Thailand: Kabinett bewilligt Entwurf zu Verrechnungspreisen

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Auch in Thailand hat die Regierung jetzt einen Gesetzesentwurf zu internationalen Verrechnungspreisen vorgelegt. Bislang sind Regelungen zu Verrechnungspreisen lediglich in einer Dienstanweisung für die Steuerbehörden aus dem Jahr 2002 definiert.
 
Der neue Gesetzesentwurf greift dabei wesentliche Punkte der aktuellen Dienstanweisung auf und sieht Regelungen zur Anpassung von Verrechnungspreisen, Steuerrückerstattungen und Dokumentationszeiträumen vor.  Eine entscheidende Neuerung im Entwurf ist  jedoch eine Pflicht zur Einreichung einer Verrechnungspreisdokumentation. Bisher muss eine Dokumentation nur auf Anfrage vorgelegt werden, in der Praxis werden insbesondere bei kleineren und mittelgroßen Firmen in der Regel bislang keine hohen Anforderungen an die Preisdokumentation gelegt.
 
Der Entwurf beschreibt jedoch lediglich einen losen Rahmen für das geplante Gesetzesvorhaben und kann noch starke Änderungen durchlaufen.
 
Laut Entwurf sollen Steuerzahler mit Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen dazu verpflichtet werden eine Dokumentation ihrer Beziehungen mit anderen Unternehmenseinheiten in den Bereichen Investment, Management oder Kontrolle vorzulegen, inklusive der angewandten Methodologie. 
 
Verbundene Unternehmen sind dabei ganz grob gesprochen, Unternehmen, die sich direkt oder indirekt im gleichen Besitz befinden oder dem gleichen Management unterstehen, näheres ist noch zu bestimmen. Für den Fall, dass die Behörden davon ausgehen, Transaktionen seien nicht nach dem Fremdvergleichsgrundsatz durchgeführt worden, sollen sie diese anpassen können. 
 
Angaben über verbundene Unternehmen müssen im Zeitraum von 150 Tagen nach Ende eines Abrechnungszeitraums stattfinden. Bei der Feststellung von zu wenig bezahlten Steuern oder falschen Angaben, sind neben Nachzahlungen Strafen von bis zu 400.000 Baht (11.000 Euro) geplant.
 
Im seltenen Fall, dass zu viel Steuern bezahlt wurden, soll eine Rückerstattung innerhalb von 60 Tagen nach der Benachrichtigung des Unternehmens beantragt werden können. Diese soll bis zu 3 Jahren nach der Übermittlungsdeadline der Steuererklärungsdaten möglich sein.
 
Aufgrund der zukünftig strengeren Regelungen zu Verrechnungspreisen in Thailand raten wir dringend dazu, dass sich auch deutsche mittelständische Familienunternehmen, die in Thailand unternehmerisch tätig sind, frühzeitig entsprechend orientieren und z.B. die internen Leistungsbeziehungen durch eine internationale Verrechnungspreisstrategie dokumentieren und absichern. Dabei ist es nicht ausreichend nur deutsche Steuervorschriften zu beachten, oder die Verrechnungspreisdokumentation entsprechend den allgemeinen OECD Richtsätzen aufzubauen. Vielmehr ist es erforderlich, die Dokumentationen den unternehmensspezifischen Besonderheiten anzupassen und mit Steuerexperten vor Ort in Thailand abzustimmen. Dabei müssen auch rechtliche Besonderheiten beachtet werden. Bspw. sind investitionsbehördliche Auflagen oder Devisenverkehrsvorschriften zu beachten. Rödl & Partner hat hier entsprechende Experten sowohl in Deutschland als auch in Thailand verfügbar, die Ihr Unternehmen gerne unterstützen. 
 
zuletzt aktualisiert am 05.06.2015

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Mathias Müller

Steuerberater, MBA (Chicago), Certified Public Accountant (III, USA)

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