Ukraine: Rechte der Eigentümer werden verstärkt geschützt

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​veröffentlicht am 27. November 2019

 

Am 2. November 2019 trat das Gesetz „Über die Änderung bestimmter Gesetzgebungsakte der Ukraine zum Schutz der Eigentumsrechte" (das „Gesetz zum Schutz des Eigentums") in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz der Eigentümer zu verstärken und Unternehmensüberfälle sowie illegale Übernahmen von Immobilien in Zukunft zu verhindern. Das soll durch die Änderung bestimmter Rechtsakte erreicht werden. Das Gesetz soll die wichtigsten rechtlichen Lücken schließen, die in der Vergangenheit existiert haben und für die Immobilien- und Geschäftsinhaber problematisch waren. Es wurden v.a. die Änderungen der Aufforderungen für die staatliche Registrierung von Immobilienrechten sowie der staatlichen Registrierung von juristischen Personen, Einzelunternehmern und öffentlichen Organisationen eingeführt.

 

 

1.    Staatliche Registrierung von Immobilienrechten

  • Die staatliche Registrierung des Eigentums und anderer Eigentumsrechte an Immobilien muss von den staatlichen Registratoren vorgenommen werden, die für den Bezirk zuständig sind, in denen sich die betreffende Immobilie befindet. Bis jetzt konnte jeder staatlicher Registrator eine solche Registrierung vornehmen, unabhängig von seiner Zuständigkeit.
  • Der staatliche Registrator muss den Eigentümern über die Einreichung eines Antrags auf Registrierung in Bezug auf die Immobilie mittels elektronischer Kommunikation informieren.

 

2.    Staatliche Registrierung von juristischen Personen

  • Die staatliche Registrierung von juristischen Personen muss von den Registratoren vorgenommen werden, die für den Bezirk zuständig sind, in dem sich die jeweilige juristische Person oder öffentliche Organisation befindet.
  • Bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen ist nach dem ukrainischen Recht keine notarielle Form des Kaufvertrages erforderlich. Für die staatliche Registrierung der Änderungen im Stammkapital ist es nach dem neuen Gesetz jedoch nötig, dem staatlichen Registrator das Protokoll über die Übernahme/Übertragung der Anteile am Stammkapital vorzulegen, das auf dem speziellen Notar-Urkundenpapier mit notarieller Beglaubigung der Unterschriften der Parteien erstellt werden muss.
  • Anteilseigner und Geschäftsführer einer juristischen Person haben das Recht, Informationen über die Einreichung eines Registrierungsantrags in Bezug auf die juristische Person kostenlos über Telekommunikationsmittel zu erhalten.
  • Einführung obligatorischer Verwendung des speziellen Notar-Urkundenpapiers mit notarieller Beglaubigung der Unterschriften für bestimmte Unterlagen, die zur staatlichen Registrierung der Änderung der Angaben über juristische Person an das Registeramt eingereicht werden. Die nachfolgenden Unterlagen sind davon betroffen: Beschluss der Gesellschafterversammlung, Anträge auf Eintritt und Ausscheiden aus der GmbH, Protokolle über Übernahme/Übertragung der Anteile am Stammkapital der GmbH, Protokolle über Übertragung von unbeweglichem Vermögen auf und aus dem Stammkapital juristischer Personen, Übertragungsprotokoll (bei Verschmelzung, Angliederung, Umwandlung), Trennungsbilanz (im Fall der Spaltung oder Ausgliederung) der juristischen Person.
  • Die Regelungen für den Abschluss wesentlicher Rechtsgeschäfte durch die GmbHs wurden flexibler gestaltet. Gemäß dem Gesetz Nr. 159-IX haben die Gesellschafter von nun an das Recht, in der Satzung unabhängig zu bestimmen, ob das geschäftsführende Organ (Direktor) der Gesellschaft wesentliche Rechtsgeschäfte (Rechtsgeschäft, dessen Wert die Höhe von 50 Prozent des Wertes des Reinvermögens der Gesellschaft gemäß dem letzten durch die Gesellschafterversammlung genehmigten Abschluss überschreitet) nach eigenem Ermessen selbst abschließen darf, ohne dass die schriftliche Zustimmung der Gesellschafterversammlung eingeholt werden muss

 

3.    Allgemeine Änderungen

  • Staatliche Registratoren sind verpflichtet, sehr sorgfältig die Befugnisse des Antragsstellers auf Vornahme der Änderungen im staatlichen Register zu überprüfen. Insbesondere müssen zur staatlichen Registrierung eingereichte Vollmachten notariell beglaubigt sein und sind vom Geschäftsführer (Direktor) der juristischen Person oder dem Eigentümer vor dem Notar auszustellen.
  • Der Zugriff auf Handels- oder auf Immobilienregister muss durch staatlichen Registratoren über eine mehrstufige Authentifizierung erfolgen, um einen unbefugten Zugriff zu verhindern.
  • Das Justizministerium ist verpflichtet, eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden einzureichen, wenn eine Verletzung von Rechten oder Interessen einer juristischen Person oder Einzelperson durch den staatlichen Registratoren festgestellt wird.
  • Die Geldbußen für Verstöße gegen das Gesetz über die Registrierung von juristischen Personen, Einzelunternehmern und öffentlichen Organisationen sowie die Registrierung von Eigentumsrechten und Belastungen für Immobilien werden erhöht.

 

 

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