Thailand: „Ease of doing business” im Fokus der Regierung

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veröffentlicht am 26. September 2017  

 

Der thailändische „National Council for Peace and Order” (NCPO) hat vor kurzem die Anordnung erlassen, die Bestimmungen des Zivil- und Handelsgesetzbuches, des Arbeitsschutzgesetzes, des Aktiengesetzes, des Sozialversicherungsgesetzes und des Insolvenzgesetzes mit sofortiger Wirkung zu ändern. Im Folgenden erläutern wir einige ausgewählte Änderungen.

 

  

1. Keine Pflicht mehr zur Registrierung der Arbeitsordnung

Die Registrierung der Arbeitsordnung bei den lokalen Behörden hat sich als problematisch und zeitaufwendig erwiesen, da die Beamten weitreichende Befugnisse bei der Prüfung und Einforderung von Änderungen der Arbeitsordnung haben. Gemäß der Anordnung des NCPO kann der Arbeitgeber die Arbeitsordnung einfach am Arbeitsplatz veröffentlichen, ohne sie zur Registrierung vorlegen zu müssen. Sollten Bestimmungen der Arbeitsordnung nicht mit dem thailändischen Arbeitsgesetz übereinstimmen, so findet das Arbeitsrecht Anwendung.

 

2. Ausweitung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern in Aktiengesellschaften

Nun berechtigt auch eine geringere Beteiligung zur Einberufung einer außerordentlichen Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung oder zur Beantragung einer offiziellen Untersuchung. Gesellschafter, die mindestens 10 Prozent aller ausgegebenen Anteile halten, können beim Vorstand die Einberufung einer außerordentlichen Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung beantragen. Wenn der Vorstand eine solche Versammlung nicht innerhalb von 45 Tagen einberuft, können die Gesellschafter die außerordentliche Gesellschafterversammlung selbst einberufen, wobei die Gesellschaft die Durchführung der Versammlung zu erleichtern und alle damit verbundenen Kosten zu tragen hat. Gesellschafter, die mindestens 5 Prozent aller ausgegebenen Anteile halten, können eine offizielle Untersuchung der Geschäfts- und Finanzlage des Unternehmens einschließlich der Tätigkeit des Vorstandes verlangen.

 

3. Das Sozialversicherungsgesetz gewährt größere Flexibilität

Der Innenminister kann mit Zustimmung des Kabinetts die Fristen für die Einreichungspflicht von Arbeitslosen verlängern, die die Sozialversicherungsrechte und die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung beibehalten möchten. Das soll den Arbeitgebern mehr Flexibilität gewähren und die Rechte und Leistungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern schützen.

 

Tossaporn Sirisamphan, Generalsekretär des Ausschusses der Kommission für Entwicklung des öffentlichen Sektors, erwartet, dass sich Thailand im „Ease of doing business”-Ranking der Weltbank um mindestens 7 Plätze (auf Platz 39) verbessern wird – auch infolge der laufenden Verbesserungen. Im Jahr 2016 steigerte sich Thailands Platzierung in dem Ranking, das 190 Länder untersucht, von Platz 49 auf 46. In Asien belegt Thailand den neunten Platz, nach den ASEAN-Ländern Singapur und Malaysia.
   

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