Obligatorisches Split Payment in Polen

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veröffentlicht am 12. März 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Das obligatorische Split Payment gilt seit dem 1. November 2019 und betrifft Zahlungen für die Waren und Dienstleistungen, die in der Anlage Nr. 15 zum pol­nischen Umsatzsteuergesetz (UStG-PL) genannt sind sowie Rechnungen, die über mind. 15.000 PLN brutto ausgestellt wurden.

 

Das Split Payment besteht in der Aufteilung der sich aus einer Rechnung ergebenden Zahlung in einen Netto- und Umsatzsteuerbetrag – der Umsatzsteuerbetrag gelangt auf ein spezielles Umsatzsteuerkonto, wobei die darauf befindlichen Mittel einer Beschränkung bei der Verwendung unterliegen.

 

 

Aktuelle Lage

Der Verkäufer muss auf einer solchen Rechnung schriftlich vermerken, dass sie im Split Payment-Verfahren zu begleichen ist und die Zahlung im Rahmen von Split Payment annehmen. Wird der Verkäufer auf der Rechnung nicht vermerken, dass sie unter Anwendung des Split Payment-Verfahrens zu begleichen ist und wird der Käufer die Zahlung im Wege des Split Payment vornehmen, so kann dies zur Folge haben, dass eine zusätzliche Steuerschuld i.H.v. von 30 Prozent des Umsatzsteuerbetrags aus dieser Rechnung festgelegt wird.

 

Nimmt der Erwerber von Waren, die in der Anlage Nr. 15 zum UStG-PL genannt wurden, die Zahlung nicht im Wege des Split Payment vor, so besteht das Risiko, dass er mit dem Lieferanten gesamtschuldnerisch für dessen Steuerrückstände in dem Teil der Umsatzsteuer haften wird, der auf diese Lieferung entfällt.

 

  • Früher

Anlagen Nr. 11, 13 und 14 zum UStG-PL und umgekehrte Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) sowie frei­williges Split Payment.  

  • Heute 

Anlage Nr. 15 zum UStG-PL und Anwendung von Split Payment bei inländischen Geschäften anstelle von Reverse Charge.

 

Expertenmeinung

Die vom Gesetzgeber zugrunde gelegte Lösung soll grundsätzlich Missbräuchen bei der Umsatzsteuer­ab­rechnung vorbeugen. Die eingeführten Anforderungen und Verschärfungen haben jedoch zur Folge, dass das Split Payment dermaßen üblich werden wird, dass es auch bei Zahlungen zur Anwendung kommen wird, die dieser Pflicht eigentlich nicht unterliegen. 

 

Weitere Informationen

  • Zahlungen im Wege des Split Payment sind nur von einem Konto bei einer polnischen Bank möglich,
  • der Umsatzsteuerbetrag kann nur in Zloty (PLN) gezahlt werden.

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