Lebensmittel-, Futtermittel- und Lebensmittel­bedarfs­gegen­ständerecht

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Lebensmittel sowie Gegenstände und Materialen, die mit Rohstoffen und fertigen Lebensmitteln in Kontakt kommen, sog. Lebensmittel­bedarfsgegenstände (z.B. Maschinen zur Herstellung von Lebensmitteln, Lebensmittelverpackungen, Tischwasserfilter, Gegenstände zum Essen und Trinken) und auch Futtermittel sind wichtige Wirtschaftsgüter. Es bestehen mittlerweile auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zahlreiche Rechts- und Verwaltungs­vor­schrif­ten, die die Erzeugung, die Herstellung, den Vertrieb und die Vermarktung dieser Produkte regeln. Hierbei gilt in allen Mitgliedstaaten das EU-rechtlich verankerte Gebot, dass die Unternehmer selbst im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des Zumutbaren sicherstellen müssen, dass die ein­schlägigen rechtlichen Anforderungen eingehalten sind. Um Sanktionen und eine Unternehmens­haf­tung zu vermeiden bzw. das Risiko hierfür zu vermindern, müssen Lebensmittel- und Futtermittel­unter­nehmen daher u.a. durch konti­nuier­liche und sach­verständige Überprüfung und interne Regeln und Verfahren die Einhaltung all dieser Normen sicherstellen.
 

Unsere umfassende, unternehmerisch ausgerichtete, grenz­über­schreitende und interdisziplinäre Beratung und Rechtsvertretung von Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen

Mit einem Team von spezialisierten Anwälten berät und vertritt unsere Kanzlei nationale sowie internationale Unternehmen aus der Lebensmittelbranche umfassend und über die Länder­gren­zen hinweg zu allen Fragen, die angefangen von der Produktentwicklung über die Herstel­lung und den Vertrieb bis hin zur Vermarktung auftreten können. So umfasst das Beratungsangebot beispielsweise produktbezogene regulatorische Fragen inklusive Empfehlungen zur Organisation von „Food-Compliance”, die Vertretung vor nationalen und europäischen Behörden und Institutionen, die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren  sowie das Wettbewerbsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz. Auch der interdisziplinären Komponente dieser Branche messen wir große Bedeutung zu und greifen – soweit erforderlich – auf ein bewährtes Netzwerk von wissenschaftlichen Experten zurück, um technologisch und naturwissenschaftlich komplexe Sachverhalte erfassen und bewerten zu können und lassen die Ergebnisse in die Rechtsberatung einfließen. Schließlich ist das Lebensmittelrecht stark von der Regulierung auf EU- und internationaler Ebene geprägt. Vor diesem Hintergrund integrieren wir unsere globale Erfahrung, die Spezialkenntnisse im Europarecht und im internationalen Recht sowie unsere rechtsvergleichende Expertise in die Rechtsberatung und entwickeln somit innovative Lösungskonzepte.
   

Unser breites Beratungsspektrum im Lebensmittelrecht

Ausgehend davon, dass unsere Mandanten in der Lebensmittelbranche, angefangen von der Produktidee über die Entwicklung und Herstellung bis zur Vermarktung, eine Vielzahl von Aspekten und rechtlichen Anforderungen beachten müssen und daher vielseitige strategische wie auch unternehmerische Entscheidungen treffen müssen, bietet Rödl & Partner umfassendes Know-how:
  • Produkteinstufung und Abgrenzungsfragen
  • Verkehrsfähigkeitsprüfung für die Vermarktung in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Drittländern
  • Beratung zur Produktsicherheit und -haftung inklusive der Bewertung von Haftungsrisiken
  • Unterstützung bei Krisenmanagement und -kommunikation (Rücknahme, Rückruf, RASFF)
  • Beratung zum Hygiene- und Qualitätsmanagement (z.B. HACCP-System)
  • Beratung zu Pestiziden und Kontaminanten
  • Überprüfung und Optimierung der Produktkennzeichnung
  • Beratung zur Produktwerbung (z.B. nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, „green claims”, „clean label”)
  • Genehmigungsverfahren (z.B. Novel Food, Health Claims, Zusatzstoffe) und Anzeigeverfahren (z.B. Nahrungsergänzungsmittel, angereicherte Lebensmittel)
  • Zulassung und Registrierung von Lebensmittel- und  Futtermittelunternehmen
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht im Lebensmittelsektor (z.B. Beratung zum Verbot unlauterer Geschäftspraktiken und wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen)
  • Vertragsgestaltung (z.B. Herstellungs-, Forschungs-, Entwicklungs- und Kooperationsverträge, Handels- und Vertriebsverträge, Lizenzverträge)
  • Geistiges Eigentum (z.B. Verteidigung und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte wie Marken und Patente sowie Schutz geographischer Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen)
  • Beratung im Zusammenhang mit zollrechtlichen und EU-Außenhandelsrechtsfragen
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren und Prozessführung vor allen Gerichten, inklusive EuGH und EuG
  • Vertretung vor nationalen und europäischen Behörden

 Im Fokus: Life Sciences

​Den vielfältigen Geschäftschancen in der Life Science-Branche stehen aufgrund der rechtlichen Komplexität große Herausforderungen gegenüber. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Rechtsbereiche. Nähere Informationen sind bei den einzelnen Rubriken hinterlegt:
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