Thailand: Neue Anreize und Steuerprivilegien für ausländische Investitionen

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veröffentlicht am 22. Mai 2017

von Arnuparp Tishyadatta und Markus Schlüter

 

​Um die Attraktivität Thailands als Investitionsziel im ASEAN-Raum weiter zu steigern, hat die thailändische Regierung beschlossen, zusätzliche steuerliche und nicht-steuerliche Förderung für direkte Investitionen in bestimmten Sektoren sowie räumlich im Eastern Economic Corridor (EEC) anzubieten.

 

 

 

Der EEC umfasst die thailändischen Provinzen Chachoengsao, Chon Buri und Rayong – aktuell auch eine der Zielregionen für umfassende staatliche Infrastrukturprojekte, um die Ansiedlung von Industrieunternehmen zu fördern. Darüber hinaus wurden landesweit Investitionsförderprogramme für spezifische Projekte überarbeitet; die Regierung beabsichtigt damit einen Richtungswandel bei der Förderung ausländischer Investitionsprogramme.

 

Deren Schwerpunkt soll von rein volumenbasierten Kapitalanlagen hin zu innovationsbasierten Investitionen mit Fokus auf der Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen und der Förderung von Zukunftstechnologien verlagert werden. Zu diesem Zweck hat das thailändische Board of Investment (BOI), die Behörde zur Überwachung des Wirtschaftsförderungsprozesses und verantwortlich für die Umsetzung des 12th National Economic and Social Development Plan (Programm zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Thailands), diverse Investitionsanreize zur Verfügung gestellt, deren Ziel in der Steigerung der Projektzahlen in priorisierten Industriebereichen liegt.

 

Unter anderem hat das BOI mit Wirkung vom 25. Januar 2017 den Revised Investment Promotion Act sowie den Competitiveness Enhancement Act zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Industrien erlassen. Die Investitionsförderungsrichtlinien 2017 bieten regionen- und leistungsabhängige Investitionsanreize sowie spezielle Maßnahmen zur Förderung kleiner und mittelständischer thailändischer Unternehmen. Letzteres soll u.a. dazu beitragen, Thailands Produktionseffizienz zu optimieren – bspw. durch die Nutzung Erneuerbarer Energien im Fertigungsprozess.

 

Geförderte Sektoren

Künftig sollen spezielle Anreize für Geschäftsaktivitäten in ausgewählten Hochtechnologie-Industriezweigen geboten werden, wie z.B. in der Bio- und Nanotechnologie sowie der Digitaltechnologie. Für Investitionen in den Bereichen Elektronik und Engineering Design, Forschung & Entwicklung (F&E), naturwissenschaftliche Laboratorien, Kalibrierdienstleistungen und Berufsbildungszentren soll ein Anspruch auf spezifische, leistungsbezogene Anreize gewährt werden, sofern sie sich auf die zuvor genannten Kerntechnologien konzentrieren. Zusätzliche geförderte Sektoren umfassen die Herstellung von Elektrofahrzeugen und Schlüsselkomponenten (bspw. Ladestationen) sowie medizinische Dienstleistungen wie traditionelle medizinische Einrichtungen, bestimmte Fachzentren sowie damit verbundene medizinische Transportdienste. Krankenhäuser werden ebenfalls gefördert, jedoch beschränkt auf bestimmte Gebiete wie die Wirtschaftsentwicklungszonen und insgesamt 24 Provinzen mit einem niedrigen Einkommensdurchschnitt oder in Grenzlage.

 

Allgemeine Förderung

Projekte aus den Bereichen Spitzentechnologie und Innovation sowie F&E sollen für einen Zeitraum von 9 bis 13 Jahren (zuvor nicht mehr als 8 Jahre) von der Körperschaftsteuer befreit werden; der reguläre Körperschaftsteuersatz liegt derzeit bei 20 Prozent. Darüber hinaus findet für diese Projekte ein um bis zu 50 Prozent ermäßigter Steuersatz für bis zu weitere 10 Jahre Anwendung. Zusätzlich können Projekte im Bereich Exportproduktion durch Befreiung von Einfuhrzöllen auf Maschinenbauteile sowie Rohstoffe und andere wesentliche Materialien gefördert werden. Materialeinfuhren für Forschungs- und Entwicklungszwecke unterliegen einer jährlich erneuerbaren, jeweils für ein Jahr gültigen Befreiung von Einfuhrzöllen.

 

Förderung für die EEC Region

Im Rahmen des Gesetzes zur Investitionsförderung können Investoren in der EEC Region für bis zu 8 Jahre eine lokal gebundene Körperschaftsteuer-Befreiung beantragen. Im Anschluss an diese Phase der vollständigen Steuerbefreiung können Investoren vom Investitionssektor für weitere 5 Jahre in den Genuss eines reduzierten Körperschaftsteuersatzes von 10 Prozent kommen.

 

Über diese Maßnahmen hinaus sind nicht-steuerliche Anreize wie z.B. die Genehmigung zum Grunderwerb in der EEC Region sowie die Zulassung ausländischer Experten und Facharbeiter zur Unterstützung geförderter Projekte vorgesehen.

 

Angesichts des Fachkräftemangels arbeitet die thailändische Regierung weiterhin an einer Vereinfachung der behördlichen Zulassung ausländischer Arbeitskräfte sowie an einer Verringerung der damit verbundenen Registrierungskosten. 

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