Die deutsche Bundesregierung schränkt bis auf Weiteres den Flugverkehr mit Südafrika ein

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zuletzt aktualisiert am 30. November 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Am Donnerstag, den 25. November 2021 gab der südafrikanische Gesundheits­minister, Dr. Joe Phaahla, bekannt, dass eine neue Covid-19-Virusvariante(B.1.1.529/Omikron-Variante des Corona-Virus) in Südafrika nachgewiesen wurde und vermutlich eine größere Anzahl von Mutationen aufweise. Zugleich bezeichnete er die neue Variante als „ernsthaft besorgniserregend" und gleichermaßen als mögliche Ursache für den „exponentiellen" Anstieg der – in den vergangenen wenigen Tagen gemeldeten – Neuinfektionszahlen in Südafrika.

 

  

       
   

Bislang wurden nahezu 100 Fälle dieser neuen Variante registriert, davon einige Fälle im benachbarten Botswana. Es kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vorhergesagt werden, ob diese Variante infektiöser als die derzeit dominierende Delta-Variante ist.

 

Wie das südafrikanische Institut für ansteckende Krankheiten „National Institute for Communicable Diseases" (NICD) informierte, seien in Südafrika bislang 22 Fälle der neuen Variante nachgewiesen worden. Das Institut gehe zudem davon aus, dass in nächster Zeit mit weiteren Fällen dieser Variante zu rechnen sei.

 

Demzufolge hat die deutsche Bundesregierung nunmehr den Flugverkehr mit Südafrika eingeschränkt und Südafrika als Virusvariantengebiet erklärt. Der geschäftsführende Gesundheitsminister, Jens Spahn (CDU), der die aktuelle Situation ernsthaft und besorgniserregend einschätzt, sieht sich daher gezwungen, proaktiv und frühzeitig zu handeln. Demzufolge hat die deutsche Bundesregierung nunmehr den Flugverkehr mit Südafrika eingeschränkt. Seit dem 28. November 2021 gilt das Land bis auf weiteres als Virusvariantengebiet. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften den geplanten Verordnungen zufolge nur noch deutsche Staatsbürger nach Deutschland zurück befördern dürfen. Für deutsche Staatsbürger, die aus Südafrika nach Deutschland zurückkehren, gelten sodann Anmeldevorschriften (Einreiseanmeldung vor ihrer Anreise nach Deutschland über www.einreiseanmeldung.de), die Vorlage eines negativen PCR-Tests (maximal 72 Stunden vor Einreise nach Deutschland gültig) sowie bei Ankunft in Deutschland, sich unverzüglich in 14-tägige Quarantäne zu begeben (dies gilt auch für geimpfte, genesene und getestete Personen), welche nicht durch negative Tests verkürzt werden kann.

 

Aufgrund der aktuellen Ungewissheit darüber, in wie weit die neue Variante ansteckender ist als die Delta-Variante, haben auch andere europäische Länder, wie Großbritannien und Israel, ihren Flugverkehr nach Südafrika bis auf Weiteres eingeschränkt. Es ist davon auszugehen, dass sich weitere Länder anschließen werden. Die EU-Kommission rät ihren Mitgliedsländern, den Flug- und Reiseverkehr mit Südafrika (sowie weiteren Ländern des südlichen Afrikas) vorerst einzustellen.

 

Gegenwärtig wird die neue Variante, bspw. durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit Hochdruck untersucht. Wie gefährlich sie ist und ob diese neue Variante als besorgniserregend eingestuft werden muss, bleibt abzuwarten.

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