contact Person Picture

Anna-Lena Becker, LL.M.

Rechtsanwältin

+27 21 4182 350

Anfrage senden

 Wir beraten Sie gern!

 Mehr lesen?

Deutschland Weltweit Search Menu