Moderne Abschlussprüfung: Bedeutung für den Erfolg von Unternehmen

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zuletzt aktualisiert am 30 April 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Gegenstand und Umfang der Abschlussprüfung leiten sich aus den gesetzlichen Vor­schriften und (internationalen) berufsständischen Regelungen ab. D.h. die im deut­schen Handelsrecht enthaltenen Regelungen zur Prüfung des Jahres- oder Konzernab­schlusses sowie des Lage- bzw. Konzernlageberichtes bzw. die internationalen Prü­fungs­standards legen die grundsätzliche Vorgehensweise der Prüfung fest.


Sie enthalten jedoch keine einzelfallbezogenen Bestimmungen über die Durchführung der Prüfung, weshalb es im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers liegt, im Einzelfall Art und Umfang der Prüfungsdurch­führung selbst zu bestimmen. Dabei soll mit der Abschlussprüfung die Verlässlichkeit der in Abschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen bestätigt und insoweit deren Glaubwürdigkeit erhöht werden. Die Verlässlichkeit umfasst auch die Ordnungs­mäßigkeit, da sie von den Adressaten des Abschlusses bei ihrer Beurteilung mit herangezogen wird. Insoweit ist es unbestritten, dass die Adressaten der Prüfung die Erkennt­nisse bei ihren Entscheidungen und Dispositionen berücksichtigen.


Gleichwohl lassen wiederkehrende regulatorische und ökonomische Impulse die Diskussion über den Wert bzw. den Nutzen der Abschlussprüfung nicht abreißen. Die v.a. durch die europäische Regulierung initiierten und bereits auf nationaler Ebene umgesetzten Maßnahmen zur Qualitätssteigerung der Abschlussprüfung sowie zur Veränderung der Struktur des Marktes für Abschlussprüfungen, stellen zum Teil erhebliche Eingriffe in die Ermessensspielräume von gesetzlichen Vertretern und Überwachungsorganen der geprüften Unter­nehmen, aber auch der Abschlussprüfer dar. Nichtsdestotrotz kann eine richtig verstandene und modern durch­geführte Abschlussprüfung zum Erfolg von Unternehmen beitragen.


Ausgangspunkt einer Betrachtung, wie eine moderne Abschlussprüfung zum Erfolg eines Unternehmens beitragen kann, ist das Bewusstsein über die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Beteiligten. Vorstand bzw. Geschäftsführer eines Unternehmens haben die Verpflichtung, einen Abschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprech­endes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Zudem ist üblicherweise ein Lagebericht aufzustellen. Der Abschlussprüfer ermittelt, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden, ob die quanti­tativen und qualitativen Komponenten der Berichterstattung frei von wesentlichen Fehlern sind und insoweit der aufge­stellte Abschluss und Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild (True and Fair View) vermittelt.


Nach unserem Selbstverständnis ist die Abschlussprüfung aber weit mehr als das Sammeln und Prüfen einzelner Belege. Vielmehr geht es um eine ganzheitliche Betrachtung des Unternehmens: Wie sieht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus? Wie (stabil) sind die internen Prozesse und die Informationstechno­logie ausgestaltet? Wie steht es im Markt? Welche Entwicklungen zeichnen sich ab? Welche konkreten Risiken existieren oder ergeben sich aus den neuen Entwicklungen? Die Abschlussprüfung ist also durchaus eine komplexe multidisziplinäre Dienstleistung in einem risikobehafteten regulatorischen Umfeld, die den Inter­essen der Adressaten in Bezug auf zukunftsorientierte Informationen über die Unternehmens­entwicklung und die verfolgten Geschäftsmodelle gerecht werden muss.


Eine moderne, risikoorientierte Abschlussprüfung beschäftigt sich insoweit mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens und seinen wesentlichen Geschäftsprozessen mit Blick auf Beschaffungs-, Personal- und Finanz-/ Kapitalmarkt, gerade auch in Bezug auf eine zunehmende Digitalisierung. Neben den Prozessen zur Leistungserbringung steht außerdem die Rechnungslegung/Buchhaltung im Mittelpunkt. Im Kontext der Fragestellungen ist die Beurteilung des internen Überwachungssystems (auch internes Kontrollsystem genannt), des Controllings – jeweils bezüglich der vorhandenen IT-Systeme – und auch des Frühwarn- bzw. Risikomanagementsystems von erheblicher Bedeutung.


Unter Anwendung der entsprechenden (technischen) Instrumente und Methoden ergeben sich aus der modernen Abschlussprüfung deshalb Erkenntnisse über bedeutsame Sachverhalte, die zum einen für die verantwortliche Unternehmensleitung und zum anderen für den Erfolg eines Unternehmens von Bedeutung sein können. Solche festgestellten, bedeutsamen Sachverhalte können Aspekte sein, die Gefahren für das Unternehmen darstellen, die einen Ansatz für eine verbesserte Effizienz oder Kosteneinsparung bilden oder, die dem Unternehmen (mit einem Blick nach vorne) besondere Chancen eröffnen. Eine moderne Abschluss­prüfung sieht daher wie folgt aus: Mit offenen Augen, Erfahrung und geschultem Blick sowie den entsprechen­den Methoden und Instrumenten die genannten Sachverhalte identifizieren und sie angemessen und aussage­kräftig kommunizieren. Informationstechnologien neuer Art, z.B. transaktionsbezogene Datenanalysen oder Process Mining, können dabei eine wesentliche Hilfe sein.


Die Zeiten einer bloßen Durchsicht von unzähligen Belegen und das Abhaken von Zahlenkolonnen sind damit vorbei. Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass sich die Abschlussprüfung mit Themengebieten auseinandersetzt, die sie weder in ausreichendem Umfang noch in ausreichender Qualität beurteilen kann. Auch der These, dass der entstehende Mehrwert durch zusätzliche Kosten nahezu kompensiert wird, kann ebenfalls nicht gefolgt werden, da sich nur die Art der Leistungserbringung ändert.


Eine moderne, risikoorientierte und geschäftsprozessbezogene Abschlussprüfung durch einen Abschluss­prüfer, der den Blick auf weitere entwicklungsrelevante Themen hat und neue Informationstechnologien einsetzt, ist insoweit ein wesentlicher Baustein dafür, dass Unternehmen in künftig noch erfolgreicher sind.

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